Rechtsprechung
BFH, 17.03.2010 - I R 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- openjur.de
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA; Berechnung der Höhe der vGA; Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 6a Abs 3, EStG § 6a Abs 4 S 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 118 Abs 2
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- Bundesfinanzhof
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 6a Abs 3 EStG 1997, § 6a Abs 4 S 3 EStG 1997, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA - IWW
- rewis.io
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- ra.de
- rewis.io
Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe der vGA - Anderweitige Ausübung des Wahlrechts gem. § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG nach Einreichung der Bilanz beim FA
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung der Zusage einer Altersversorgung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wegen mangelnder Probezeit eines einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH und Hinzurechnung des Betrages außerhalb der Bilanz zum Einkommen
- datenbank.nwb.de
Probezeit als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer; Berechnung und Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pensionszusage an den Gesellschafter-Ehegatten ohne Probezeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung der Zusage einer Altersversorgung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wegen mangelnder Probezeit eines einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH und Hinzurechnung des Betrages außerhalb der Bilanz zum Einkommen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verdeckte Gewinnausschüttung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
- BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 1310
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670, m.w.N.), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH deren Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (Senatsurteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).
- BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
Probezeit bei Pensionszusagen
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318;… vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225). - BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Entgegen der Auffassung der Klägerin folgt aus dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05 (BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928) nichts Gegenteiliges.
- BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626). - BFH, 28.01.2004 - I R 21/03
VGA bei Invaliditätszusage
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Ob das FG zu Recht unter Berufung auf die Senatsurteile vom 31. März 2004 I R 65/03 (BFHE 206, 32, BStBl II 2005, 664) und vom 28. Januar 2004 I R 21/03 (BFHE 205, 186, BStBl II 2005, 841; vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294) die vGA um die ersparten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Monate November und Dezember gemindert hat, kann offenbleiben, weil die Klägerin dadurch nicht beschwert worden ist und das FA keine Revision eingelegt hat. - BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06
Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2006 IV R 7/06 (BFHE 215, 172, BStBl II 2008, 600) ergibt sich nichts Gegenteiliges. - FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) des Saarlandes mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 774 veröffentlichtem Urteil vom 3. Dezember 2008 1 K 1377/04 im Wesentlichen ab. - BFH, 29.10.1997 - I R 52/97
VGA bei Pensionszusagen
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318;… vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384;… vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225). - BFH, 31.03.2004 - I R 65/03
Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Ob das FG zu Recht unter Berufung auf die Senatsurteile vom 31. März 2004 I R 65/03 (BFHE 206, 32, BStBl II 2005, 664) und vom 28. Januar 2004 I R 21/03 (BFHE 205, 186, BStBl II 2005, 841; vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294) die vGA um die ersparten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Monate November und Dezember gemindert hat, kann offenbleiben, weil die Klägerin dadurch nicht beschwert worden ist und das FA keine Revision eingelegt hat. - BFH, 27.11.1974 - I R 123/73
Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 19/09
Ob das FG zu Recht unter Berufung auf die Senatsurteile vom 31. März 2004 I R 65/03 (BFHE 206, 32, BStBl II 2005, 664) und vom 28. Januar 2004 I R 21/03 (BFHE 205, 186, BStBl II 2005, 841; vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294) die vGA um die ersparten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Monate November und Dezember gemindert hat, kann offenbleiben, weil die Klägerin dadurch nicht beschwert worden ist und das FA keine Revision eingelegt hat. - BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung
- BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der …
- BFH, 17.07.2008 - I R 85/07
Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung …
- BFH, 18.02.1999 - I R 51/98
VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage: …
- FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
Körperschaftsteuer: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als …
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, BFH-Beschluss vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, BFH/NV 2005, 105, DStR 2004, 2143). - BFH, 11.11.2015 - I R 26/15
Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte …
In jener Entscheidung wurden zwar ersparte Aufwendungen in Form von fiktiven Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310). - BFH, 29.01.2010 - I B 88/09
Pensionszusage an den "Noch-Nicht-Gesellschafter
c) Es kommt auch nicht in Betracht, die Revision zuzulassen, weil mit dem Revisionsverfahren I R 19/09 eine vergleichbare Rechtssache bereits dem BFH vorliegen würde.Denn der der Rechtssache I R 19/09 zugrunde liegende Rechtsstreit ist mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbar.
- FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
Bildung von Rückstellungen wegen Umwandlung von Barlohnansprüchen eines …
Erweist sich die Verbuchung eines bestimmten Betrages als Zuführung zu Rückstellungen (z.B. für Pension- oder Zeitwertkonten) als nicht fremdüblich - etwa weil das Schriftformerfordernis bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht erfüllt ist -, erspart die Kapitalgesellschaft aber den anderenfalls zu zahlenden Gehaltsaufwand, so ist diese Ersparnis bei der Berechnung der Vermögensminderung zu berücksichtigen (vgl. etwa BFH vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BStBl II 2005, 841 zur Berücksichtigung ersparter fiktiver Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung; FG des Saarlandes vom 3. Dezember 2008 1 K 1377/04, EFG 2009, 774; offen gelassen in BFH vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310). - FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10
Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310; vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).Ohne Erprobung des Geschäftsführers würde eine Pension nicht zugesagt werden (BFH, Urteile vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310; vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II 2005, 882; vom 24. April 2002 I R 18/01, BStBl. II 2002, 670, mit weiteren Nachweisen).
- FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 3143/09
Wesentliche Betriebsgrundlage, Anteil an Komplementär-GmbH, einbringungsgeborene …
(4) Der Senat lässt offen, ob er sich dieser Kritik anschließen könnte, oder ob auch in solchen Fällen - wie generell im Steuerrecht - die Besteuerung auf der Grundlage der tatsächlich verwirklichten Gestaltung vorzunehmen ist, nicht aber auf der Grundlage einer alternativ zwar möglicherweise ebenfalls wählbar gewesenen, aber tatsächlich nicht gewählten Gestaltung (vgl. allgemein hierzu BFH-Beschluss vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310, unter II.2.c).