Rechtsprechung
| BFH, 30.07.2009 - VII B 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen Feststellungsbeteiligten; Rechtsschutz gegen die Offenbarung
- Bundesfinanzhof
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen Feststellungsbeteiligten - Rechtsschutz gegen die Offenbarung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offenbarung von in Außenprüfungsberichten enthaltenen Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen; Anerkennung eines eigenständigen Anfechtungsrechts hinsichtlich der Auswertung eines Außenprüfungsberichts; Bindung an eine vorgenommene Aufteilung des angegebenen Gesamtkaufpreises i.R.d. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für erhöhte Absetzungen und den Sonderausgabenabzug durch den Betriebsprüfer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Offenbarung interner Geschäftsdaten im Rahmen eines Außenprüfungsberichts im Feststellungsverfahren ist nicht selbstständig anfechtbar
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
- BFH, 30.07.2009 - VII B 176/08
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2009, 1959
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 2 K 1903/09
Steuerrechtliche Bindungswirkung einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bei …
Der BFH geht im Regelfall davon aus, dass eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen ist, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein getroffen worden ist oder die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 AO gegeben sind (vgl. BFH, Urteil vom 01. April 2009, IX R 35/08, BStBl II 2009, 663; BFH, Beschluss vom 30. Juli 2007, VII B 176/08, BFH/NV 2009, 1959; BFH…, Urteil vom 18. Januar 2006, IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634).
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