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   BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09   

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https://dejure.org/2010,533
BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09 (https://dejure.org/2010,533)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09 (https://dejure.org/2010,533)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 2122/09 (https://dejure.org/2010,533)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld - mehrfache Freistellung des Existenzminimums nicht geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, §§ 62 ff EStG, § 32 Abs 4 S 2 EStG vom 29.12.2003, § 62 EStG
    Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld - mehrfache Freistellung des Existenzminimums ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Härtefallregelung im Zusammenhang mit der Versagung einer Kindergeldbewilligung; Steuerlicher Zugriff auf das Kinderexistenzminimum

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld - mehrfache Freistellung des Existenzminimums ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld - mehrfache Freistellung des Existenzminimums ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Härtefallregelung im Zusammenhang mit der Versagung einer Kindergeldbewilligung; Steuerlicher Zugriff auf das Kinderexistenzminimum

  • datenbank.nwb.de

    Grenzbetragsregelung für Kindergeldgewährung nicht verfassungswidrig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Härtefallregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzbetrag für die Bewilligung von Kindergeld

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grenzbetragsregelung für Kindergeld ist verfassungsgemäß

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensgrenze fürs Kindergeld verstößt nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grenzbetragsregelung betr. Kindergeld verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Fallbeil-Grenzbetrag" beim Kindergeld GG -konform

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Kindergeld für Kinder mit genug Einkommen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Einkommensgrenze beim Kindergeld und Verfassung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.8.2010)

    Grenzbetrag für Kindergeldanspruch // Fallbeileffekt verstößt nicht gegen Grundrechte

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 445
  • NJW 2010, 3564
  • FamRZ 2010, 1534
  • DB 2010, 1805
  • DÖV 2010, 902
  • BFH/NV 2010, 1994
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (vgl. BVerfGE 82, 198 ; 99, 246 ).

    Mindestens das, was der Gesetzgeber dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt, muss er auch dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen belassen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ).

    Mehr gebietet das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) nicht (vgl. BVerfGE 99, 246 ).

  • BVerfG, 02.08.1990 - 1 BvR 1431/86

    Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des Anspruchs auf Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Dies folgt aus der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers, denn diese Regelung vereinfacht den Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 1990 - 1 BvR 1431/86 -, juris).

    Maßgeblich kann in verfassungsrechtlicher Hinsicht allein sein, dass beim Ausschluss der Gewährung von Kindergeld beziehungsweise eines Kinderfreibetrags das Existenzminimum des Kindes hinreichend berücksichtigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 1990 - 1 BvR 1431/86 -, juris).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Mindestens das, was der Gesetzgeber dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt, muss er auch dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen belassen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ).

    Zweck des Grundfreibetrags ist es, dem Steuerpflichtigen das existenznotwendige Einkommen zu belassen (BVerfGE 87, 153 ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (vgl. BVerfGE 82, 198 ; 99, 246 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden existenzsichernden Aufwendungen müssen nach dem tatsächlichen Bedarf - realitätsgerecht - bemessen werden (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden existenzsichernden Aufwendungen müssen nach dem tatsächlichen Bedarf - realitätsgerecht - bemessen werden (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Mindestens das, was der Gesetzgeber dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt, muss er auch dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen belassen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Bei einer gleitenden Übergangsregelung durch einen Freibetrag ergäbe sich nämlich ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand, da bei Einkünften und Bezügen des Kindes über dem Grenzbetrag jeweils deren genaue Höhe festgestellt und bei der Berechnung des verbleibenden Kindergeldanspruchs der Eltern mit deren individuellen Steuersatz umgerechnet werden müsste (so zutreffend BFH, Urteil vom 21. Juli 2000 - VI R 153/99 -, BStBl II 2000, S. 566 = BFHE 192, 316, und nunmehr stRspr; siehe aus jüngster Zeit BFH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - III B 178/07 -, BFH/NV 2009, S. 1809).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BFH, 31.07.2009 - III B 178/07

    Vorliegen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BFH, 13.11.2014 - III R 36/13

    Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt - Verfassungsmäßigkeit

    Dieses gebietet im Steuerrecht lediglich, das Existenzminimum vor einem steuerlichen Zugriff zu verschonen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. November 1998  2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, 259, und vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 1109, unter II.1.; ebenso Brandis, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 29, 93, 103 f.).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

    NV: Eine mehrfache Freistellung des Existenzminimums eines Kindes ist nicht geboten (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, BFH/NV 2010, 1994).

    und 3.a; vom 16. März 2005  2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, unter C.I.3.; vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, BFH/NV 2010, 1994, unter II.1.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 362, Rz 19).

    Eine mehrfache Freistellung des Existenzminimums ist nicht geboten (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1994, unter II.1.).

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da eine mehrfache Freistellung des Existenzminimums nicht geboten ist (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1994, unter II.1.) und verfassungsrechtlich keine Verpflichtung besteht, Unterhaltsleistungen über das Existenzminimum hinaus steuerrechtlich in voller Höhe zu berücksichtigen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653, unter C.III.3.d; Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 362, Rz 21).

  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Da bei dem behinderten Kind aber --auch weiterhin-- ein am Existenzminimum orientierter Betrag als allgemeiner Unterhaltsbedarf anerkannt werden muss (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79, unter II.2.c, und in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c), ist zur Bemessung des Grundbedarfs an den Grundfreibetrag i.S. des § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG anzuknüpfen (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, BFH/NV 2010, 1994, unter II.1., zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 42/07

    Zur Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder

    Die damit einhergehende erhebliche Verkomplizierung der Rechtsanwendung widerstreitet dem Ziel der Praktikabilität und der Einfachheit des Rechts, das besonders auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Massenverwaltung Geltung beansprucht (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 8. Juni 2004  2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BGBl I 2004, 2570; vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1109).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10

    Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4

    Typisierend darf der Gesetzgeber hierbei von dem für erwachsene Steuerpflichtige geltenden Grundfreibetrag ( § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ) ausgehen (BVerfG vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, HFR 2010 Seite 1109 = NJW 2010 Seite 3564).

    Es genügt, wenn der Gesetzgeber bei den betroffenen Steuerpflichtigen das Existenzminimum jeweils einmal von der Besteuerung ausnimmt (so ausdrücklich: BVerfG vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, a.a.O.).

    Hierfür gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage (so ausdrücklich: BVerfG vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, a.a.O.).

  • BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12

    Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer

    Sie hat zwar mit Schriftsatz vom 25. Februar 2011 unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2122/09 beantragt, das Ruhen des Verfahrens beizubehalten oder erneut anzuordnen, hat jedoch, "sollte das Gericht dem nicht folgen", einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zugestimmt.

    Am 2. März 2011 hat das FG der Klägerin mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2122/09 durch BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2010 erledigt ist, und angekündigt, dass nach Zustimmung der Familienkasse im schriftlichen Verfahren über die Klage befunden werde.

  • FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12

    Ehegattensplitting oder Familiensplitting für Alleinerziehende;

    Das Kinderexistenzminimum muss in jedem Fall vor dem steuerlichen Zugriff verschont werden, "mehr gebietet das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) nicht" (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2010, 2 BvR 2122/09, NJW 2010, 3564, juris).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R

    Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag -

    Der vom Kläger angeführte sogenannte "Fallbeileffekt" bei Überschreiten des Grenzbetrages von 7680 Euro (zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG vgl zB BFHE 192, 316, 323 ff; BVerfG Beschluss vom 27.7.2010 - 2 BvR 2122/09) rechtfertigt für sich genommen schon deshalb keine Modifizierung des Zuflussprinzips, weil sich dieses je nach Fallgestaltung auch zu Gunsten des Anspruchsberechtigten auswirken kann.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/07

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung

    Dass der Gesetzgeber die Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung ausgestaltet hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 2122/09 -, NJW 2010, 3564 = juris; vgl. nachfolgend ferner BFH, Urteil vom 7. April 2011 - III R 72/07 -, DStR 2011, 1805 = juris.
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 21.10.2010 - III R 18/10

    Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung sowie zu einer

  • BFH, 11.08.2016 - III B 88/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und

  • BFH, 22.12.2011 - III R 67/10

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im

  • BFH, 26.04.2011 - III B 191/10

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 3 K 1588/12

    Kindergeld, Grenzbetrag: Beschränkung des Werbungskostenabzugs der Fahrtauslagen

  • VG Ansbach, 22.03.2011 - AN 1 K 11.00201

    Gerichtsvollzieher; Dienstunfall im Rahmen eines Vollstreckungsversuchs; kein

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