Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.02.2010

Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10 (PKH)   

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https://dejure.org/2010,9146
BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,9146)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2010 - IX S 3/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,9146)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - IX S 3/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,9146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, AO § 41 Abs 2
    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 41 Abs 2 AO
    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bzgl. eines Anspruchs auf Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 921
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (vgl. zum Vorstehenden die ständige Rechtsprechung, z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 [PKH], BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 (PKH), BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 25.07.2011 - I B 8/11

    Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht -

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 [PKH], BFH/NV 2010, 921).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21164
BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08 (https://dejure.org/2010,21164)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2010 - XI B 50/08 (https://dejure.org/2010,21164)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - XI B 50/08 (https://dejure.org/2010,21164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem anderen Beteiligten in Abwesenheit seines Prozessbevollmächtigten als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem anderen Beteiligten in Abwesenheit seines Prozessbevollmächtigten als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung in der mündlichen Verhandlung; Hinweispflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 2 FGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08
    Denn die mündliche Verhandlung dient dazu, den Prozessstoff in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu vervollständigen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, [BFH 03.09.2001 - GrS 3/98] BStBl II 2001, 802 [BFH 03.09.2001 - GrS - 3/98]), nicht aber dazu, dem FA eine Möglichkeit zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einzuräumen.
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO rügen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf bereits in das Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekannt gegebene Tatsachen oder Rechtsfragen (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2003 XI B 47/01, BFH/NV 2004, 51, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).

    Die Nichtteilnahme des Klägers an der mündlichen Verhandlung bewirkt nicht, dass sein Recht, die fehlende Vertagung zu rügen, infolge eines Rügeverzichts entfällt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 921).

  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    Diese Rechtsprechung ist indes zur Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO ergangen, die von der Wechselwirkung zwischen Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht geprägt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.1999 - III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, unter 3., und vom 01.02.2010 - XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921, Rz 8) und bei der in der unterlassenen Rüge gleichzeitig unzureichende Mitwirkung zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
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