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   BFH, 11.05.2011 - V B 113/10   

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https://dejure.org/2011,15071
BFH, 11.05.2011 - V B 113/10 (https://dejure.org/2011,15071)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2011 - V B 113/10 (https://dejure.org/2011,15071)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - V B 113/10 (https://dejure.org/2011,15071)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 44, FGO § 46, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96
    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 FGO, § 46 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 FGO
    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 44 FGO ; § 46 FGO ; Art 103 Abs 1 GG ; § 96 FGO
    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Vor Einlegung eines Einspruchs erhobene Klage unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1523
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Der Hinweis der Beschwerde auf das BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, unter B.1.b) geht fehl, da es dort um eine anders gelagerte Fallgestaltung ging, bei der eine Untätigkeitsverpflichtungsklage erst erhoben worden ist, nachdem der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Untätigkeitseinsprüche beschieden hatte.

    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt keine Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG in seinem Urteil nicht auf das vom Kläger angeführte Senatsurteil in BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315 eingegangen ist und für den Kläger nicht erkennbar war, wie mit dem Streitfall weiter verfahren werden sollte.

    Dass es in den Gründen das vom Kläger zitierte, einen anderen Sachverhalt betreffende Urteil V R 48/04 nicht erwähnt hat, ist unerheblich.

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Auch verlangt das Recht auf Gehör vom Gericht nicht, der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Eine derartige Klage wird auch nicht dadurch zulässig, dass nach Klageerhebung der Antrag abgelehnt wird oder die angefochtene Verwaltungsentscheidung nachträglich ergeht (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2003 VII B 268/02, BFH/NV 2003, 651; ebenso BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 46 FGO Rz 83).
  • BFH, 05.02.2003 - VII B 268/02

    Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Eine derartige Klage wird auch nicht dadurch zulässig, dass nach Klageerhebung der Antrag abgelehnt wird oder die angefochtene Verwaltungsentscheidung nachträglich ergeht (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2003 VII B 268/02, BFH/NV 2003, 651; ebenso BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 46 FGO Rz 83).
  • BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2010 IX B 75/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21

    Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11.05.2011 - V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11.05.2011 - V B 113/10, Rz 6).
  • BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

    Dabei ist das Gericht allerdings nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17

    Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der

    Die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage setzt aber voraus, dass ein Verwaltungsakt erlassen und ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523, Rz 3; BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 477, Rz 24; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 46 FGO Rz 82; Levedag in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 44 Rz 35).
  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies der Senat durch Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10 zurück.
  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit ihnen umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19

    Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BFH, 03.09.2021 - IX B 14/21

    Vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von Sonderausgaben und

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • BFH, 12.06.2012 - II R 39/11

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge -

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • BFH, 04.11.2019 - IX B 64/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Gehörsverletzung

  • BFH, 13.11.2012 - V S 11/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 17.08.2023 - V B 3/22

    Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 03.08.2020 - IX B 16/20

    Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • BFH, 12.05.2021 - IX B 75/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 -

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13

    Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 13.12.2013 - X S 48/13

    Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an

  • BFH, 20.06.2013 - IX S 14/12

    Anhörungsrüge: entscheidungserheblicher Gehörsverstoß erforderlich

  • BFH, 04.03.2013 - IX S 12/12

    Anhörungsrüge: besondere Umstände des Einzelfalls; Abschnittsbesteuerung

  • BFH, 28.04.2020 - IX B 129/19

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

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