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   BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09   

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https://dejure.org/2011,2340
BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • openjur.de

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 18, UStDV § 23, AO § 53, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2, BSHG § 75
    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 18 UStG 1993, § 23 UStDV 1993, § 53 AO, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 2 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins umsatzsteuerfrei

  • rewis.io

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 75; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. g
    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • rechtsportal.de

    BSHG § 75 ; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. g
    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des 'betreuten Wohnens' sind umsatzsteuerfrei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuer für Hilfe im Seniorenheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins umsatzsteuerfrei

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungen im Rahmen des "betreuten Wohnens"

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnens umsatzsteuerfrei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 448
  • BFH/NV 2011, 1804
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).

    b) Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG genügt es, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar - zum einen, dass es sich um Leistungen handelt, die eng mit der   Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sind, und - zum anderen, dass diese Leistungen von Einrichtungen des   öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die von dem   betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen   sozialem Charakter anerkannt worden sind, erbracht werden (vgl.   BFH-Urteil in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Der Sachverhalt des Streitfalls ist insoweit nicht vergleichbar mit dem Fall, in dem ein Verein für Rettungsdienste einem Notarzt ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, damit dieser seine steuerbefreite Notarzttätigkeit ausüben kann, und in dem der Senat wegen Fehlens einer Leistung des Vereins an die Patienten selbst die begehrte Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG versagt hat (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, unter II.3.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 232, und vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    a) Ein Einzelner kann sich in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--, z.B. Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 --Kügler--, Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30, Rz 51).

    13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG zählt die Tätigkeiten, die steuerfrei sind, hinreichend genau und unbedingt auf (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30, Rz 53).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 232, und vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kosten im konkreten Fall tatsächlich übernommen worden sind, sondern es reicht aus, dass sie übernehmbar sind (BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 68/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen - Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BFH, 17.02.2009 - XI R 67/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer gegenüber

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 49/08

    Leistungen gegen Entgelt an Vermieter altenbetreuter Wohnungen kein Betrieb der

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Denn der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 49/08 (BFHE 228, 53, BStBl II 2011, 398), das die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Klägers betrifft, das Kriterium der Unmittelbarkeit der Leistungen verneint unter Hinweis darauf, dass die Mieter nach dem Betreibervertrag selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf Erfüllung der Basisleistungen gegen den Kläger haben (vgl. dazu im Einzelnen unter II. 3.b, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03

    Im Rahmen eines "betreuten Wohnens" für überwiegend über 75 Jahre alte Menschen

  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei der Prüfung der Anerkennung mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind und die Anerkennung nicht voraussetzt, dass alle für die Anerkennung in Betracht kommenden Kriterien kumulativ vorliegen müssen (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; BFH-Urteile in BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28, sowie vom 08.06.2011- XI R 22/09, BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804).
  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    Die Anerkennung setzt daher nicht voraus, dass alle für die Anerkennung in Betracht kommenden Kriterien kumulativ vorliegen müssen (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; Senatsurteile in BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28, sowie BFH-Urteil vom 08.06.2011 - XI R 22/09, BFHE 234, 448).
  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

    Diese Richtlinienbestimmung war in den Streitjahren lediglich dadurch "umgesetzt" worden, dass das UStG die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d, Rz 40; vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869, unter II.2., Rz 34; vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804, Rz 24; in BFH/NV 2014, 190, Rz 20).

    c) Hierzu hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d cc (2), Rz 52; in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, unter II.2.b cc, Rz 41; in BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712, Rz 34; in BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804, Rz 38; vom 8. August 2013 V R 8/12, BFHE 242, 548, BFH/NV 2014, 119, Rz 40, jeweils m.w.N.).

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