Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2011 - V B 73/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10022
BFH, 17.05.2011 - V B 73/10 (https://dejure.org/2011,10022)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2011 - V B 73/10 (https://dejure.org/2011,10022)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - V B 73/10 (https://dejure.org/2011,10022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einräumung des Rentenstammrechts wegen Zahlungsschwierigkeiten

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 26.03.2010 - VIII S 2/10

    Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Das FG hat nicht verfahrensfehlerhaft das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) verletzt, weil es "unter Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Grundsätze des Dt. Schadensersatzrechts sowie der verfassungsrechtlich geschützten Vertragsfreiheit unter Verstoß gegen allgemeine Denk- und Erfahrungssätze willkürlich und greifbar gesetzwidrig, dabei zugleich in Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesfinanzhofs (zum Umsatzsteuerrecht) als auch des Bundesgerichtshofes (zum Schadensrecht) entschieden und damit zugleich --wie bereits der VIII. Senat des BFH in den Beschlüssen zum ertragssteuerlichen Rechtsstreit in der Sache VIII S 2/10 (BFH/NV 2010, 1298)-- das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz gefährdet" hat.
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Auch darauf, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt oder nicht, kommt es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung nicht an (BFH-Urteil vom 6. Mai 2004 V R 40/02, BFHE 205, 535, BStBl II 2004, 854; BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204).
  • BFH, 25.05.2010 - X B 207/09

    Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers -

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 13.04.2007 - V B 122/05

    NZB: rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Allerdings geht diese Pflicht des Gerichts nicht so weit, dass es sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2000 I B 103/00, BFH/NV 2001, 631) und die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere nicht, dass es die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten oder ihrer Sachverhaltswürdigung anschließt (BFH-Beschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517).
  • BFH, 17.12.2009 - V R 1/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    In beiden Fällen handelt es sich lediglich um eine modifizierte Erfüllung der Hauptverbindlichkeit (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66 zur Auflösung eines Beratervertrages gegen "Schadensersatz"), die den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung nicht entfallen lässt.
  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    In beiden Fällen handelt es sich lediglich um eine modifizierte Erfüllung der Hauptverbindlichkeit (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66 zur Auflösung eines Beratervertrages gegen "Schadensersatz"), die den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung nicht entfallen lässt.
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Für eine schlüssige Divergenzrüge ist überdies weiterhin auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, unter 2.a und b, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04

    Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Davon abgesehen ist die Nichterhebung eines Beweises nur dann ein erheblicher Verfahrensmangel, wenn die erstrebten Beweisergebnisse für die Entscheidung des FG nach dessen maßgeblicher materiell-rechtlicher Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Bedeutung haben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
    Das Vorliegen eines derart schwerwiegenden Fehlers nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung dann an, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

  • BFH, 08.12.2000 - I B 103/00

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

  • BFH, 06.05.2004 - V R 40/02

    Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers

  • BFH, 30.09.2015 - V B 105/14

    Umsatzsteuer und Glücksspiel - Rechtliches Gehör

    Soweit die Klägerin insoweit eine Gehörsrüge erhebt, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts umfasst, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544).
  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

    aa) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - V B 70/12

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    a) Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).

    Der schlüssige Vortrag der Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt somit voraus, dass besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass das Gericht dem Vortrag der Klägerin nicht nur nicht gefolgt, sondern ihn nicht zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1544).

  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13

    An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei

    Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH, Urteil vom 06.05.2004, V R 40/02, BStBl II 2004, 854 ; BFH, Urteil vom 07.07.2005, V R 34/03, BStBl II 2007, 66 ) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH, Urteil vom 17.05.2011, V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH, Beschluss vom 18.11.2010, XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204).
  • BFH, 22.11.2017 - V S 18/17

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte

    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2011 - V B 108/10

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

    Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH Urteil vom 07.07.2005 und vom 06.05.2004, jeweils a. a. O.) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH Urteil vom 17.05.2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH Beschluss vom 18.11.2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204; s. a. Bunjes UStG 10. Aufl. § 1 Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht