Rechtsprechung
BFH, 09.12.2009 - X R 4/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Veräußerung eines Internet-Dienstes; Annahme eines Teilbetriebs; Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3
Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung - datenbank.nwb.de
Annahme eines Teilbetriebs und Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung; Internet-Dienst kein selbständiger Teilbetrieb, wenn daneben im Rahmen eines Einzelunternehmens weitere Internet-Dienste betrieben werden und keine klare organisatorische Trennung besteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Veräußerung eines Internet-Dienstes als Teilbetriebsveräußerung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.12.2006 - 18 K 1071/03
- BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 596
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81
Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse --beim Veräußerer-- zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486).Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516; in BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.).
- BFH, 23.11.1988 - X R 1/86
1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Der BFH habe in der Entscheidung vom 23. November 1988 X R 1/86 (BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376) verlangt, dass eine völlige Trennung der Anlagevermögen vorliegen müsse; auch sei ein eigenes Büro nicht vorhanden gewesen.Der Teilbetrieb ist eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens (BFH-Urteil in BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
- BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Eine getrennte Buchführung sei nicht Voraussetzung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55).Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516; in BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.).
- BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92
Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 2007 X R 44/03 (…BFH/NV 2007, 2093) ist ein Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 7. Juli 1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1984 1 BvR 268/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 284;… vgl. auch Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 8 Nr. 1a (1 a.F.) Rz 37;… Schmidt/ Wacker, EStG, 28. Aufl., § 16 Rz 140 ff., 148). - BFH, 07.07.1997 - X B 239/96
Abweichung eines Urteils von einem Rechtssatz
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 2007 X R 44/03 (…BFH/NV 2007, 2093) ist ein Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1984 1 BvR 268/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 284;… vgl. auch Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 8 Nr. 1a (1 a.F.) Rz 37;… Schmidt/ Wacker, EStG, 28. Aufl., § 16 Rz 140 ff., 148). - BFH, 24.09.2008 - X B 192/07
Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung - Divergenz nur bei gleichen, …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Eine Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; Senatsurteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Senatsbeschluss vom 24. September 2008 X B 192/07, BFH/NV 2009, 43). - BFH, 12.04.1989 - I R 105/85
1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7 …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung ist, dass der Gewerbetreibende eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 12. April 1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653). - BFH, 03.10.1984 - I R 119/81
Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung ist, dass der Gewerbetreibende eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 12. April 1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653). - BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Eine Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; Senatsurteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772;… Senatsbeschluss vom 24. September 2008 X B 192/07, BFH/NV 2009, 43). - BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90
Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen - …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/07
Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516; in BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.). - BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68
Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs - …
- BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der …
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 268/84
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08
Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat an-schließt, ist ein Teilbetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes aufweist und als solcher lebensfähig ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13.2.1996 VIII R 39/92, BStBl II 1996, 409, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 7.7.1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888 m.w.N.).Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888).
An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn durch die verbleibenden Betriebsteile gleichartige, von den Leistungen des veräußerten Betriebsteils nicht abgrenzbare Leistungen erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 9.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888, …und vom 25.11.2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633, jew. m.w.N.).
Dementsprechend hat der BFH die Annahme eines selbständigen Teilbetriebes sowohl bei der Veräußerung einer von mehreren Windkraftanlagen (…Urteil vom 25.11.2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633) als auch bei einem sog. Internet-Dienst abgelehnt, wenn daneben im Rahmen eines Einzelunternehmens weitere Internet-Dienste entwickelt bzw. betrieben werden (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888).
- BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - …
Der Teilbetrieb ist eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. statt vieler Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15
Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung …
Den Abgrenzungsmerkmalen - z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm - kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693; BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888).Der Teilbetrieb ist eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888, m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - …
In der Kommentarliteratur wird ausgeführt, dass die im Gesetz verwandten Begriffe unklar seien; Einigkeit besteht in Rechtsprechung und Literatur, dass "Betriebsteil" nicht gleichgesetzt werden könne mit dem steuerlichen Begriff "Teilbetrieb" (…Haritz/Benkert, Umwandlungssteuergesetz, 2. Aufl., 2000, § 12 Randnummer 65 ff.; Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, Band VII - UmwStG vor SEStEG, § 12, Randnummer 67; BFH-Urteile vom 9. Dezember 2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888; vom 27. Oktober 1994 I R 107/93, BStBl II 1995, 403). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2011 - 3 K 254/10
Appartementhaus und Hotel können Teilbetriebe sein, auch wenn nicht alle …
Spiegelbildlich ist eine eigene betriebliche Lebensfähigkeit dann zu bejahen, wenn von der in Rede stehenden Betriebseinheit ihrer Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden kann (st. Rspr. vgl. zuletzt zusammenfassend BFH-Urteil vom 09. Dezember 2009, X R 4/07, BFH/NV 2010, 888).
Rechtsprechung
BFH, 09.12.2009 - X R 4/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kirchensteuererstattungsüberhang als rückwirkendes Ereignis; kein "Verbrauch" der Änderungsbefugnis bei Umsetzung einer Änderung des Grundlagenbescheids
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 1 S. 1; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Minderung eines Erstattungsüberhangs um die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Kirchensteuerzahlungen - datenbank.nwb.de
Erstattung von Kirchensteuer insoweit ein rückwirkendes Ereignis als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.12.2008 - 4 K 1870/07
- BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 596
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04
Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Andernfalls würde dem Steuerpflichtigen ein Steuervorteil verbleiben, obwohl er insoweit nicht endgültig belastet ist (vgl. dazu im Einzelnen die BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058, …und vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321) und somit Aufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht vorliegen (Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229). - BFH, 02.09.2008 - X R 46/07
Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Andernfalls würde dem Steuerpflichtigen ein Steuervorteil verbleiben, obwohl er insoweit nicht endgültig belastet ist (vgl. dazu im Einzelnen die BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058, …und vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321) und somit Aufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht vorliegen (Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229). - BFH, 28.06.2006 - XI B 163/05
Erfassung von Kirchensteuererstattungen
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen diese Rechtsprechung gerichtete Verfassungsbeschwerde nach §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 20. März 2007 2 BvR 1871/06 zum BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 XI B 163/05, BFH/NV 2006, 1836).
- BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04
Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Andernfalls würde dem Steuerpflichtigen ein Steuervorteil verbleiben, obwohl er insoweit nicht endgültig belastet ist (vgl. dazu im Einzelnen die BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058, und vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321) und somit Aufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht vorliegen (Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229). - FG Hamburg, 25.01.2006 - I 174/05
Rückwirkendes Ereignis bei Erstattung von Kirchensteuer
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Erst mit diesem entsteht ein auf frühere Veranlagungszeiträume rücktragfähiger Erstattungsüberhang (so auch Urteil des Finanzgerichts --FG-- Hamburg vom 25. Januar 2006 I 174/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1132; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 42; a.A. Thouet, Deutsches Steuerrecht 2008, 29). - BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88
Steuerbescheid - Änderung
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 4/09
Deshalb ist nicht bei jeder Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu prüfen, ob eine Anpassung auch aufgrund eines zwischenzeitlich eingetretenen nachträglichen Ereignisses erforderlich ist (so bereits BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 8/88, BFHE 156, 4, BStBl II 1989, 438).
- BFH, 25.10.2016 - X R 31/14
Irrige Beurteilung als Voraussetzung, einen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 AO …
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die relevanten Senatsentscheidungen vom 2. September 2008 X R 46/07 (BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229), vom 9. Dezember 2009 X R 4/09 (BFH/NV 2010, 596) und vom 19. Januar 2010 X B 32/09 (…BFH/NV 2010, 1250) stammen. - BFH, 12.10.2011 - VIII R 12/08
Bemessung des Veräußerungsgewinns aus der Einbringung einer freiberuflichen …
Diese Änderungsbescheide setzten nämlich mit Blick auf die Verpflichtung des FA, Feststellungen von Grundlagenbescheiden ohne eigene Sachprüfung im Wege der Änderungsfestsetzung zu übernehmen, nicht eine weitergehende Prüfung voraus, ob darüber hinaus eine Anpassung aufgrund anderer zwischenzeitlich eingetretener nachträglicher Ereignisse erforderlich waren (so bereits BFH-Urteile vom 12. Januar 1989 IV R 8/88, BFHE 156, 4, BStBl II 1989, 438; vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792;… BFH-Beschlüsse vom 23. März 1994 VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786; vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596). - BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis
Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (…BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, …und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229;… vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).Demgemäß entsteht der hierdurch ausgelöste Steueranspruch nicht gemäß § 38 AO mit Ablauf des betroffenen Veranlagungszeitraums (hier mit Ablauf des Jahres 2006) oder dem Zeitpunkt des Erlasses, sondern erst zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, in welchem Umfang die erstattete Kirchensteuer nicht mit im Erstattungsjahr gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 596).
- FG Sachsen, 05.12.2013 - 8 K 1599/10
Nachträglicher Kirchensteuererstattungsüberhang als auf den Sonderausgabenabzug …
Das Finanzamt verkenne den Inhalt des BFH-Beschlusses vom 9. Dezember 2009 X R 4/09.Dieses Ereignis tritt erst mit der Konkretisierung der Nichtverrechenbarkeit durch den Erlass des Einkommensteuerbescheides für das Erstattungsjahr ein (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09).
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09
Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden …
Entscheidend ist zwar erst die Erstattung der Kirchensteuer im Erstattungsjahr (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058); die Nichtverrechenbarkeit konkretisiert sich erst durch den Erlass des Einkommensteuerbescheids des Erstattungsjahres (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, juris). - FG Düsseldorf, 30.04.2013 - 9 K 1863/09
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsanteil einer Abfindung für Gesellschaftsanteil …
Es kann ihm nicht zugemutet werden, bei jeder Folgeänderung gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu überprüfen, ob neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die eine weitergehende Änderung rechtfertigen (siehe BFH-Urteil vom 12.01.1989 IV R 8/88, BStBl II 1999, 438; BFH-Beschluss vom 09.12.2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28.03.2012 7 K 1121/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1808;… von Wedelstädt in Beermann/Gosch, § 173 AO Rz. 49;… Frotscher in Schwarz, § 173 AO Rz. 108 und Rüsken in Klein, 11. Aufl. 2012, § 173 Rz. 54).
Rechtsprechung
BFH, 10.12.2009 - X B 172/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abgrenzung von Rechtsfehlern und Verfahrensfehlern bei unterlassener Empfängerbenennung gemäß § 160 AO
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Versagung des Betriebsausgabenabzuges bei unterlassener Empfängerbenennung nach Aufforderung trotz tatsächlichem Entstehen der Betriebsausgaben bei dem Steuerpflichtigen
- datenbank.nwb.de
Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers; Aufforderung den Zahlungsempfänger zu benennen rechtmäßig
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 2 K 1353/06
- BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 596
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94
Benennung von Zahlungsempfängern
Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Er macht geltend, im BFH-Urteil vom 4. April 1996 IV R 55/94 (BFH/NV 1996, 801) habe der BFH den tragenden Rechtssatz formuliert, die Anwendung des § 160 AO könne in Ausnahmefällen ermessensfehlerhaft sein, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht gelinge, den wahren Namen des Empfängers anzugeben, weil er selbst Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung sei und sich ihm keine Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners hätten aufdrängen müssen.Der Kläger arbeitet in seiner Beschwerdebegründung --wie das FA zutreffend in der Beschwerdeerwiderung entgegnet-- keinen Rechtssatz heraus, den das FG im Streitfall aufgestellt haben und mit dem es von einem Rechtssatz der BFH-Entscheidung in BFH/NV 1996, 801 abgewichen sein soll.
Sein Vorbringen enthält im Stile einer Revisionsbegründung den Vorwurf, dass dem FG bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 160 AO ein Rechtsfehler unterlaufen sei, weil es die Grundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 1996, 801 nicht auf den Streitfall angewendet habe.
- EuGH, 21.02.2008 - C-271/06
Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 - …
- BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Im Übrigen ist die Aufforderung, den Zahlungsempfänger zu benennen und bei unterlassener Empfängerbenennung den Betriebsausgabenabzug zu versagen, auch dann rechtmäßig, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit entstanden sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995; vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).
- EuGH, 27.09.2007 - C-146/05
Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …
Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Diesen Rechtssatz leitet der Kläger aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2007 (Rs. C-146/05, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34) und vom 21. Februar 2008 (Rs. C-271/06, Deutsches Steuerrecht 2008, 450) ab. - BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
aa) Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind insbesondere erfüllt, wenn das FG mit einem das angegriffene Urteil tragenden und entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz einer anderen Gerichtsentscheidung abgewichen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, nicht veröffentlicht;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48 und 53, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH). - BFH, 09.08.1989 - I R 66/86
Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von …
Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Im Übrigen ist die Aufforderung, den Zahlungsempfänger zu benennen und bei unterlassener Empfängerbenennung den Betriebsausgabenabzug zu versagen, auch dann rechtmäßig, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit entstanden sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995; vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51).
- BFH, 11.07.2013 - IV R 27/09
Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer …
e) Die Aufforderung, den Zahlungsempfänger zu benennen und bei unterlassener Empfängerbenennung den Betriebsausgabenabzug zu versagen, ist auch dann rechtmäßig, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit entstanden sind (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995, und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51; BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2009 X B 172/08, BFH/NV 2010, 596). - FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum …
Die Aufforderung, den Zahlungsempfänger zu benennen und bei unterlassener Empfängerbenennung den Betriebsausgabenabzug zu versagen, ist auch dann rechtmäßig, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit entstanden sind (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995, und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51; BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2009 X B 172/08, BFH/NV 2010, 596). - FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13
Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als …
Die Aufforderung, den Zahlungsempfänger zu benennen und bei unterlassener Empfängernennung den Betriebsausgabenabzug zu versagen, ist auch dann rechtmäßig, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit entstanden sind (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995, und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51; BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2009 X B 172/08, BFH/NV 2010, 596).