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Rechtsprechung
   BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12817
BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12817)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2007 - VII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12817)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2007 - VII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 3 Abs. 3; ; MinöStG 1993 § 12 Satz 1; ; MinöStG 1993 § 23; ; MinöStV § 19 Abs. 1; ; StromStG § 9 Abs. 4; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinÖStG (1993) § 12, § 23; StromStG § 9 Abs. 4
    Förmliche Erlaubnis nach § 12 Satz 1 MinÖStG

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer rückwirkenden Erlaubniserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 404
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.08.2006 - VII E 18/05

    Stromsteuer: Streitwert für die Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von

    Auszug aus BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07
    Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 9. August 2006 VII E 18/05 (BFH/NV 2006, 2135) und auf mehrere erstinstanzliche Entscheidungen urteilte das Finanzgericht (FG), dass die rückwirkende Erteilung einer Einzelerlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Mineralöl im MinöStG 1993 nicht vorgesehen sei.

    Da die mineralölsteuerrechtliche Regelung der stromsteuerrechtlichen Regelung in § 9 Abs. 4 des Stromsteuergesetzes (StromStG) entspreche, sei die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFH/NV 2006, 2135 auf die Mineralölsteuer übertragbar.

    Die Argumente, die der Senat in seiner Entscheidung in BFH/NV 2006, 2135 gegen die Zulässigkeit einer rückwirkenden Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom angeführt hat, sind auf das Mineralölsteuerrecht übertragbar.

  • BFH, 12.09.1989 - VII R 24/87
    Auszug aus BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07
    In seinem Urteil vom 12. September 1989 VII R 24/87 (BFHE 158, 185) habe der BFH darauf hingewiesen, dass Mineralölsteuerschulden, die allein auf die Verletzung verfahrensrechtlicher Gebote zurückzuführen seien, möglichst nicht entstehen sollten.
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 150/03

    MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt

    Auszug aus BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07
    Wie der BFH bereits entschieden hat, kommt der Erlaubnis eine konstitutive Wirkung zu (Senatsbeschluss vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung eine unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber für KWK-Anlagen vorgesehenen Steuerbegünstigung ist.
  • BFH, 02.07.2008 - VII E 2/08

    Streitwertbemessung bei rückwirkend begehrter Mineralölsteuervergütung

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 13. November 2007 VII B 112/07 (BFH/NV 2008, 409) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 08.09.2017 - 4 K 1590/17

    Erlass der Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen: Abgabe vergällten

    Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steueraussetzung tatsächlich vorliegen (für einen solchen Fall im Ergebnis ebenso Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Auflage, Rn. G 149; zum Mineralölsteuerrecht außerdem BFH Beschluss vom 08.03.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981; Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409; zum Branntweinsteuerrecht Senatsurteile vom 18.09.2013 4 K 4515/12 AO, ZfZ Beilage 2014, 31 f.; vom 02.04.2014 4 K 4752/12 VBr ).
  • FG Düsseldorf, 02.04.2014 - 4 K 4752/12

    Beziehen und Verwenden von Branntwein zur Herstellung von homöopathischen

    Das Fehlen einer erforderlichen Erlaubnis hat nach der Systematik des Branntweinsteuerrechts aber stets die Steuerentstehung zur Folge, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steueraussetzung tatsächlich vorliegen (für einen solchen Fall im Ergebnis ebenso Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Auflage, Rn. G 149; zum Mineralölsteuerrecht außerdem Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981; Beschluss vom 13. November 2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409).
  • FG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 K 4515/12

    Erstattungsanspruch hinsichtlich der Erhebung der Branntweinsteuer mit der

    Der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung kommt eine konstitutive Wirkung zu (BFH-Beschluss vom 08.03.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung eine unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerbegünstigung ist (BFH-Beschluss v. 13.11.2007, VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409 f., ZfZ 2008, 109 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - 1 K 1106/07

    Erteilung einer Erlaubnis zum steuerbegünstigten Bezug von Strom kein

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nach § 9 Stromsteuergesetz konstitutive Wirkung zukommt (BFH-Beschluss vom 09.08.2006 VII E 18/05, BFH/NV 2006, 2135; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409).
  • FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung kommt konstitutive Wirkung zu (BFH-Beschluss vom 8.3.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerbegünstigung ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.9.2013 4 K 4515/12 AO, juris unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409f.).
  • FG Düsseldorf, 18.04.2012 - 4 K 2625/11

    Stromsteuer: Personenbezogenheit der Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG -

    Fehlt diese Erlaubnis, führt dies zum Ausschluss der Steuerbegünstigung, selbst wenn die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Entnahme von Strom vorgelegen haben sollten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981 sowie vom 13. November 2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409 - jeweils zu § 12 MinöStG -).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2011 - 4 K 2741/10

    Stromsteuerermäßigung: Kein Übergang der Erlaubnis bei Gesamtrechtsnachfolge

  • FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 946/11

    Verwendung von vergälltem Alkohol außerhalb der Räumlichkeiten des

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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17122
BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07 (https://dejure.org/2008,17122)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - VII B 113/07 (https://dejure.org/2008,17122)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - VII B 113/07 (https://dejure.org/2008,17122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfangreiche unübersichtliche Schriftsätze und Vorbringen zur Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Begründungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 4

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 ; FGO § 116 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Keine Untersuchung umfangreicher unübersichtlicher Schriftsätze durch den BFH; nach Ablauf der Begründungsfrist kein neues Vorbringen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 404
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07
    Der BFH hat bereits in einem der Verfahren, in denen der Kläger durch seinen Bevollmächtigten (nahezu) inhaltsgleich hat vortragen lassen, ausführlich begründet, dass die mehrere hundert Seiten und ein Konglomerat von Verfahren und auch Streitjahren umfassenden Beschwerden, in die in großem Umfang Schriftsätze und Aktenstücke aus unterschiedlichen finanzgerichtlichen Verfahren hinein kopiert sind, den genannten Anforderungen nicht gerecht werden und der BFH angesichts des Entlastungszwecks des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gehalten ist, ein solches Vorbringen näher daraufhin zu untersuchen, ob es möglicherweise hier oder dort auch Hinweise enthält, die --bei wohlwollender Auslegung-- revisionsrechtlich für das konkret zu entscheidende Verfahren von Belang sein könnten (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BStBl I 2008, 878, BFH/NV 2008, 1959).
  • BFH, 09.06.2009 - II B 163/08

    Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung -

    Mit Gründen, die erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) geltend gemacht werden, kann ein Beschwerdeführer --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht mehr gehört werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2008 VII B 113/07, BFH/NV 2009, 404; vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9566
BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Unterlassen einer Zeugenvernehmung im Ausland durch Angehörigen des Konsulats nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das FG einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen verschaffen will

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüge eines Verfahrensfehlers des Finanzgerichts wegen fehlender Stellungnahme zum Vorliegen einer Domizilgesellschaft in dem Urteil; Prüfung des Vorliegens einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Soweit sie, die Klägerin, rügt, das FG habe nicht dazu Stellung genommen, ob es sich bei der X um eine Domizilgesellschaft handele, war dies für das FG aufgrund seiner tatrichterlichen Würdigung, in Wirklichkeit sei E unter seiner damaligen inländischen Anschrift der Leistungsempfänger gewesen, nicht entscheidungserheblich (vgl. zur Zurechnung bei Domizilgesellschaften z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2001 V R 50/99, BFHE 194, 536).
  • BFH, 18.07.2002 - V B 107/01

    NZB; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Diese ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Da es im vorliegenden Falle zudem erheblich auf die Glaubwürdigkeit der betroffenen Zeugen angekommen wäre, kam auch eine konsularische Vernehmung nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404 f.).
  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

    Daher käme nur eine Vernehmung durch das erkennende Gericht in Betracht (vergl. dazu auch den Beschluss des BFH vom 20. November 2008 - XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404).
  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802; vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 28).
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke -

    a) Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nur zu bejahen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --hier der Kläger als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater-- selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

    Die Veranlassung der Zeugenvernehmung durch einen Angehörigen des russischen Konsulats scheidet schon wegen der im Streitfall auf der Hand liegenden Notwendigkeit eines persönlichen Eindrucks aus (vgl. BFH Beschluss vom 20.11.2008 XI B 222/07, NV 2009, 404).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 10 K 10044/12

    Kindergeldanspruch des in Deutschland Leistungen zur Sicherung des

    Eine Zeugenvernehmung im Ausland [§§ 155 FGO , § 361 Zivilprozessordnung - ZPO -)] lehnt der Senat ab, weil es ihm bei einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung unerlässlich erscheint, sich einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der Zeugen zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 20. November 2008 - XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404 ).
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