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   BFH, 18.08.2009 - X R 22/07   

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https://dejure.org/2009,5271
BFH, 18.08.2009 - X R 22/07 (https://dejure.org/2009,5271)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2009 - X R 22/07 (https://dejure.org/2009,5271)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2009 - X R 22/07 (https://dejure.org/2009,5271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im Eigentum des Verpächters stehen; Unselbständige Anschlussrevision; Anforderungen an die Kostenentscheidung nach § 137 Satz 1 FGO; Auslegung von Willenserklärungen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; BGB § 743 Abs. 2; ; BGB § 745 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Betriebsaufspaltung i.F.d. Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Betriebsunternehmens durch ein Besitzunternehmen und eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen der hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehenden Personen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; sachliche Verflechtung; Anforderung an die Kostenentscheidung; Auslegung von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Riestern bleibt für nicht gesetzlich versicherte Ehepartner begrenzt // Nur zertifizierter Privatvertrag bring Zulage

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsaufspaltung
    Sachliche Verflechtung
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, GewStG § 2 Abs 1
    Betriebsaufspaltung; Bruchteilsgemeinschaft; Entnahme; Grundstück; Personelle Verflechtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 208
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Das FG durfte § 137 Satz 1 FGO im Streitfall nicht anwenden, da zu den Voraussetzungen der Vorschrift gehört, dass dem Obsiegenden ein vorwerfbares, d.h. schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann (BFH-Urteil vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Im Streitfall hat E der GmbH die Nutzung der Grundstücke überlassen, auf denen sich die Geschäftsgebäude seines (bisherigen) Einzelunternehmens einschließlich des Ladenlokals befanden; hierin lag ohne Zweifel die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage (vgl. auch zur Bestimmung der Wesentlichkeit des überlassenen Grundbesitzes nach dem funktionalen Gewicht für das Betriebsunternehmen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BFH/NV 2009, 1199).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person, die das Besitzunternehmen beherrscht, auch in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchsetzen kann (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.1979 - II R 105/77

    Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Dies gilt insbesondere für die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl II 1980, 11).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07

    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Es ist ebenfalls anerkannt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber begründet werden können (s. insoweit nur Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 20. Oktober 2008 II ZR 246/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 813; MünchKommBGB/K. Schmidt, a.a.O., §§ 744, 745 Rz 24).
  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussrevision reicht es aus, wenn der Anschlussrevisionskläger --wie im Streitfall gegeben-- eine Beschwer durch die Kostenentscheidung der Vorinstanz geltend macht (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, und vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 88).
  • BFH, 12.10.1988 - X R 5/86

    1. Zur faktischen Beherrschung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 12. Oktober 1988 X R 5/86 (BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung) entschieden, dass zumindest bei der echten Betriebsaufspaltung grundsätzlich jede Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen eine sachliche Verflechtung begründet, gleichviel, ob der Verpächter Eigentümer oder lediglich Nutzungsberechtigter ist.
  • BFH, 19.04.1972 - I R 15/70

    Betriebsaufspaltung - Alleininhaber des Besitzunternehmens - Betriebsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Eine Betriebsaufspaltung setzt neben der personellen auch eine sachliche Verflechtung in der Weise voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für dieses wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 19. April 1972 I R 15/70, BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634, und vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869).
  • BFH, 04.12.1979 - VII R 29/77

    Gehaltsabtretung - Vorausabtretung - Lohnsteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    So hat das Revisionsgericht auch zu prüfen, ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VII R 29/77, BFHE 130, 226, BStBl II 1980, 488), da nach der Rechtsprechung bei der Vertragsauslegung auch außerhalb der Verträge liegende Umstände beachtet werden müssen.
  • BFH, 24.04.1991 - X R 84/88

    Betriebsaufspaltung auch bei leihweiser Überlassung wesentlicher

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
    Ob die Überlassung als Leihverhältnis gemäß § 598 BGB zu bewerten ist, obwohl nicht mehr E, sondern die GmbH die 78% der Aufwendungen der Grundstücke ab 1997 getragen hat, kann dahingestellt bleiben, da es bei der gegebenen Konstellation nicht darauf ankommt, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt (Senatsurteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).
  • BFH, 20.09.1973 - IV R 41/69

    Einstellung der eigenen Produktion - Überlassen der Herstellung - Überlassen des

  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme

  • FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Entnahme von

  • BFH, 10.05.2016 - X R 5/14

    Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung durch Weitervermietung der

    Ob die damit umschriebenen Voraussetzungen einer sachlichen und personellen Verflechtung vorliegen, ist nach den Verhältnissen des einzelnen Falles zu entscheiden (etwa Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, m.w.N.).

    Da das überlassene Vermögen regelmäßig auch für das Besitzunternehmen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat, wird durch diese sachliche Verflechtung gewährleistet, dass die Einflussnahme auf beide Unternehmen und ihre Geschäftspolitik koordiniert wird (vgl. nur Senatsurteil in BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c, m.w.N.).

    Denn Rechtspositionen, die als Grundlage für ein werbendes Unternehmen ausreichen, genügen grundsätzlich auch zur Betriebsführung in einem Pachtunternehmen, sofern der Verpächter zur Nutzungsüberlassung befugt ist (so ausdrücklich im Senatsurteil in BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c bb).

    (2) Dass eine solche Weiter- oder Untervermietung bzw. -verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen ausreicht, hat der BFH in der Vergangenheit stets im Fall einer echten Betriebsaufspaltung bejaht (BFH-Entscheidungen vom 11. August 1966 IV 219/64, BFHE 86, 621, BStBl III 1966, 601; in BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152, unter 2.a; in BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c bb; vom 2. Dezember 2005 XI B 215/04, nicht veröffentlicht).

    Die --auch hier vorliegende-- sachliche Verflechtung gewährleistet (bereits) diese Einflussnahme (so schon Senatsurteil in BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c).

  • BFH, 14.04.2021 - X R 5/19

    Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder

    Ob die damit umschriebenen Voraussetzungen einer sachlichen und personellen Verflechtung vorliegen, ist nach den Verhältnissen des einzelnen Falles zu entscheiden (etwa Senatsurteil vom 18.08.2009 - X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, Rz 31, m.w.N.).

    Da das überlassene Vermögen regelmäßig auch für das Besitzunternehmen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat, wird (gerade) durch diese sachliche Verflechtung gewährleistet, dass die Einflussnahme auf beide Unternehmen und ihre Geschäftspolitik koordiniert wird (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 208, Rz 46, und BFH-Urteil vom 24.08.1989 - IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, unter 3., jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.02.2021 - II R 26/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Maßgebend für das Vorliegen einer faktischen Beherrschung sind stets die Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2009 - X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, unter II.1.a).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 34/15

    Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Überlagerung durch eine

    c) Zwar standen die an die GmbH verpachteten Büroräume nicht im Eigentum des Klägers, sondern zunächst im Eigentum des V, ab 1994 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, zu deren Mitgliedern auch der Kläger gehörte, und später dann im Eigentum des B. Der BFH hat aber bereits entschieden, dass die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung auch dann bestehen kann, wenn der Gesellschafter zwar nicht Eigentümer der von ihm an die Kapitalgesellschaft überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlage ist, sie aber aus eigenem Recht nutzen kann und zur Nutzungsüberlassung berechtigt ist (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1988 X R 5/86, BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152, unter 2.a, und vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c bb; ausführlich Senatsurteil vom 10. Mai 2016 X R 5/14, BFH/NV 2017, 8, Rz 21 ff., m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2012 - IV R 37/10

    Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer

    Denn für die sachliche Verflechtung ist die Überlassung bereits einer wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebsgesellschaft ausreichend (BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, unter 3. der Gründe; vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2021 - II R 3/19

    Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Maßgebend für das Vorliegen einer faktischen Beherrschung sind stets die Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2009 - X R 22/07, BFH/NV 2010, 208, unter II.1.a).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 54/11

    Personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung;

    Ob die damit umschriebenen Voraussetzungen einer sachlichen und personellen Verflechtung vorliegen, ist nach den Verhältnissen des einzelnen Falles zu entscheiden (z.B. BFH-Urteil vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208).
  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1768/17

    Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von sog. Supervisionsleistungen;

    Zu den Voraussetzungen dieser Vorschriften gehört, dass dem Obsiegenden ein vorwerfbares, d.h. schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.9.1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 18.8.2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208; BFH- Beschluss vom 9.3.2015 II B 98/14, BFH/NV 2015, 998).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 27/13

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand; Auslegung von

    Der BFH kann als Revisionsinstanz die Auslegung des FG nur daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB), die Denkgesetze und die gesetzlichen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    (BFH, Urteil vom 18. August 2009 - X R 22/07 -, Rn. 31, BFH/NV 2010, 208).

    (BFH, Urteil vom 18. August 2009 - X R 22/07 -, Rn. 48, BFH/NV 2010, 208).

  • FG Münster, 06.12.2013 - 14 K 2727/10

    Sachliche Verflechtung - "Unechte" Betriebsaufspaltung bei Anmietung der

  • BFH, 07.05.2020 - V R 22/18

    Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des

  • FG Hessen, 25.04.2018 - 9 K 1857/15

    § 151 BewG, § 13b Abs. 2a ErbStG

  • BFH, 22.04.2015 - X R 8/13

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden

  • FG Schleswig-Holstein, 25.08.2011 - 5 K 38/08

    Betriebsaufspaltung - Erzielung gewerblicher Mieteinnahmen - Wegfall der

  • FG Köln, 27.08.2015 - 15 K 2410/15

    Einkommensteuer: Ein Grundstück das als Tauschobjekt für ein anderes Grundstück

  • BFH, 09.03.2015 - II B 98/14

    Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Vermögenverfalls

  • FG Köln, 23.11.2016 - 4 K 3688/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der

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