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   BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,12361
BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,12361)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2008 - VII S 17/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,12361)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2008 - VII S 17/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,12361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschlussfristsetzung zur Anforderung von detaillierten Angaben und Nachweisen zur Liquidationssituation der GmbH im Haftungszeitraum; Einwendungen gegen die Schätzung der Haftungsquote in der Nichtzulassungsbeschwerde; Verspätetes Vorbringen

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § ... 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 142; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO zur Anforderung von detaillierten Angaben und Nachweisen zur Liquidationssituation der GmbH im Haftungszeitraum; Einwendungen gegen die Schätzung der Haftungsquote durch das FG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung einer Revision bei bloßem Korrekturinteresse im Einzelfall; Endgültiger Rügeverlust durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.01.2008 - X B 90/07

    Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz nach § 76 Abs. 1 FGO eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann, hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2007 - IX B 239/06

    NZB: Kontoauszug kein VA, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Abgesehen davon ergeben sich auch daraus keine zum Erfolg der Beschwerde führenden Gesichtspunkte (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2007 IX B 239/06, BFH/NV 2007, 1088).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 117/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Allein der Umstand, dass eine andere, wie auch immer zu ermittelnde Quote "zutreffender" sein könnte, rechtfertigt als bloßes Korrekturinteresse im Einzelfall die Zulassung der Revision nicht (BFH-Beschluss vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1999 - V S 6/99

    PKH bei NZB

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Vielmehr muss eine Entscheidung vorliegen, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist oder die auf sachfremden Erwägungen beruht (z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03

    Gundsätzliche Bedeutung; Duldungsbescheid; AnfG

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Diese Verpflichtung gewährt ebenso wenig wie der Anspruch auf rechtliches Gehör (dazu Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415, m.w.N.) Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen.
  • BFH, 21.07.1999 - V B 61/99

    Vorsteuerabzug; Lieferung von Wärme für Wohnungen

    Auszug aus BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 06.05.2009 - II B 14/09

    Zulassung der Revision in Schätzungsfällen wegen objektiver Willkür - Bewertung

    Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür kann allenfalls in Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist, sich also das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337; vom 30. September 2008 VII S 17/08 (PKH), BFH/NV 2009, 203; in BFH/NV 2009, 41, und in ZSteu 2009, R-257).

    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273; in BFH/NV 2008, 1337; in BFH/NV 2009, 203, und in BFH/NV 2009, 41).

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Einwendungen gegen die Schätzung der Haftungsquote durch das FG betreffen die Rechtsanwendung bzw. die tatsächliche Würdigung des Streitfalles durch das FG und sind deshalb im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 30. September 2008 VII S 17/08 (PKH), BFH/NV 2009, 203).
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