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   BFH, 21.10.2009 - V R 8/08   

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BFH, 21.10.2009 - V R 8/08 (https://dejure.org/2009,7216)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2009 - V R 8/08 (https://dejure.org/2009,7216)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - V R 8/08 (https://dejure.org/2009,7216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen Urheberrechtsübertragung; Voraussetzungen einer Gesamtleistung; Unerheblichkeit der Beurteilung eines Trauerredners als Publizist durch das Bundessozialgericht für das Umsatzsteuerrecht; Keine Vergleichbarkeit ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte als Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung für eine Steuerermäßigung; Selbstständiger Leistungscharakter im Hinblick auf die Einräumung der Verwertungsrechte aus einer Rede nach Abschluss der ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG wegen der Einräumung oder Übertragung von Urheberrechten; Leistungen eines Trauerredners nicht mit denen eines Kinderbuchautors im Rahmen der Leseveranstaltungen vergleichbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst c
    Ermäßigter Steuersatz; Trauerredner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 476
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    d) Die im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung des FG (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 3. b), wonach der wesentliche Inhalt der im Streitfall vereinbarten Leistungen das Halten der Trauerrede bei der Beerdigung, nicht aber die Übergabe des Trauermanuskripts und die Gestattung von Ton- und Filmaufnahmen bei der Trauerfeier war, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (§ 118 Abs. 2 FGO).

    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1712, m.w.N.).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach Indiz für die Unselbständigkeit der Leistung das Fehlen einer gesonderten Entgeltsvereinbarung sein kann (BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 19/98, BFH/NV 1999, 836, zur Landschaftserkundung mit Anfertigung einer Kartierung) und der Umstand, dass das Entgelt sich nicht reduziert, wenn ein Teil des Leistungspakets nicht beansprucht wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1712, zur Überlassung von Broschüren als Ergänzung eines Seminars).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Das FG sei nicht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG-- (Urteil vom 23. März 2006 B 3 KR 9/05 R, BSGE 96, 141, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 716) eingegangen, wonach Trauerredner als Publizisten der Versicherungspflicht der Künstlersozialkasse unterfallen.

    cc) Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers ist der Umstand, dass das BSG im Urteil in BSGE 96, 141, NJW 2007, 716 einen Trauerredner wegen seiner Tätigkeit in der (eingeschränkten) Öffentlichkeit der Trauergemeinde als Publizist in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig angesehen hat, für die umsatzsteuerrechtliche Frage, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers in der Übertragung von Urheberrechten liegt, unerheblich, da über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes allein nach den eigenständigen Kriterien des Umsatzsteuerrechts zu entscheiden ist.

  • FG Hamburg, 28.05.2009 - 1 K 53/08

    Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Auch sei die Entscheidung des FG Hamburg im Urteil vom 28. Mai 2009 1 K 53/08 (Steuer-Eildienst --StE-- 2009, 566) zu berücksichtigen, wonach auch eine Leseveranstaltung eines Kinderbuchautors nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern sei; Vergleichbares müsse auch für die Lesung des Redemanuskripts gelten.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 18.07.2002 - V B 112/01

    Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Dagegen ließe sich daraus kein Anspruch des Klägers ableiten, abweichend vom Gesetz besteuert zu werden (z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 2006 II R 12/04, BStBl II 2006, 615; BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966; vom 18. Juli 2002 V B 112/01, BFHE 199, 77, BStBl II 2003, 675).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Die Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung sein (BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Inhalt der Vereinbarungen und im Zusammenhang damit, wofür die Gegenleistung erbracht wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1974 V R 129/70, BFHE 111, 379, BStBl II 1974, 261, 262; vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608).
  • BFH, 14.02.1974 - V R 129/70

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Überlassung von Matern,

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Inhalt der Vereinbarungen und im Zusammenhang damit, wofür die Gegenleistung erbracht wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1974 V R 129/70, BFHE 111, 379, BStBl II 1974, 261, 262; vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608).
  • BFH, 11.01.2006 - II R 12/04

    Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    Dagegen ließe sich daraus kein Anspruch des Klägers ableiten, abweichend vom Gesetz besteuert zu werden (z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 2006 II R 12/04, BStBl II 2006, 615; BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966; vom 18. Juli 2002 V B 112/01, BFHE 199, 77, BStBl II 2003, 675).
  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 19.11.1998 - V R 19/98

    Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer

  • BFH, 16.05.1975 - III R 54/74

    Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft - Private Ersatzschule - Schulleiter

  • BFH, 13.02.2007 - II B 32/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 09.10.2003 - V R 86/01

    Steuerbegünstigte Theatervorführung

  • BFH, 03.12.2015 - V R 61/14

    Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein

    Der ermäßigte Steuersatz ergibt sich nicht bereits aus § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG, da die Übertragung des Urheberrechtes bei der Überlassung des Redemanuskriptes nicht den Hauptzweck der Tätigkeit des Klägers bildet, sondern das Halten der Rede (vgl. dazu schon das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476, Rz 21).
  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG setzt jedoch voraus, dass die Theatervorführung Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist (vgl. zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12

    Kein ermäßigter Steuersatz für Trauerredner und Hochzeitsredner

    Anders als im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.10.2009 V R 8/08 sei der Kläger nicht nur Trauerredner, sondern trete auch auf Hochzeiten, Ehejubiläen, Geburtstagsfeiern und Trennungen auf.

    Der BFH hat sich ebenfalls, wenn auch ohne eingehendere Begründung, gegen die Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf Trauerredner ausgesprochen (Urteil vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476).

  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 268/20

    Anteiliges Unterliegen von Unternehmensleistungen zum ermäßigten

    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrecht übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 3.12.2015 - V R 61/14, BStBl II 2020, 797, mit Hinweis auf BFH, Urteil vom 21.10.2009 - V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2017 - 5 K 5052/15, EFG 2017, 958; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18.07.2017 - 4 K 64/16, EFG 2018, 155).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (z.B. BFH-Urteile vom 30.06.2011 - V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; vom 21.10.2009 - V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 15.01.2009 - V R 9/06, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze: Jeder Umsatz ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; allerdings darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.

  • FG Münster, 17.06.2021 - 5 K 3185/19

    Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (siehe zum Ganzen z.B. BFH-Urteile vom 30.06.2011, V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; vom 21.10.2009, V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 15.01.2009, V R 9/06, BFH/NV 2009, 863, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrecht übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteil vom 3.12.2015, V R 61/14, BStBl II 2020, 797, mit Hinweis auf BFH, Urteil vom 21.10.2009, V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.02.2021, 5 K 268/20 U, AO, EFG 2021, 888; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2017, 5 K 5052/15, EFG 2017, 958; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18.07.2017, 4 K 64/16, EFG 2018, 155).

  • FG Köln, 30.08.2012 - 12 K 1967/11

    Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz

    Die sonstige Leistung, die die Klägerin gegenüber ihren Zuhörern erbringe, bestehe nicht in der Einräumung von Urheberrechten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 21.10.2009, V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; UST-AE, Abschn. 12.7 Abs. 6).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7232/14

    Umsatzsteuerbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

    (4) Für die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG kommt es darauf an, ob die Übertragung des Urheberrechts den Hauptzweck der Tätigkeit der Klägerin bildet (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 03.12.2015 V R 61/14, BFHE 252, 177, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2016, 468).
  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

    b) Unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05 (BFH/NV 2008, 1712), vom 15. Januar 2009 V R 9/06 (BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433) und vom 21. Oktober 2009 V R 8/08 (BFH/NV 2010, 476) hat die Klägerin zwar den abstrakten Rechtssatz angeführt, dass nach der Rechtsprechung des BFH eine Leistung dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen ist, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11

    Umsatzbesteuerung eines Grafikdesigners - Verfahren der Aussetzung der

    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).

    Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, Der Betrieb - DB - 2011, 1556 m. w. N.).

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2021 - 14 K 982/20

    Regelmäßig unterfallen die Umsätze einer Trauerrednerin in Bezug auf Trauer- oder

    Diese Norm greift im Streitfall nicht, da die Überlassung des jeweiligen Redemanuskripts nicht den Hauptzweck der Tätigkeit der Klägerin bildete und die etwaige Einräumung von Rechten an dem Manuskript keinen selbständigen Leistungscharakter hatte (vergleiche BFH-Urteile vom 21. Oktober 2009 V R 8/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 506 und vom 3. Dezember 2015 V R 61/14, BStBl II 2020, 797, Rn. 8).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7343/14

    Umsatzbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

  • FG Sachsen, 06.12.2022 - 1 K 281/22

    Herabsetzung der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung i.R.d. Veranstaltung

  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 1132/18

    Einordnung der Überlassung von Brennrechten und Zahlungsansprüchen aus dem

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners

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