Rechtsprechung
BFH, 22.08.2011 - III B 168/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 1 Nr 2, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- Bundesfinanzhof
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten - rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- ra.de
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Weisung zur Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Unbemerkte Fehlfunktion des Faxgerätes
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - 3 K 72/10
- BFH, 22.08.2011 - III B 168/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 2086
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.11.2005 - VII B 208/05
Wiedereinsetzung bei Telefax
Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 168/10
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist bereits deshalb nicht gewährt werden kann, weil sie den betreffenden Sendebericht vom 3. Dezember 2010 nicht vorgelegt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 18. November 2005 VII B 208/05, BFH/NV 2006, 354). - BFH, 18.01.2007 - III R 65/05
Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 168/10
Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945). - BFH, 08.01.2003 - VII R 13/02
Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 168/10
Denn zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei gehört bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax die Weisung, den Sendebericht daraufhin zu überprüfen, ob die Zahl der übermittelten Seiten mit der Seitenzahl des Originalschriftsatzes übereinstimmt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 2003 VII R 13/02, BFH/NV 2003, 639; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1996 VII ZB 13/96, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2513). - BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BFH, 22.08.2011 - III B 168/10
Denn zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei gehört bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax die Weisung, den Sendebericht daraufhin zu überprüfen, ob die Zahl der übermittelten Seiten mit der Seitenzahl des Originalschriftsatzes übereinstimmt (…vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 2003 VII R 13/02, BFH/NV 2003, 639; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1996 VII ZB 13/96, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2513). - BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95
Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung - …
- BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen …
Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (BFH-Beschluss vom 22. August 2011 III B 168/10, BFH/NV 2011, 2086).