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   BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09   

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https://dejure.org/2009,12063
BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09 (https://dejure.org/2009,12063)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2009 - VIII R 13/09 (https://dejure.org/2009,12063)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - VIII R 13/09 (https://dejure.org/2009,12063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend eine eigene Küche voraus; Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Unterhalten eines eigenen Hausstands am nicht mit dem Beschäftigungsort identischen Ort des Lebensmittelpunkts i.R.e. doppelten Haushaltsführung; Vorliegen eines eigenen Hausstands i.R.e. unentgeltlichen Nutzung einer Wohnung ohne Küche

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung: eigener Hausstand setzt nicht zwingend eine Küche voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a, EStG § 18
    Betriebsausgabe; Doppelte Haushaltsführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 411
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08

    Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    Der Auffassung, eine eigene Haushaltsführung der Klägerin in den ihr im Haus der Eltern zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sei mangels einer eigenen Küche ausgeschlossen, kann nicht gefolgt werden (ebenso BFH-Urteil vom 30. Juli 2009 VI R 13/08, juris).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    Auch ein Alleinstehender kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    Auch ein Alleinstehender kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    Nicht allein ausschlaggebend ist, ob die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird (BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    So hat es der BFH für unerheblich angesehen, dass sich ein Steuerpflichtiger in der ihm von seinen Eltern überlassenen Wohnung die Sanitäreinrichtungen mit seiner Schwester teilen musste, weil ihm die übrigen Räumlichkeiten eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 27/05, BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    Auch ein Alleinstehender kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420).
  • BFH, 15.12.2005 - III R 27/05

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
    So hat es der BFH für unerheblich angesehen, dass sich ein Steuerpflichtiger in der ihm von seinen Eltern überlassenen Wohnung die Sanitäreinrichtungen mit seiner Schwester teilen musste, weil ihm die übrigen Räumlichkeiten eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 27/05, BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561, m.w.N.).
  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    Er muss die Wohnung zumindest gleichberechtigt mitbenutzen können (BFH-Urteil vom 28.10.2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411) und den Hausstand unterhalten oder zumindest mit unterhalten.
  • BFH, 19.01.2012 - IV B 9/11

    Fehlerhafte Handhabung einer Bekanntgabenorm als Verfahrensmangel

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das FG bei seiner Würdigung zum Nachteil der Klägerin berücksichtigt hat, dass sie den behaupteten einwöchigen Postlauf anhand des Poststempels oder anhand des Bescheiddatums erkennen konnte und es gleichwohl unterlassen hat, diesen Umstand umgehend dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) anzuzeigen oder zumindest den mit dem Poststempel versehenen Briefumschlag aufzubewahren (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2010, 410, m.w.N.).
  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

    So kann beispielsweise von Bedeutung sein, wer die Miete zahlt (BFH vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1984) oder wer die Kosten für den Haushalt trägt (BFH vom 28. Oktober 2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 410).
  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

    Auch ist ein eigener Hausstand nicht bereits deshalb zwingend ausgeschlossen, weil die am Lebensmittelpunkt genutzten Räume nicht über eine eigene Küche verfügen (BFH Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411).
  • FG Münster, 18.10.2013 - 4 K 582/10

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers

    Er muss die Wohnung zumindest gleichberechtigt mitbenutzen können (BFH-Urteil vom 28.10.2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411).
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