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   BFH, 27.01.2011 - V R 7/09   

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https://dejure.org/2011,8137
BFH, 27.01.2011 - V R 7/09 (https://dejure.org/2011,8137)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2011 - V R 7/09 (https://dejure.org/2011,8137)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - V R 7/09 (https://dejure.org/2011,8137)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • openjur.de

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben"; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 12, EWGRL 388/77 Art 2, FGO § 139 Abs 4, FGO § 135 Abs 2
    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1993, § 3 Abs 12 UStG 1993, Art 2 EWGRL 388/77, § 139 Abs 4 FGO, § 135 Abs 2 FGO
    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • rewis.io

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkweise Überlassung von Sachzuwendungen vom Hersteller an den Händler zur Auslobung an vom Händler beauftragte Berater als umsatzsteuerpflichtige Leistung zwischen Händler und Hersteller; Erfassung der vom Händler an die Wettbewerbssieger unter den Beratern i.R.e. ...

  • datenbank.nwb.de

    Leistungsaustausch bei Auslobung von "Wettbewerbspreisen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Sachpreisen als tauschähnlicher Umsatz i.R.d. Besteuerung durch die Umsatzsteuer; Definition entgeltlicher Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungsaustausch bei Verkaufswettbewerben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1030
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 28.07.1994 - V R 16/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Incentive-Reise

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    (5) Für die Beurteilung der Leistungsverhältnisse ist entgegen der Auffassung der Klägerin unerheblich, ob der Leistungsempfänger Arbeitnehmer oder Unternehmer ist (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274).

    Lobt ein Warenlieferant unter seinen Vermittlern im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs zur Umsatzsteigerung eine Erlebnisreise (sog. Incentive-Reise) aus, ist deren Wert zusätzliches Entgelt für die Leistungen des die Reise gewinnenden Vermittlers (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Leitsatz, zum Pächter einer Markentankstelle).

    Der für die Begründung eines steuerbaren Zusammenhangs zwischen Vermittlung und Zuwendung des Sachpreises erforderliche unmittelbare Zusammenhang ergibt sich dabei bereits daraus, dass die Sachpreise ohne die Vermittlungstätigkeit nicht versprochen worden wären (BFH-Urteil in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, unter II.1.).

    Die Annahme der Klägerin, es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zuwendung der Sachpreise und den Vermittlungsleistungen der jeweiligen Zuwendungsempfängerinnen, da sie die Kosten für die Wettbewerbe aufgewendet habe, um Mehrleistungen von allen Beraterinnen zu erzielen, ist daher nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274 unbeachtlich.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Die Rechnung muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen, wobei der Aufwand zur Identifizierung der Leistung dahin gehend begrenzt sein muss, dass die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 59/07, BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218, unter II.2.a).

    Die Auffassung der Klägerin, sie sei auch bei Vorliegen von Direktleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt, da sich die Rechnungen der U-GmbH auf die Erbringung einer andersartigen Leistung ("Gesamtpaket Verkaufsfördermaßnahme") an die Klägerin bezögen, ist nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218) unzutreffend, da die der Klägerin erteilten Rechnungen über die Zuwendung von Sachpreisen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung dieser anderen Leistung nicht ermöglichten.

  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Es ist dann nach Maßgabe der zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Fall einer "Leistungskette" und dem Fall einer Direktleistung zu differenzieren (BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II.1. und 2., zu Verkaufswettbewerben im Verhältnis zwischen Hersteller, Händler und Arbeitnehmern des Händlers).

    aa) Unter ausdrücklicher Anwendung der sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651 ergebenden Grundsätze hat das FG sein Urteil darauf gestützt, dass die U-GmbH die Geschenke nicht unmittelbar an die Beraterinnen auslobte, sondern zivilrechtliche und dementsprechend umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen nur zwischen der U-GmbH und der Klägerin einerseits und der Klägerin und den Beraterinnen andererseits bestanden.

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Hat der Beigeladene das Verfahren durch seine Schriftsätze und den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren gefördert, so entspricht es der Billigkeit, seine außergerichtlichen Kosten dem Kläger aufzuerlegen, soweit dieser unterlegen ist und daher die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 36/07, juris; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 36/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Hat der Beigeladene das Verfahren durch seine Schriftsätze und den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren gefördert, so entspricht es der Billigkeit, seine außergerichtlichen Kosten dem Kläger aufzuerlegen, soweit dieser unterlegen ist und daher die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 36/07, juris; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 19/01

    Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    (4) Ob die Sachzuwendungszusagen nach nationalen Vorschriften zum Konsumentenschutz zivilrechtlich wirksam erteilt wurden, ist nach § 40 der Abgabenordnung (AO) unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 19/01, BFHE 198, 220, BStBl II 2003, 950, unter II.2.a).
  • BFH, 18.03.2010 - V B 57/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Dies ist nicht geschehen (BFH-Beschluss vom 18. März 2010 V B 57/08, BFH/NV 2010, 1312).
  • BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03

    Leistungsempfänger, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    (3) Beim Einwand der Klägerin, sie habe Kosten für Reiseleistungen auch dann tragen müssen, wenn die Reise keiner ihrer Beraterinnen zugewendet worden sei, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 102/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R702; vom 21. Juni 2006 VIII B 330/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06

    Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    Im Übrigen ist es umsatzsteuerrechtlich entgegen der Auffassung der Klägerin unerheblich, ob sie zivilrechtlich Eigentum an den Sachzuwendungen erlangt hat (BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.2.a).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 7/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union).
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 198/09

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

  • BFH, 09.05.2007 - IX B 218/06

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes "Fortbildung des Rechts" und von

  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 4 K 252/02

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit weitergereichten Sachprämien

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Maßgeblich ist, dass die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AO; vgl. BFH-Urteile vom 21.01.1993 - V R 30/88, BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384, unter II.1.b bb, Rz 20; vom 24.02.2005 - V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b, Rz 32 f.; vom 27.01.2011 - V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, Rz 31; vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517, Rz 68, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung

    b) Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union; vom 27. Januar 2011 V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.; vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, unter II.2.a, m.w.N.).

    Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, unter II.2.a; in BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.a, m.w.N.; in BFH/NV 2011, 1030, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 01.10.2010 - 5 V 304/10

    Eine Qualifizierung von Zuwendungen von Wettbewerbspreisen einer Bezirkshandlung

    Gegen diese Umsatzsteueränderungsbescheide 2004 bis 2006 legte die Antragstellerin im Hinblick auf die Anhängigkeit der Revisionsverfahren V R 6/09 und V R 7/09 beim Bundesfinanzhof -BFH- zu der Rechtsfrage, ob eine Bezirkshändlerin bei einem Heimvorführ-Vertriebssystem gegenüber ihren Beraterinnen durch Zuwendungen von Wettbewerbspreisen tauschähnliche Umsätze erbringe, Einsprüche ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung der in den Umsatzsteueränderungsbescheiden 2004 bis 2006 festgesetzten Umsatzsteuerbeträge.

    Die Einspruchsverfahren ruhen im Hinblick auf die Revisionsverfahren beim BFH, Az. V R 6/09 und V R 7/09.

    Die Revisionsverfahren gegen die Urteile des FG Münster sind beim BFH aktuell unter den Aktenzeichen V R 6/09 und V R 7/09 anhängig.

  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 1512/19

    Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen Vermietungsleistungen und

    Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 15. März 2022 - V R 35/20 -, BStBl. II 2023, 150; BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - V R 60/05 -, BStBl. II 2009, 486; BFH, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 6/09 -, BFH/NV 2011, 1733; BFH, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 7/09 -, BFH/NV 2011, 1030).

    Nach diesem Rechtsverhältnis bestimmt sich auch die Person des Leistenden und des Leistungsempfängers (vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2012 - XI R 16/10 -, BStBl. II 2013, 49; BFH, Urteil vom 23. September 2009 - XI R 14/08 -, BStBl. II 2010, 243; BFH, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 6/09 -, BFH/NV 2011, 1733; BFH, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 7/09 -, BFH/NV 2011, 1030).

  • BFH, 20.06.2012 - V R 56/10

    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine

    b) Zwar obliegt die Auslegung von Willenserklärungen dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (vgl. z.B. zur Vertragsauslegung BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030; vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

    Die Person des Leistenden richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030).
  • FG München, 29.03.2012 - 14 K 3020/10

    Versteuerung des von einer Briefkastenfirma getätigten Umsatzes am Wohnort der

    Wer Beteiligter eines Leistungsaustausches im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) ist, richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030).
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 300/08

    Zwischenschaltung einer ausländischen Domizilgesellschaft in die Leistungskette -

    Wer Beteiligter eines Leistungsaustausches im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in der in den Streitjahren geltenden Fassung (UStG) ist, richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030).
  • FG München, 15.03.2012 - 14 V 102/12

    Unternehmereigenschaft des Betreibers eines Blockheizkraftwerks - Zurechnung von

    Wer Beteiligter eines Leistungsaustausches im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in der in den Streitjahren geltenden Fassung (UStG) ist, richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030).
  • FG München, 31.01.2013 - 14 V 3136/12

    Beteiligter bei Leistungsaustausch

    25 Wer Beteiligter eines Leistungsaustausches im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in der in den Streitjahren geltenden Fassung (UStG) ist, richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030).
  • FG München, 29.03.2012 - 14 K 1597/11

    Zurechnung und Hinzuschätzung von Umsätzen

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 9 K 1280/11

    Keine Steuerbarkeit von Software-Entwicklungsleistungen bei zivilrechtlich

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