Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.10.2009

Rechtsprechung
   BFH, 19.10.2009 - X E 11/09   

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https://dejure.org/2009,7685
BFH, 19.10.2009 - X E 11/09 (https://dejure.org/2009,7685)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2009 - X E 11/09 (https://dejure.org/2009,7685)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 (https://dejure.org/2009,7685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung; Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten

  • Judicialis

    GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 21 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Erinnerung gegen den Kostenansatz wegen einer Richterablehnung

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung; Nichterhebung von Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - X E 11/09
    Mit der Erinnerung nach § 66 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG), also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • FG Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 8 K 18/06

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - X E 11/09
    Mit Beschluss vom 10. März 2009 X B 251/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen den Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2008 8 K 18/06 wegen Richterablehnung als unzulässig verworfen.
  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - X E 11/09
    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326), wofür im Streitfall keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10

    Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne

    Das Begehren eines Kostenschuldners auf Nichterhebung von Kosten wegen sachwidriger Behandlung durch ein Gericht ist auch im Geltungsbereich des FamGKG nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. unter der Geltung des - entsprechenden - seinerzeitigen § 5 GKG a.F. BGH - Beschluß vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung; zum weitgehend wortgleichen § 66 GKG BFH, Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris; unter der Geltung von § 14 KostO a.F. BayObLG - Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 - JurBüro 1994, 394), mit der gerade auch die Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 20 FamGKG geltend gemacht werden kann (Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 20 Rz. 29).

    Nach den zu den genannten Vorschriften in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen ist von einer unrichtigen Sachbehandlung auszugehen, wenn das Gericht einen offensichtlichen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung begeht (BGHZ 98, 318, 320 [TZ 5]) bzw. wenn erkennbare Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften vorliegen (BFH - Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris).

  • BFH, 07.10.2010 - II E 6/10

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Dies setzt ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; BGH-Beschluss in HFR 2004, 175).
  • BPatG, 29.06.2010 - 6 W (pat) 327/06

    Kosten der Rechtsbeschwerde - Patenteinspruchsverfahren - "Kosten der

    Es muss sich vielmehr um ein erkennbares Versehen oder einen offensichtlichen Verstoß gegen eindeutige Rechtsvorschriften handeln, der offen zutage tritt (vgl. etwa Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 21 GKG Rn. 8 ff.; BFH X E 11/09 Beschluss v. 19.10.2009, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).
  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--), also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225).
  • BFH, 21.06.2012 - X E 3/12

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Das setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 301/09

    Umfang des Kostenansatzes in Strafsachen; Ansatz der Kosten für die Beförderung

    Eine unrichtige Sachbehandlung im vorgenannten Sinne ist dann gegeben, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften verstoßen hat und dieser Verstoß offen zu Tage tritt sowie dann, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt etwa in Form einer eindeutigen Verkennung des materiellen Rechts; ein leichter Verfahrensverstoß hingegen genügt für die Annahme einer unrichtigen Sachbehandlung nicht (BFH, Beschl. v. 19.10.2009 - X E 11/09; BeckRS 2008 25013721; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, S. 807; LG Leipzig, Beschl. v. 04.08.2009 - 5 Qs 48/09).
  • BFH, 17.04.2012 - X E 1/12

    Erinnerung wegen Kostenrechnung - Bestimmung der Höhe des Streitwerts - Absehen

    Das setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225, m.w.N.) .
  • OLG Rostock, 16.06.2010 - 1 U 13/10

    Zur Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs aus materiell-rechtlichen Gründen;

    Weder liegt ein erkennbares Versehen, etwa eine eindeutige Verkennung des materiellen Rechts, vor noch hat das Landgericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, etwa einen schweren Verfahrensfehler begangen, der offen zutage tritt (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1230, juris Tz. 4; BGH, NJW-RR 2003, 1294, juris Tz. 4; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 807, juris Tz. 6; BFH, BFH/NV 2010, 225, juris Tz. 5; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., GKG § 21 Rn. 8 ff., Rn. 40 Stichwort "Zurückverweisung", jeweils m.w.N.).
  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 339/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

    Es muss sich vielmehr um ein erkennbares Versehen oder einen offensichtlichen Verstoß gegen eindeutige Rechtsvorschriften handeln, der offen zutage tritt (vgl. etwa Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 21 GKG Rn. 8 ff.; BFH X E 11/09 Beschluss v. 19.10.2009, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).
  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 347/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

  • BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 349/05

    Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für

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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.2009 - X B 102/08   

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https://dejure.org/2009,13676
BFH, 22.10.2009 - X B 102/08 (https://dejure.org/2009,13676)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - X B 102/08 (https://dejure.org/2009,13676)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - X B 102/08 (https://dejure.org/2009,13676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 126 Abs. 4; ; AO § 218 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 126 Abs. 4; AO § 218 Abs. 2
    Feststellung des Erlöschens eines Erstattungsanspruchs wegen Einkommensteuer durch einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 Abgabenordnung ( AO ) als Voraussetzung einer Zahlungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Zahlungsklage gegen das Finanzamt wegen eines Erstattungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)

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