Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.01.2009

Rechtsprechung
   BFH, 21.01.2009 - X B 125/08   

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https://dejure.org/2009,5122
BFH, 21.01.2009 - X B 125/08 (https://dejure.org/2009,5122)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2009 - X B 125/08 (https://dejure.org/2009,5122)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - X B 125/08 (https://dejure.org/2009,5122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gemeinsame Verhandlung; Schätzung durch das FG; schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge

  • Judicialis

    FGO § 43; ; FGO § 73 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindung mehrerer anhängiger Verfahren unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich einer Schätzung durch das Finanzgericht trotz fehlender sog. Schichtzettel; ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbindung mehrerer anhängiger Verfahren; Rüge falscher Rechtsanwendung; schlüssige Darlegung einer Divergenz; Schätzung durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindung mehrerer anhängiger Verfahren unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich einer Schätzung durch das Finanzgericht trotz fehlender sog. Schichtzettel; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 951
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Der Kläger behauptet lediglich die Notwendigkeit einer erneuten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für Verfahren, in denen die fehlende Aufbewahrung von sog. Schichtzetteln in Zeiträumen vor dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat.

    Eine Auseinandersetzung mit den konkreten Argumenten des FG zur Anwendbarkeit der vom BFH im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 herausgearbeiteten Grundsätze auf frühere Zeiträume, die durch zahlreiche Verweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ergänzt wurden, fehlt jedoch.

    Soweit er behauptet, das FA sei zur Schätzung nicht befugt gewesen, da seine Buchhaltung trotz fehlender Schichtzettel ordnungsgemäß gewesen sei, kann diese Behauptung vor dem Hintergrund des BFH-Urteils in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 keinen Rechtsanwendungsfehler des FG begründen (siehe dazu auch oben 2.).

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Er legt einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar bzw. solche Fehler liegen nicht vor.
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02

    NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    In diesem Fall muss die Beschwerde im Einzelnen darlegen, inwieweit gleichwohl eine Divergenz gegeben sein soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221; vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - 6 K 378/06

    Indizwirkung der strafgerichtlichen Verurteilung für das steuergerichtliche

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Dieses Ergebnis wird auch nicht durch den Hinweis des Klägers auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2007 6 K 378/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 360) geändert, wonach sich ein FG die tatsächlichen Feststellungen eines AG in einem rechtskräftigen Strafurteil im Wege des Urkundenbeweises zu eigen machen kann, wenn es aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung die strafgerichtlichen Feststellungen für zutreffend hält.
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 26.05.2004 - III B 89/03

    Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    In diesem Fall muss die Beschwerde im Einzelnen darlegen, inwieweit gleichwohl eine Divergenz gegeben sein soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221; vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der

    Auszug aus BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
    In diesem Fall ist bei der Prüfung der Divergenz jedoch immer zu beachten, dass der jeweilige Normzweck und der unterschiedliche Bedeutungszusammenhang der jeweiligen Vorschriften selbst bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Auslegungen rechtfertigen können, so dass ggf. keine Abweichung vorliegt (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • BFH, 07.02.2007 - V B 162/05

    Anweisungen in einer Betriebsprüfungskartei als bindende Zusage; Bestehen einer

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717, und vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdebegründung darzulegen (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951, und in BFH/NV 2009, 717; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    (1) Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschluss vom 21.01.2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, unter 6.a).
  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, Rz 19).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951, Rz 20).

  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Eine Schätzung ist dagegen rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt und das Schätzungsergebnis mithin unschlüssig, wirtschaftlich unvernünftig und unwahrscheinlich ist (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, unter 6.a).
  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der

  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BFH, 08.06.2018 - X B 112/17

    Schätzung unbarer Altenteilsleistungen

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

  • FG Thüringen, 30.01.2013 - 3 K 212/11

    Buchführungsmängel als Grundlage für eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts

  • BFH, 08.06.2011 - X B 216/10

    Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer -

  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • BFH, 27.08.2009 - X B 74/09

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

  • BFH, 11.08.2011 - V B 108/10

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • BFH, 30.06.2009 - I B 193/08

    Darlegung von Gründen für eine Revisionszulassung - Entscheidungserheblichkeit

  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; (Teil-) Rücknahme eines

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Rechtsprechung
   BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12058
BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels; Zustellungsumschlag als Bestandteil der Handakte

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2, AO § 226 Abs 1, AO § 251 Abs 2, KO § 55 Nr 1, KO § 53, KO § 54
    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Konkurs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 951
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Ob der Bevollmächtigte des Klägers eine solche eigenständige Prüfungspflicht bereits hätte erfüllen müssen, als ihm der Vorgang mit dem Zustellungsbeschluss des Senats erstmals vorgelegt wurde (verneinend BGH-Beschluss vom 11. Februar 2004 XII ZB 263/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2004, 696, mit zahlreichen Nachweisen), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 49/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bloßem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 19.02.1993 - VI R 70/92
    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Dabei darf ein Prozessbevollmächtigter sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern hat zu prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

    Dieser Umschlag hätte sich in der ihm vorgelegten Handakte befinden müssen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951).

    Es kann hier dahinstehen, ob der bearbeitende Rechtsanwalt eine solche eigenständige Prüfungspflicht bereits hätte erfüllen müssen, als er sein Schreiben vom 5. Januar 2012 fertigte und ihm die Handakte hierbei vorgelegen haben muss (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951; vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).

    Eine entsprechende Prüfung wäre dem Prozessbevollmächtigten auch möglich gewesen, denn bei einer Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem von dem Postbediensteten auf dem --ihm vorgelegten-- gelben Umschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 28.08.2014 - VII B 12/14

    Keine Wiedereinsetzung bei Anwaltsverschulden

    Wie bereits ausgeführt, gehört es zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, und vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.
  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels (08.04.2019) mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum (06.04.2019) übereinstimmt (s. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951, unter II., Rz 3; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951 ; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 ), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.
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