Rechtsprechung
   BFH, 15.10.2009 - III B 57/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    An das Kind abgezweigtes Kindergeld ist Einkommen des Kindes

  • Bundesfinanzhof

    An das Kind abgezweigtes Kindergeld ist Einkommen des Kindes

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 74 Abs. 1
    An das Kind abgezweigtes Kindergeld als Einkommen des Kindes

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfluss auf die Höhe der zu bewilligender Leistungen durch Kindergeld als an sich zu berücksichtigendes Einkommen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Abzweigung des Kindergeldes an das Kind ist es sozialhilferechtlich als eigenes Einkommen des Kindes zu behandeln

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 15.01.2008 - 8 K 246/07
  • BFH, 15.10.2009 - III B 57/08

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2010, 125
  • BFH/NV 2010, 196



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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08  

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Folgerichtig hat der 3. Senat des Bundesfinanzhofs in einer weiteren Entscheidung, in der das Kindergeld an ein Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltendes Kind abgezweigt worden war (§ 74 Abs. 1 EStG), die Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zugunsten des Sozialhilfeträgers mit der Begründung bejaht, dass das Kindergeld nach sozialrechtlichen Maßstäben dem Sozialleistungen empfangenden Kind als Einkommen zuzurechnen sei (vgl. Beschluss v. 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196).
  • FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 1055/09  

    Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der

    Der Bundesfinanzhof hat jedoch klargestellt, dass in Fällen, in denen der Hilfeempfänger nicht zugleich der Elternteil ist, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind selbst, das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen ist, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.04.2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919; vom 19.06.2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995; vom 17.07.2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; s. auch Beschluss vom 15.10.2009 III B 57/08, BFH/NV 2010, 196 nach Abzweigung des Kindergeldes gem. § 74 Abs. 1 EStG).
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