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   BFH, 22.10.2009 - V B 108/08   

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https://dejure.org/2009,4919
BFH, 22.10.2009 - V B 108/08 (https://dejure.org/2009,4919)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - V B 108/08 (https://dejure.org/2009,4919)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - V B 108/08 (https://dejure.org/2009,4919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussells; Keine Bindung im Hauptsacheverfahren an das Ergebnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Sachaufklärungsrüge; Rügeverzicht

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; UStG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten mittels eines reduzierten Beweismaßes; Berechnung der Haftungssumme im Fall der Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerrückstände bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung im Hauptsachverfahren an das Ergebnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung); Verzicht auf die Rüge der Sachaufklärungspflicht; keine Revisionszulassung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 170
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 29.04.2009 - VI B 126/08

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre -

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Sie übersieht dabei, dass die tatrichterliche Überzeugungsbildung --die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigung sowie diesbezügliche Schlussfolgerungen-- einer Nachprüfung durch den BFH weitgehend entzogen sind (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, BFH/NV 2005, 702).

    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung kann im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob die Schlussfolgerungen des FG aus den (verfahrensrechtlich einwandfrei) festgestellten Tatsachen mit den allgemeinverbindlichen Grundsätzen der Beweiswürdigung, insbesondere den allgemeinen Erfahrungssätzen und den Denkgesetzen vereinbar sind (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1267; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 82, m.w.N.).

  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158; vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Auch die Rüge, das FG weiche vom Beschluss des BFH vom 31. März 2000 VII B 187/99 (BFH/NV 2000, 1322) ab, wonach "die während des Haftungszeitraumes auf die gesamten rückständigen Steuerverbindlichkeiten geleisteten Zahlungen der GmbH bei der Ermittlung der Haftungsquote zu berücksichtigen sind, soweit es sich nicht um Zahlungen auf die vorrangig zu tilgenden Lohnsteuerbeträge handelt", verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158; vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Die Geltendmachung (angeblicher) Rechtsfehler rechtfertigt keine Zulassung, wenn nicht einer der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Dabei müssen die voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze nicht stets ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein; sie können sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen im finanzgerichtlichen Urteil ergeben (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Klägerin-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, [...], m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Bei der Beantwortung der Frage, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, ist von dessen materiell-rechtlicher Auffassung auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046; vom 8. Oktober 2004 IV B 202/02, BFH/NV 2005, 367; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 79, m.w.N.) und deshalb bei Geltendmachung des Verfahrensfehlers darzulegen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98

    Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Bei der Beantwortung der Frage, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, ist von dessen materiell-rechtlicher Auffassung auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046; vom 8. Oktober 2004 IV B 202/02, BFH/NV 2005, 367; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 79, m.w.N.) und deshalb bei Geltendmachung des Verfahrensfehlers darzulegen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05

    Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann, hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverzicht zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

  • BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05

    Sachaufklärungspflicht: Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 218/07

    Verfahrensmängel: Verstoß gegen Inhalt der Akten, Zeugenentlassung,

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

  • BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03

    Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung

  • BFH, 08.10.2004 - IV B 202/02

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

  • BFH, 24.03.2009 - VII B 178/08

    Nichtbefolgung eines Beweisantritts - Verfügungsberechtigter i.S. von § 35 AO

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82

    Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme -

  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

  • BFH, 20.06.2007 - II R 66/06

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

  • BFH, 23.02.2021 - II R 26/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Die Sachaufklärungsrüge kann aber nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 22.10.2009 - V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, unter 2.).

    Deshalb hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverzicht zur Folge (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 170, unter 2.b cc, m.w.N.).

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    Die Haftung ist im Fall der Nichtabgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Nichtentrichtung fälliger Steuerbeträge auf den Betrag begrenzt, der bei rechtzeitiger Abgabe und Zahlung unter gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger hätte getilgt werden können (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VII B 117/05, BFH/NV 2006, 1254; vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170).
  • BFH, 11.04.2012 - I R 11/11

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie das FA-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch im finanzgerichtlichen Verfahren zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 4/10

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

    Zur ordnungsgemäßen Rüge eines dahingehenden Verfahrensmangels hätte dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung nicht gerügt haben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 08.07.2015 - VI B 5/15

    NZB gegen FG-Urteil, mit dem eine Restitutionsklage abgewiesen wurde -

    aa) Bei der Beantwortung der Frage, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, ist von dessen materiell-rechtlicher Auffassung auszugehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046, und vom 8. Oktober 2004 IV B 202/02, BFH/NV 2005, 367; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 79, m.w.N.) und deshalb bei Geltendmachung des Verfahrensfehlers darzulegen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG auf dem angeblichen Verfahrensfehler beruhen kann (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170).
  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    a) Wird als Verfahrensmangel geltend gemacht, das FG habe eine beantragte Zeugeneinvernahme übergangen und deshalb gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen, ist insbesondere darzulegen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, unter 2., m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15

    Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011

    Der von Gehm zitierte Beschluss des BFH vom 22.10.2009 V B 108/08 (BFH/NV 2010, 170, Rn 12) beschränkt sich darauf, die von der Vorinstanz (nicht veröffentlichtes Urteil des FG Düsseldorf vom 07.05.2008 5 K 7595/99 H) vertretene Auffassung, "es sei für die Annahme einer Lieferung unerheblich, ob ein in eine von vornherein geplante Lieferkette eingeschalteter Abnehmer über die Ware anderweitig zu seinen Konditionen hätte verfügen können", zu referieren, ohne inhaltlich dazu Stellung zu nehmen.
  • BFH, 10.06.2011 - V B 74/09

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine

    Der Kläger hätte deshalb vortragen müssen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170).

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 170; vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).

  • BFH, 12.05.2022 - V R 31/20

    Abgrenzung von abschließender zur Teil-Einspruchsentscheidung

    Deshalb hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverzicht zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 22.10.2009 - V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe seine Pflicht zur Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen, in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170  2.; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, und vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, m.w.N.).

    Da der Kläger seiner Darlegungslast nicht nachgekommen ist, bleibt für eine Sachaufklärungspflichtverletzung des FG kein Raum, weil der Amtsermittlungsgrundsatz durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 170  2.).

  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

  • BFH, 30.05.2012 - III B 239/11

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils -

  • BFH, 18.04.2012 - I B 123/11

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

  • BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • BFH, 09.02.2010 - III B 148/09

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch unzureichende Zeugenbefragung

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