Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.11.2008

Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2008 - III R 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7606
BFH, 20.11.2008 - III R 10/06 (https://dejure.org/2008,7606)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - III R 10/06 (https://dejure.org/2008,7606)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - III R 10/06 (https://dejure.org/2008,7606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchendes Kind nur bei Meldung als Arbeitsuchender

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; SGB III § 38 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs eines arbeitsuchenden Kindes; Verpflichtung zur Erneuerung einer Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsuchendes Kind nur bei Meldung als Arbeitsuchender bei der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, SGB III § 122 Abs 2 Nr 3, SGB III § 38 Abs 4 S 2
    Arbeitsloser; Arbeitslosigkeit; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 10/06
    Wie der Senat mit Urteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05 (BFH/NV 2008, 1610, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, wirkt die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit nur drei Monate fort.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil in BFH/NV 2008, 1610.

    Entgegen der Auffassung des FG wird mit dieser Auslegung nicht die im Jahr 1999 gestrichene Vorschrift des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wieder eingeführt; denn in dieser Vorschrift waren die Bedingungen für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) geregelt, während § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III die hier einschlägigen Regelungen für die Arbeitsvermittlung betrifft (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610).

    Nach der zum 1. Januar 2003 geltenden Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1610).

  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 120/05

    Anspruch des arbeitslosen Kindes auf Kindergeld; Kind als Arbeitssuchender;

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 10/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 17. August 2005 2 K 120/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 435) statt.
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Die Arbeitsplatzsuche des Kindes auf eigene Initiative ohne gleichzeitige Beteiligung der Agentur für Arbeit reicht indes nicht aus (Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    aa) Nach der im Jahr 2003 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

    cc) Dem Erfordernis eines Vermittlungsanspruchs stehen die BFH-Urteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und in BFH/NV 2009, 567, wonach die Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden braucht, nicht entgegen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07

    Kindergeldanspruch bei fehlender "förmlicher" Registrierung als Arbeitssuchender;

    Dies bedeutet, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG Kindergeld nicht zu gewähren ist, wenn das Kind sich zwar (nachweislich) um Arbeit bemüht, ohne dabei aber die Vermittlungs- und Beratungsangebote der Agentur für Arbeit in Betracht zu ziehen [ BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567].

    Denn der Drei-Monats-Zeitraum des § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III ist auch für den Anspruch auf Kindergeld maßgebend (BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567 , Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610).

  • FG Niedersachsen, 17.09.2009 - 11 K 245/08

    Anspruch auf Kindergeld für ein bei einer örtlich unzuständigen Agentur für

    Nach der Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt die Meldung als Arbeitsuchender, sie ist jedoch auch erforderlich (BFH-Urteil v. 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

    Nach der Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG reicht die Arbeitsplatzsuche des Kindes auf eigene Initiative ohne gleichzeitige Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nicht aus (BFH-Urteil v. 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

  • FG Düsseldorf, 06.11.2014 - 14 K 1085/13

    Kindergeld: Berücksichtigung eines arbeitsunfähigen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz

    So reicht auch die Arbeitsplatzsuche auf eigene Initiative ohne gleichzeitige Beteiligung der Agentur für Arbeit nicht aus, um die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfüllen (vgl. BFH, Urteil vom 20.11.2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).
  • FG Sachsen, 24.03.2009 - 5 K 2355/06

    Voraussetzungen einer Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder;

    Auch der BFH stellt in ständiger Rechtsprechung auf die Mitwirkungshandlungen des arbeitslosen Kindes, nicht aber auf die interne Verarbeitung dieser Meldung durch die Arbeitsverwaltung ab (vgl. aus neuerer Zeit: Urteil des BFH vom 20. November 2008, III R 10/06 sowie auch Urteil vom 19. Juni 2008, III R 68/06 a.a.O.).
  • FG Nürnberg, 11.04.2007 - V 130/06

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs bei Ausübung einer geringfügigen

    Insbesondere ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit verschiedenen Entscheidungen von Finanzgerichten, wegen deren Klärung beim Bundesfinanzhof derzeit Verfahren anhängig sind (III R 10/06, III R 12/06).
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 855/07

    Notwendigkeit einer gesonderten Registrierung von Kindern zu Zwecken des

    Eigenbemühungen oder Verfügbarkeit brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden, vgl. BFH Urteil vom 20. November 20008 - III R 10/06, BFH/NV 2009, 567.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 1417/10

    Kein Kindergeldanspruch bei nicht erneuter Meldung als arbeitssuchend bei der

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06, BFH/NV 2009, 567) genügt für den Kindergeldanspruch die Meldung bei der Arbeitsagentur; Eigenbemühungen müssen nicht nachgewiesen werden und die Arbeitsplatzsuche des Kindes auf eigene Initiative ohne gleichzeitige Beteiligung der Agentur reicht nicht aus.
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08

    Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein

    Eine Arbeitssuche auf Eigeninitiative ist nicht ausreichend, weil es nach der gesetzlichen Regelung auf das eigene Bemühen des Kindes zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2008 - III R 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10096
BFH, 20.11.2008 - III R 75/07 (https://dejure.org/2008,10096)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - III R 75/07 (https://dejure.org/2008,10096)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - III R 75/07 (https://dejure.org/2008,10096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld: Keine Minderung der Einkünfte des Kindes um die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer bei der Prüfung des Jahresgrenzbetrags

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung bzw. Absetzbarkeit von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer von den Einkünften eines Kindes im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Keine Minderung der Einkünfte des Kindes um die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer bei der Prüfung des Jahresgrenzbetrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2
    Grenzbetrag; Kapitalertragsteuer; Kindergeld; Lohnsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 75/07
    Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) seien von den Einkünften der T (im Jahr 1998 14 036, 30 DM und im Jahr 2000 14 625, 54 DM) die einbehaltene Lohn- und Kapitalertragsteuer abzuziehen, sodass die maßgeblichen Jahresgrenzbeträge unterschritten würden.

    Nach dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 verstößt jedoch die Berücksichtigung der --einkommensteuerrechtlich den Sonderausgaben zuzurechnenden-- Sozialversicherungsbeiträge als Einkünfte des Kindes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), weil Eltern mit sozialversicherungspflichtigen Kindern, deren Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nur wegen der als Einkünfte behandelten Sozialversicherungsbeiträge überschritten, gegenüber Eltern mit nicht sozialversicherungspflichtigen Kindern benachteiligt seien, deren Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht überstiegen.

  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 5/03

    Einbeziehung von einbehaltener Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer in die

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 75/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 31. Juli 2007 12 K 5/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 307) statt.
  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - III R 75/07
    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07 (BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738, unter 6.) entschieden, dass die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag übersteigen, nicht von den Einkünften abzuziehen ist.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 69/09

    Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff

    Vielmehr wurden etwa einbehaltene Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerbeträge im Kalenderjahr des Einbehalts als verfügbare Einkünfte in die Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einbezogen, obwohl auch in diesen Fällen eine Erstattung zu viel gezahlter Abzugsbeträge erst in den Folgejahren erfolgt (s. hierzu BFH-Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738, und vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der

    Gleiches gilt für einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer (BFH-Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738; vom 25. September 2008 III R 29/07, BFH/NV 2009, 372; vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567).
  • BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12

    Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer

    b) Es entspricht seit dem BFH-Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07 (BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738, unter II.6.) ständiger Rechtsprechung, dass die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer nicht von den Einkünften i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. abzusetzen ist (vgl. auch z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 372; vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 10 K 10272/07

    Kein Abzug von Beiträgen des volljährigen Kindes zur VBL-Pflichtversicherung

    Das ist in der Regel der Fall, wenn die Einkünfte des Kindes nicht höher sind als der Jahresgrenzbetrag (BFH, Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BStBl. II 2008, 738; vom 25. September 2008 III R 75/07, nicht veröffentlicht, vom 26. sowie vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567).
  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

    Da es seit dem BFH-Urteil in BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738 ständiger BFH-Rechtsprechung entspricht, dass die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer nicht von den Einkünften i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abzusetzen ist (vgl. auch z.B. BFH-Urteile vom 25. September 2008 III R 29/07, BFH/NV 2009, 372; vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567; BFH-Beschluss vom 9. September 2013 XI B 103/12, BFH/NV 2013, 1932), berücksichtigt der Senat diese Steuerabzugsbeträge auch nicht bei der Ermittlung der finanziellen Mittel von XX.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht