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   BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09   

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https://dejure.org/2009,13623
BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09 (https://dejure.org/2009,13623)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2009 - IX B 132/09 (https://dejure.org/2009,13623)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - IX B 132/09 (https://dejure.org/2009,13623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Unbilligkeit der Besteuerung von Schmiergeldzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit der Besteuerung empfangener Schmiergelder und Bestechungsgelder; Billigkeit erlittener Nachteile aus einer Abschnittsbesteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Schmiergeldzahlungen regelmäßig nicht sachlich unbillig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit der Besteuerung empfangener Schmiergelder und Bestechungsgelder; Billigkeit erlittener Nachteile aus einer Abschnittsbesteuerung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erlass
    Erlass aus persönlichen Gründen
    Erlasswürdigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 646
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Zwar kann die Erhebung (Einziehung) eines Einkommensteueranspruchs sachlich unbillig sein, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führt, obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Vielmehr ist die Besteuerung der Bestechungsgelder bei Zufluss gerade eine solche, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Im Übrigen ist die finanzgerichtliche Entscheidung auch nicht greifbar gesetzwidrig, d.h. in einem solchen Maße fehlerhaft, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (vgl. ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113; vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632; vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87 (BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483) berufen möchte, lag dieser ein dem Streitfall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Im Übrigen ist die finanzgerichtliche Entscheidung auch nicht greifbar gesetzwidrig, d.h. in einem solchen Maße fehlerhaft, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (vgl. ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113; vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632; vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Der Kläger hat in den Streitjahren 1996 bis 1998 aber in Gestalt der Bestechungsgelder für ein steuerbares Verhalten --die Bevorzugung des Bestechenden-- eine reale Mehrung seiner Leistungsfähigkeit erfahren (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 25/03, BFH/NV 2004, 1212).
  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Vielmehr ist eine (ablehnende) Billigkeitsentscheidung nicht deswegen ermessensfehlerhaft, weil sie lediglich auf das Fehlen der Erlasswürdigkeit gestützt wird (BFH-Beschlüsse vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137; vom 17. Dezember 1993 IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606).
  • BFH, 17.12.1993 - IV B 21/93

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 227 AO )

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Vielmehr ist eine (ablehnende) Billigkeitsentscheidung nicht deswegen ermessensfehlerhaft, weil sie lediglich auf das Fehlen der Erlasswürdigkeit gestützt wird (BFH-Beschlüsse vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137; vom 17. Dezember 1993 IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606).
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da diese grundsätzlich auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungs-/Veranlagungszeitraum zu beziehen ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass es hinzunehmen ist, wenn das in § 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) normierte Zu- und Abflussprinzip in einem Veranlagungszeitraum zu Ergebnissen führt, die als Folge der Einkommensteuerprogression oder fehlender tatsächlicher Ausgleichsmöglichkeiten steuerliche Belastungen bewirken (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 2/05, BFHE 215, 481, BStBl II 2007, 315, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
    Der Zufluss einer Einnahme i.S. von § 8 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 EStG setzt nicht voraus, dass dem Steuerpflichtigen der zugeflossene Vermögensvorteil auf Dauer (endgültig) verbleibt (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

  • BFH, 20.10.2000 - I B 47/00

    Verlustvortrag, zeitliche Beschränkung

  • BFH, 26.02.2004 - VII R 34/03

    Sanktion auch bei falschen Angaben im Vorfinanzierungsverfahren anwendbar

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14

    Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von

    aa) Dies hat der Senat für § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG (BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, unter II.2.b; vom 11. Februar 2014 IX R 46/12, BFH/NV 2014, 1025, und BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646, unter 2.b) und für § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG a.F. (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259) entschieden.
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210, 230 ff., m.w.N.), da diese grundsätzlich auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungs-/Veranlagungszeitraum zu beziehen ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Wie es danach regelmäßig nicht sachlich unbillig ist, wenn der Steuerpflichtige empfangene Schmiergelder im Jahr des Zuflusses zu versteuern hat, ihre Abführung an seinen Arbeitgeber in einen späteren Veranlagungszeitpunkt aber mangels Verlustverrechnungsmöglichkeit nicht steuermindernd geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646), so wirkt sich im Streitfall die Abschnittsbesteuerung zugunsten der Kläger aus, indem ein realer Wertverzehr in den Veranlagungszeiträumen 1988 bis 1997 steuermindernd berücksichtigt werden konnte, ohne dass eine Leistungsfähigkeitssteigerung der Klägerin aus öffentlichen Kassen im Hinblick auf das abgeschriebene Objekt in dem späteren Veranlagungszeitraum des Streitjahres hierauf Einfluss hat.
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10

    Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen

    Deshalb reicht für die Ablehnung eines Erlasses bereits die Verneinung einer Voraussetzung aus (BFH-Beschlüsse vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137; vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646).
  • BFH, 17.07.2019 - III R 64/18

    Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung

    Deshalb reicht für die Ablehnung eines Erlasses bereits die Verneinung einer Voraussetzung aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 552, Rz 26; BFH-Beschluss vom 09.12.2009 - IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646, unter 2.d; jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 12.02.2013 - 15 K 4005/11

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Umsätze aus

    Darüber hinaus setzt eine Billigkeitsmaßnahme aus persönlichen Gründen voraus, dass der Steuerpflichtige "erlasswürdig" ist (vgl. BFH-Beschluss vom 09.12.2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646).
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