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   BFH, 06.05.2011 - III B 130/10   

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https://dejure.org/2011,10835
BFH, 06.05.2011 - III B 130/10 (https://dejure.org/2011,10835)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2011 - III B 130/10 (https://dejure.org/2011,10835)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - III B 130/10 (https://dejure.org/2011,10835)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht; Billigkeitserlass

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 2, SGB 10 §§ 44 ff, AO § 227, SGB 10 § 44
    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 EStG, §§ 44 ff SGB 10, § 227 AO, § 44 SGB 10
    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht - Billigkeitserlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer

  • datenbank.nwb.de

    Ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung oder aufenthaltsrechtlicher Titel nach dem AufenthG für die Kindergeldberechtigung entscheidend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1353
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    So geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf das nach dem Einkommensteuergesetz zu gewährende Kindergeld die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) anzuwenden sind und die diesen gegenüber günstigeren Bestimmungen der §§ 44 ff. SGB X auch nicht analog herangezogen werden können (z.B. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357, m.w.N.).

    Darüber hinaus hat der BFH bereits entschieden, dass ein Billigkeitserlass nach § 227 AO gerechtfertigt sein kann, wenn im Hinblick auf die Gewährung von Kindergeld Sozialleistungen des Empfängers gekürzt wurden, die bei einer später erfolgenden Rückforderung des Kindergeldes nicht mehr nachgezahlt werden können (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298; in BFH/NV 2009, 357; vom 18. Dezember 2008 III R 93/06, BFH/NV 2009, 749, und vom 30. Juli 2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Darüber hinaus hat der BFH bereits entschieden, dass ein Billigkeitserlass nach § 227 AO gerechtfertigt sein kann, wenn im Hinblick auf die Gewährung von Kindergeld Sozialleistungen des Empfängers gekürzt wurden, die bei einer später erfolgenden Rückforderung des Kindergeldes nicht mehr nachgezahlt werden können (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298; in BFH/NV 2009, 357; vom 18. Dezember 2008 III R 93/06, BFH/NV 2009, 749, und vom 30. Juli 2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    An dieser Rechtsansicht des Senats hat sich auch durch die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit ergangen sind, nichts geändert (s. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980).
  • BFH, 18.12.2008 - III R 93/06

    Kein Kindergeld für Ausländer mit deutschem Pass

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Darüber hinaus hat der BFH bereits entschieden, dass ein Billigkeitserlass nach § 227 AO gerechtfertigt sein kann, wenn im Hinblick auf die Gewährung von Kindergeld Sozialleistungen des Empfängers gekürzt wurden, die bei einer später erfolgenden Rückforderung des Kindergeldes nicht mehr nachgezahlt werden können (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298; in BFH/NV 2009, 357; vom 18. Dezember 2008 III R 93/06, BFH/NV 2009, 749, und vom 30. Juli 2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983).
  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Auch nach Ansicht des BVerfG (Beschluss vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, zu § 44 SGB X, juris) verstößt die verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gegenüber einer Kindergeldleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da sie durch Praktikabilitätserwägungen sachlich gerechtfertigt ist.
  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) bereits entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).
  • BFH, 21.07.2008 - III S 17/08

    Kein Kindergeld bei Aufenthaltsbefugnis - Rückforderung - sozialhilferechtliche

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Ob hinsichtlich der Rückforderung des Kindergeldes ein Antrag auf Billigkeitserlass darauf gestützt werden kann, dass dieses bei der Ermittlung der entsprechenden Sozialleistung als Einkommen des Betroffenen berücksichtigt wurde, kann allerdings in einem die Rechtmäßigkeit der Rückforderung betreffenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2008 III S 17/08 (PKH), juris).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass geduldete Ausländer nicht kindergeldberechtigt sind (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Dezember 2009  2 BvR 1957/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 292).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) bereits entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).
  • BFH, 31.07.2009 - III B 152/08

    Sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend -

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
    In der Rechtsprechung des BFH ist ferner geklärt, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem Aufenthaltsgesetz entscheidend ist und es nicht darauf ankommt, ob ein Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel besteht (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

  • BFH, 28.04.2010 - III R 1/08

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14

    Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung

    Außerdem habe der BFH in vergleichbaren Fällen jeweils darauf hingewiesen, dass aus den genannten Gründen ein Billigkeitserlass nach § 227 AO in Betracht komme (z.B. Urteile vom 30. Juli 2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983, juris Rz 16; vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, juris Rz 24; Beschluss vom 6. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353, juris Rz 6).

    Soweit die Beklagte in ihrer Klageerwiderung auf die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2012, 204, und BFH/NV 2011, 1353, Bezug nehme, sei darauf hinzuweisen, dass daraus nicht hervorgehe, wer aus der Familie kindergeldberechtigt sei.

    Auch in den Fällen, die den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2012, 204, und BFH/NV 2011, 1353, zugrunde lägen, sei eine Anrechnung beim Kindergeldberechtigten erfolgt.

    c) Der BFH hat in dem vorliegenden Streitfall vergleichbaren Fällen regelmäßig einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen in den Raum gestellt (BFH-Urteile vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298 , HFR 2007, 994, juris Rz 36, mit Anmerkungen von F. Grube in HFR 2007, 996, und in juris-PR SteuerR 27/2007, Anm. 4; in BFH/NV 2009, 357, juris Rz 11; in BFH/NV 2009, 1983, juris Rz 16; in BFH/NV 2012, 204, juris Rz 24; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1353, juris Rz 6; vom 27. Dezember 2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 , juris Rz 5).

  • FG Düsseldorf, 06.03.2014 - 16 K 3046/13

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Familienkasse bei

    Vielmehr kann der Einwand der Unbilligkeit im Verfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Rückforderung nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschlüsse vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 und vom 6.05.2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353); eine Anfechtung des Rückforderungsbescheids mit dem Argument der Unbilligkeit ist aussichtslos.
  • FG Köln, 07.05.2014 - 14 K 2405/13

    Kindergeldanspruch für ein deutsches Kind einer Nigerianerin mit deutschen Vater

    Dies bedeutet, dass es für den "Besitz" einer Aufenthaltsberechtigung nicht ausreicht, dass ein Anspruch auf einen entsprechenden Titel oder eine entsprechende Genehmigung besteht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980; BFH-Beschluss vom 6. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353).

    Maßgeblich ist vielmehr der Streitzeitraum (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1353, unter 1 a.E.).

  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18

    Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit

    Diese Einschätzung wiederholte der BFH durch Urteile vom 18.12.2008 III R 93/06, BFH/NV 2009, 749 Rn. 20, vom 30.7.2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983 Rn. 16, vom 6.5.2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353 Rn. 6, vom 22.9.2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204 Rn. 24; vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 Rn. 5; vom 23.2.2015 III B 41/14, BFH/NV 2015, 658 Rn. 5.
  • FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten

    Dies rechtfertige nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z. B. BFH-Beschluss vom 6.05.2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353) einen Erlass des Rückforderungsbetrages aus sachlichen Billigkeitsgründen.
  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

    Ob hinsichtlich der Rückforderung des Kindergeldes ein Antrag auf Billigkeitserlass darauf gestützt werden kann, dass dieses bei der Ermittlung der entsprechenden Sozialleistung als Einkommen des Betroffenen berücksichtigt wurde, kann allerdings in einem die Rechtmäßigkeit der Rückforderung betreffenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden (Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2008 III S 17/08 (PKH), juris; vom 6. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2013 - 14 K 274/12

    Kindergeldanspruch eines aufgrund eines Abschiebungsverbotes geduldeten

    Die gesetzliche Voraussetzung "im Besitz" einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis zu sein steht einer Rückwirkung der mit Bescheid vom 3. Mai 2012 erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz entgegen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 09. November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372 und vom 06. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353).

    Der Bundesfinanzhof hält die Regelung daher in ständiger Rechtsprechung für verfassungskonform (vgl. BFH, Beschlüsse vom 09. November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372 und 6. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353 sowie Urteile vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134, 28. April 2010, III R 1/08, BStBl. II 2010, 980 und 22. November 2007 III R 54/02, BStBl. II 2009, 913).

  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 11 K 11049/18

    Abhängen des Anspruchs auf Kindergeld von der Duldung und Erwerbstätigkeit eines

  • FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10

    Kindergeld Kindesentzug

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 15 AS 248/11
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