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   BFH, 30.07.2009 - III R 8/07   

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https://dejure.org/2009,11854
BFH, 30.07.2009 - III R 8/07 (https://dejure.org/2009,11854)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - III R 8/07 (https://dejure.org/2009,11854)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - III R 8/07 (https://dejure.org/2009,11854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ermittlungen des Teilwerts von selbst errichteten Bauten und Anlagen auf gemietetem Grundstück; Entnahme durch unentgeltliche Übertragung auf Ehegatten; Überprüfung der Teilwertschätzung durch den BFH

  • Judicialis

    BGB § 95 Abs. 1; ; UStG § 15a; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der Entnahme von sog. Scheinbestandteilen aus dem Betriebsvermögen als private Schenkung

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Teilwerts von einem Mieter selbst errichtete Bauten und Anlagen auf dem gemieteten Grundstück; Entnahme bei unentgeltlicher Übertragung der Bauten und Anlagen auf den Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Teilwerts selbst errichteter Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6, BGB § 94, BGB § 95, BGB § 929
    Entnahme; Grund und Boden; Mietereinbau; Rechtliches Gehör; Sachverständiger; Scheinbestandteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 190
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 8/07
    Dies ist ein materieller Fehler, der zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils und zur Zurückverweisung an das FG führt (Senatsurteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.3.; vom 17. Juli 2008 III R 98/06, BFH/NV 2009, 131, unter II.2.).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 22/98

    Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 8/07
    Dies führte zu einer Entnahme der Bauten und Anlagen durch E (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 22/98, BFHE 188, 304, BStBl II 1999, 523, unter II. a).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 54/99

    Grundstücksüberlassung: Entgelt in Gestalt einer Sachleistung

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 8/07
    Errichtet ein Mieter --wie im Streitfall-- Bauten und andere Anlagen auf dem gemieteten Grundstück, ist nach der Rechtsprechung widerlegbar zu vermuten, dass dies nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2004 IX R 54/99, BFH/NV 2004, 1088, m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 2 K 2816/03

    Unentgeltliche Übertragung von Eigentum an Scheinbestandteilen an den Ehegatten;

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 8/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 27. September 2005 2 K 2816/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1183) ab.
  • BFH, 17.07.2008 - III R 98/06

    Entgeltlichkeit von Pflegeleistungen - Aufteilung des Pflegepauschbetrags

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 8/07
    Dies ist ein materieller Fehler, der zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils und zur Zurückverweisung an das FG führt (Senatsurteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.3.; vom 17. Juli 2008 III R 98/06, BFH/NV 2009, 131, unter II.2.).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 60/12

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden

    Das Fehlen entsprechender Feststellungen im Urteil des FG ist ein materiell-rechtlicher Fehler, den das Revisionsgericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten hat (z.B. Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 8/07, BFH/NV 2010, 190, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    aa) Ebenso wie bei der Ermittlung des Teilwerts (dazu BFH-Urteile vom 30.07.2009 - III R 8/07, BFH/NV 2010, 190, Rz 20, und vom 16.12.2015 - IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 30) handelt es sich auch bei der Findung des gemeinen Werts auf einen bestimmten Stichtag um eine Schätzung i.S. des § 162 AO (Senatsurteil vom 23.05.1989 - X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879, unter 1.c bb, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

    b) Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086; vom 30. Juli 2009 III R 8/07, BFH/NV 2010, 190), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 IV R 6/11, BFH/NV 2015, 1381, Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2012 - III B 206/11

    Bindung des FG an Vorgaben des BFH

    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) rügen in erster Linie, dass sich das FG im zweiten Rechtsgang nicht an die Vorgaben des Senatsurteils vom 30. Juli 2009 III R 8/07 (BFH/NV 2010, 190) gehalten habe.

    c) Um eine derartige Empfehlung handelte es sich im Senatsurteil in BFH/NV 2010, 190, soweit der Senat ausführte, dass die Buchwerte der Bauten und Anlagen als mögliche Untergrenze der Teilwerte "in Betracht" kommen, wenn es nicht möglich sein sollte, Tatsachen festzustellen, die es erlauben, das Risiko eines Eigentumsverlustes aufgrund einer Kündigung des Mietvertrages zu bewerten.

  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

    c) Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 AO (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086; vom 30. Juli 2009 III R 8/07, BFH/NV 2010, 190), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 610; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 73/07

    Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen - Fehlende

    Das Fehlen entsprechender Feststellungen im Urteil des FG ist ein materiell-rechtlicher Fehler, den das Revisionsgericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten hat (z.B. Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 8/07, BFH/NV 2010, 190, m.w.N.).
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