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   BFH, 25.11.2009 - I R 18/08   

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BFH, 25.11.2009 - I R 18/08 (https://dejure.org/2009,9774)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2009 - I R 18/08 (https://dejure.org/2009,9774)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2009 - I R 18/08 (https://dejure.org/2009,9774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbesteuerzerlegung; Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG; Anspruch auf den gesetzlichen Richter umfasst die Frage der Berichterstatterbestellung nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nach einer Sitzverlegung in Verbindung mit einer Änderung des Unternehmensgegenstands des Gewerbebetriebs im laufenden Erhebungszeitraum; Auswirkungen eines unbilligen Ergebnisses i.R.e. Zerlegung des einheitlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags bei Sitzverlegung; ein vom Zerlegungsmaßstab abweichender Maßstab kommt nur in Betracht, wenn eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht vorliegt; verfassungsrechtlicher Anspruch auf den gesetzlichen Richter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 29, GewStG § 33
    Arbeitslohn; Gewerbesteuerzerlegung; Sitz; Verlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 941
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 05.06.2007 - I R 49/06

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Unternehmensvermögen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    a) Für die Frage, ob eine Zerlegung vorzunehmen ist, kommt es nicht darauf an, wann oder wie lange eine Betriebsstätte im Erhebungszeitraum bestanden hat (Senatsurteil vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346; s. z.B. auch Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 28 Rz 2; Hofmeister in Blümich, a.a.O., § 28 GewStG Rz 10; Sarrazin in Lenski/ Steinberg, GewStG, § 28 Rz 20 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein abweichender Maßstab bei der Zerlegung nur dann in Betracht, wenn eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht vorliegt (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 4. April 2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836; in BFH/NV 2007, 2346).

    bb) Der Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2007, 2346 ausgeführt, dass § 33 GewStG 1984 nicht die Funktion zugewiesen werden kann, die Folgen des ertragsteuerrechtlichen Realisationsprinzips bei der Zerlegung des Messbetrages auszugleichen.

  • BFH, 27.07.2000 - V R 38/99

    Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung kann der BFH die Rechtssache durch besondere Anordnung (s. BFH-Beschluss vom 13. August 2009 X B 111/09, BFH/NV 2009, 1825) an einen anderen Senat des FG zurückverweisen (z.B. Senatsurteil vom 10. November 1993 I R 68/93, BFH/NV 1994, 798; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181).

    Da sich die Frage einer Zurückverweisung nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung stellt, kann die Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG nicht mit der Unrichtigkeit des Urteils ("greifbare Rechtswidrigkeiten") begründet werden (z.B. BFH-Urteile vom 24. September 1998 V R 82/97, BFH/NV 1999, 487, und in BFH/NV 2001, 181).

  • BFH, 04.04.2007 - I R 23/06

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein abweichender Maßstab bei der Zerlegung nur dann in Betracht, wenn eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht vorliegt (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 4. April 2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836; in BFH/NV 2007, 2346).

    Denn da die Zerlegung eine Gegenleistung für die Lasten darstellen soll, die sich infolge der Existenz eines Gewerbebetriebes über Ausgaben direkt auf die gemeindlichen Haushalte auswirken (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 IV R 114/73, BFHE 117, 384, BStBl II 1976, 123; Senatsurteil in BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836), ist das Betriebsstättenergebnis kein sachgerechter Maßstab für die Zerlegung oder für eine Unbilligkeit einer Zerlegung nach Maßgabe der Arbeitnehmerfolgelasten.

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05

    Keine Einspruchserledigung durch bloßen Zeitablauf - Arbeitslohn als unbilliger

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Die auf Zuteilung eines Zerlegungsbetrags von 348.481 DM gerichtete Klage blieb erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2008 6 K 6351/05 B, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 712).

    Ein Antrag der Beigeladenen auf Urteilsergänzung nach § 109 i.V.m. § 139 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wurde durch Ergänzungsurteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. Oktober 2008 (6 K 6351/05 B) abgewiesen.

  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Dieser Maßstab ist nur dann von vornherein ungeeignet, wenn die Zerlegung wegen des Fehlens jeglicher Arbeitslöhne (in allen Betriebsstätten) nicht vorgenommen werden kann (Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 I K 1/93, BFHE 176, 253, BStBl II 1995, 175).

    Die Schlussfolgerung des FG bezieht sich auf ein (äquivalentes) Verhältnis von erzieltem Gewinn und der Höhe der zur Gewinnerzielung eingesetzten Arbeitslöhne: Im Streitfall sei bei einer arbeitslohnorientierten Zerlegung von einem unbilligen Missverhältnis auszugehen, da der hohe Personalaufwand in X nur einen Fehlbetrag zur Folge gehabt habe, der geringe Personalaufwand in Y einen hohen Gewinn; als Ersatz-Zerlegungsmaßstab komme nach dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 176, 253, BStBl II 1995, 175 die Aufteilung nach den erzielten Betriebseinnahmen oder die zeitanteilige Aufteilung entsprechend der Dauer der beiden Geschäftsleitungsbetriebsstätten in Betracht, im Streitfall sei die zeitanteilige Aufteilung angemessen.

  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 1984 allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).

    aa) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Frage, ob ein offenbar unbilliges Ergebnis aus der Anwendung des Regelmaßstabes folgt, der gerichtlichen Prüfung unterliegt (z.B. Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836; zustimmend z.B. Sarrazin in Lenski/Steinberg, a.a.O., § 33 Rz 5).

  • BFH, 24.05.2006 - I R 102/04

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 1984 allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).

    Aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2007, 270 kann man insoweit nur ableiten, dass es der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer Betriebsstätte nicht entgegensteht, wenn er auch Tätigkeiten verrichtet, die einer anderen Betriebsstätte zugute kommen.

  • BFH, 10.11.1993 - I R 68/93

    Verfahrensrecht; Beiladung einer GmbH (§ 60 FGO )

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung kann der BFH die Rechtssache durch besondere Anordnung (s. BFH-Beschluss vom 13. August 2009 X B 111/09, BFH/NV 2009, 1825) an einen anderen Senat des FG zurückverweisen (z.B. Senatsurteil vom 10. November 1993 I R 68/93, BFH/NV 1994, 798; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181).
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 114/73

    Betriebsstätte - Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern - Betrieblich

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Denn da die Zerlegung eine Gegenleistung für die Lasten darstellen soll, die sich infolge der Existenz eines Gewerbebetriebes über Ausgaben direkt auf die gemeindlichen Haushalte auswirken (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 IV R 114/73, BFHE 117, 384, BStBl II 1976, 123; Senatsurteil in BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836), ist das Betriebsstättenergebnis kein sachgerechter Maßstab für die Zerlegung oder für eine Unbilligkeit einer Zerlegung nach Maßgabe der Arbeitnehmerfolgelasten.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 18/08
    Der verfassungsrechtliche Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst die Frage der Berichterstatterbestellung regelmäßig nicht (Bundesverfassungsgericht, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, 331); anders ist es nur dann, wenn von der Person des Berichterstatters die Besetzung der Richterbank abhängt, was bei einer gesetzlichen Besetzung eines BFH-Senats mit fünf Richtern nicht der Fall ist (s. auch z.B. Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 4 FGO Rz 127m; Lückemann in Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Aufl., § 21g GVG Rz 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2009 - X B 111/09

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer gerichtsinternen Verweisung

  • BFH, 24.09.1998 - V R 82/97

    Richterablehnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung

  • BFH, 02.02.1968 - III 59/64

    Möglichkeit enies für die Einlegung eines Rechtsmittels Berechtigten zum

  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

  • BFH, 13.05.1958 - I B 49/58

    Anspruch auf Beteiligung an dem Gewerbesteuermeßbetrag einer Gemeinde

  • BFH, 05.10.1965 - I B 387/62

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrag aufgrund der Aufstellung von Speilautomaten

  • BFH, 26.08.1987 - I R 376/83

    Zu den Voraussetzungen für die Zerlegung in besonderen Fällen

  • FG Düsseldorf, 11.04.1978 - II 39/70
  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    Es ist in der Konsequenz ein punktueller Paradigmenwechsel, der die Struktur der Ertragsteuer als "Ist-Ertragsteuer" (objektives Nettoprinzip) insoweit zerstört und in eine für den Bereich Einkommensteuer/Körperschaftsteuer systemfremde "Soll-Ertragsteuer" überführt (zutreffend Jehlin, a.a.O., S. 168; s.a. mit der Deutung als "Bruttobesteuerung" Glahe, a.a.O., S. 413 ff.; umfassend Knöller, a.a.O., S. 299 ff.; s.a. allgemein zur Einkommensteuer Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Bd. 1, 2. Aufl., S. 497 f., u. Bd. 2, 2. Aufl., S. 631 ff.; s. aber mit einer durch die dortigen Sachgesetzlichkeiten gerechtfertigten anderen Würdigung zur Gewerbesteuer als Sollertragsteuer das Senatsurteil vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Sie kommt in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des FG-Senats bestehen, der das aufgehobene Urteil gesprochen hat (BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 15).

    Denn die Frage einer Zurückverweisung stellt sich nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung (z.B. BFH-Urteile vom 24. September 1998 V R 82/97, BFH/NV 1999, 487; vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181, und in BFH/NV 2010, 941).

  • BFH, 01.02.2024 - IV R 26/21

    Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft

    (b) Bei einer Kapitalgesellschaft, die eine betriebliche Einheit auf einen anderen Rechtsträger überträgt, stellt sich das Problem der Unternehmensidentität hingegen nach dem BFH-Urteil vom 17.01.2019 - III R 35/17 (BFHE 264, 32, BStBl II 2019, 407, Rz 20) nicht, weil deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (BFH-Urteile vom 29.10.1986 - I R 318-319/83, BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310, zum Fall des Verlustes der Vermögenswerte und einer wirtschaftlichen Wiederbelebung der Kapitalgesellschaft durch Zuführung von Mitteln der Neugesellschafter; vom 25.11.2009 - I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.3.
  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    Sie kommt z.B. in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, und vom 18. April 2013 VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735).
  • BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Zwar hat --wie die Klägerin zu Recht annimmt-- bei Kapitalgesellschaften die Unternehmensidentität für den Fortbestand eines Verlustvortrags nach § 10a GewStG keine Bedeutung (BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.3., m.w.N., und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 I R 59/12, BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016, Rz 35).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    So kommt sie in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des FG-Senats bestehen, der das aufgehobene Urteil gesprochen hat (BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.6.b).

    Da sich die Frage einer Zurückverweisung nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung stellt, kann die Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG nicht mit der Unrichtigkeit des Urteils ("greifbare Rechtswidrigkeiten") begründet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 941, unter II.6.b, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Höhe der Anschaffungskosten bei

    So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, und vom 18. April 2013 VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 10 K 10165/14

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei gewerbesteuerlicher Organschaft -

    Das Gewerbesteuergesetz sieht dazu eine "Zerlegung nach Maßgabe der Arbeitnehmerfolgelasten" vor (BFH-Urteil vom 25. November 2009 - I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.5.b)bb) der Gründe).

    Ein besonderer Fall i.S. des § 33 GewStG liegt deshalb nur vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 - I R 56/08, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2010, 492, unter B.II.4.a) der Gründe; vom 25. November 2009 - I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.5.a) der Gründe), die benachteiligenden Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 - I B 171/05, BFH/NV 2006, 1692).

    dd) Demgegenüber hat der BFH deutlich ausgesprochen, dass das Betriebsstättenergebnis kein sachgerechter Maßstab für die Zerlegung oder für eine Unbilligkeit einer Zerlegung nach Maßgabe der Arbeitnehmerfolgelasten ist, weil dieses Ergebnis nur zufällig entsprechende gemeindliche Lasten, die der ausschlaggebenden Faktor für die Zerlegung sind, widerspiegelt (BFH in BFH/NV 2010, 941, unter II.5.b)bb) der Gründe).

    Der erkennende Senat orientiert sich insoweit vielmehr - der Rechtsprechung des BFH folgend (BFH in BFH/NV 2010, 941, unter II.5.b)cc) der Gründe) -  an dem unveränderten Regelungsgehalt des § 29 GewStG.

  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17

    Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage -

    Das Wort "unbillig" wird in § 33 GewStG daher als unbestimmter Rechtsbegriff verwendet, dessen Auslegung durch das Finanzamt von den Gerichten in vollem Umfang überprüft wird (BFH-Urteile vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836; vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941; Hofmeister in Blümich, § 33 GewStG Rn. 6 a.E.).
  • BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13

    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO -

    So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, und vom 18. April 2013 VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735).
  • BFH, 10.12.2019 - I B 11/19

    Notwendige Beiladung einer aufgelösten englischen Limited

  • BFH, 02.12.2013 - III B 157/12

    Verfahrensfehlerhafte FG-Entscheidung über einen durch Änderungsbescheid

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