Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.10.2009

Rechtsprechung
   BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09   

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https://dejure.org/2009,17215
BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09 (https://dejure.org/2009,17215)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2009 - IV B 7/09 (https://dejure.org/2009,17215)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - IV B 7/09 (https://dejure.org/2009,17215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der Divergenz sowie von Verfahrensmängeln (Gehörsverstoß, Verstoß gegen Gebot des gesetzlichen Richters)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungsanforderungen beim Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung und der Divergenz; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verstoß gegen Gebot des gesetzlichen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 903
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325, und vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).

    Auch soweit die Klägerin den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) geltend macht, hat sie weder eine schlüssige Divergenzrüge erhoben noch einen sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler dargetan (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 799, und vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).

    Insbesondere fehlt es auch an der Darlegung, inwiefern über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten bestehen oder weshalb aus sonstigen Gründen eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 40).

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Auch soweit die Klägerin den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) geltend macht, hat sie weder eine schlüssige Divergenzrüge erhoben noch einen sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler dargetan (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 799, und vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 17.06.2003 - X B 173/02

    Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2003 X B 173/02, BFH/NV 2003, 1325, und vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04

    Konsentierter Einzelrichter; Einverständniserklärung

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Hat über eine Klage nicht der gesetzlich vorgesehene Spruchkörper, sondern ein einzelner Richter dieses Kollegiums entschieden, ohne dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung nach § 6 FGO noch diejenigen gemäß § 79a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 FGO erfüllt waren, liegt hierin ein schwerwiegender Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, der dazu führt, dass der Kläger seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 5a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Eine Überraschungsentscheidung, wie sie die Klägerin behauptet, liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, und vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
  • BFH, 22.02.2005 - X B 164/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, muss der Beschwerdeführer begründen, weshalb er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu dieser Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 164/04, BFH/NV 2005, 1126; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2008 - VI B 59/07

    Darlegungsanforderungen für grundsätzliche Bedeutung bei Berufung auf

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Dazu hat sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinanderzusetzen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2008 VI B 59/07, BFH/NV 2008, 981).
  • BFH, 10.08.2009 - III B 205/08

    Hinweispflicht des Gerichts - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09
    Eine Überraschungsentscheidung, wie sie die Klägerin behauptet, liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, und vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte

    Dies vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. September 2009 IV B 7/09, BFH/NV 2010, 903).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

    Dies hat aber grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision zur Folge (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2009 IV B 7/09, BFH/NV 2010, 903).
  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

    Dies hat grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2009 IV B 7/09, BFH/NV 2010, 903).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.2009 - I E 17/09   

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https://dejure.org/2009,20561
BFH, 14.10.2009 - I E 17/09 (https://dejure.org/2009,20561)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2009 - I E 17/09 (https://dejure.org/2009,20561)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - I E 17/09 (https://dejure.org/2009,20561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwert bei Klage auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung; Streitwert bei Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Änderungsbescheids

  • rechtsportal.de

    GKG § 3 Abs. 1; GKG § 66
    Erhebung von Gerichtskosten bzgl. der Differenz zwischen der im Änderungsbescheid festgesetzten Steuer und der Festsetzung in einem Einspruch gegen den Erstbescheid; Bemessung des Streitwertes nach dem konkreten Änderungsinteresse des Klägers

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 903
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.12.1989 - I R 217/85

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - I E 17/09
    Dem steht die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1989 I R 217-218/85, BFH/NV 1991, 471) nicht entgegen.

    Das gilt aber nur für den Regelfall, in dem der Kläger mit einem Angriff gegen den Änderungsbescheid nur die Herabsetzung der Steuer im Rahmen des Änderungsbetrags erreichen will; es gilt nicht, wenn das Interesse des Klägers im Einzelfall auf eine Minderung der Steuer über den Änderungsbetrag hinaus gerichtet ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 1991, 471, 472).

  • BFH, 14.10.2008 - I B 88/08

    Auslegung eines FG-Urteils im Hinblick auf Verfahrensbeteiligte und

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - I E 17/09
    Die deshalb erhobene Klage hatte keinen Erfolg; die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde als unbegründet zurückgewiesen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 I B 88/08, BFH/NV 2009, 184).
  • BFH, 09.04.2008 - I E 2/08

    Streitwert bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - I E 17/09
    Im Rahmen einer Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten (§ 66 GKG) kann auch die Bemessung des Streitwerts zur Überprüfung des Gerichts gestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. April 2008 I E 2/08, BFH/NV 2008, 1496; vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 129, m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2008 - I E 5/08

    Streitwert bei gesonderter und einheitlicher Einkünftefeststellung

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - I E 17/09
    Im Rahmen einer Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten (§ 66 GKG) kann auch die Bemessung des Streitwerts zur Überprüfung des Gerichts gestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. April 2008 I E 2/08, BFH/NV 2008, 1496; vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 129, m.w.N.).
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