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   BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11   

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https://dejure.org/2011,11358
BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11 (https://dejure.org/2011,11358)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2011 - VI R 9/11 (https://dejure.org/2011,11358)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - VI R 9/11 (https://dejure.org/2011,11358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • openjur.de

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 55, InsO § 292, InsO § 295
    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 InsO, § 292 InsO, § 295 InsO
    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55
    Einkommensteuerschuld für Einkünfte der Insolvenzschuldner aus nichtselbstständiger Arbeit in einem Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Recht zur Wahl der Lohnsteuerklasse verbleibt beim Insolvenzschuldner; Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners ist keine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 InsO

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachzahlungen als Masseverbindlichkeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2118
  • BFH/NV 2011, 2111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    NV: Die Einkommensteuernachzahlung, die der nichtselbständig tätige Insolvenzschuldner leisten muss, ist grundsätzlich auch dann keine Masseverbindlichkeit, wenn pfändbarer Arbeitslohn zur Masse gelangt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 24. Februar 2011, VI R 21/10).

    Die Entstehung der Schuld muss auf eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520).

    Der Kläger hatte auch keine Pflicht zum Tätigwerden, da er als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteil in BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520).

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08

    Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 994 veröffentlichten Gründen überwiegend statt.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2009  2 K 1231/08 insoweit aufzuheben, als das FG der Klage stattgegeben hat.

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    Denn der Senat kann wegen des auch im Revisionsverfahren geltenden Verböserungsverbots die Rechtsposition des FA als Revisionskläger nicht verschlechtern (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07

    Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten wegen unterbliebener Änderung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    Es verbleibt auch während eines Insolvenzverfahrens bei den Insolvenzschuldnern (vgl. BGH-Beschluss vom 3. Juli 2008 IX ZB 65/07, ZInsO 2008, 976; a.A. Roth, Insolvenz Steuerrecht, Kapitel 4, A. Einkommensteuer, X. Rz 4.100).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    Ein Bezug zur Masse ist schon deswegen ausgeschlossen, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2009, 299).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
    Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt als "verwalten" nur, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt wurde (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).
  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    a) Nach den BFH-Urteilen in BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 und vom 27. Juli 2011 VI R 9/11 (BFH/NV 2011, 2111) liegt allein darin, dass pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gelangt, keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO.

    Zum einen gehört bei nichtselbständiger Tätigkeit die Arbeitskraft nicht zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 2111, Rz 12), während bei selbständiger Tätigkeit der Gewerbebetrieb bzw. die freiberufliche Praxis (Schmidt/Lüdtke in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, a.a.O., § 35 InsO Rz 97 ff., 102 ff.) oder der Gesellschaftsanteil (BFH-Urteil in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, unter II.3.a) Teil der Insolvenzmasse ist.

  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    b) Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH, wonach die auf das Arbeitseinkommen des Insolvenzschuldners als Neuerwerb anfallende Einkommensteuerverbindlichkeit keine Masseschuld darstellt, sondern sich gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners richtet (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, und vom 27. Juli 2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).
  • FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10

    Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

    Er hält nach Hinweis des Gerichts auf die BFH-Urteile vom 24.2.2011 (VI R 21/10) und vom 27.7.2011 (VI R 9/11) nicht mehr daran fest, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfallende Einkommensteuer gegenüber dem Kläger festzusetzen.

    Soweit es der BFH in anderen Entscheidungen auch für die zweite Tatbestandsalternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO für erforderlich angesehen hat, dass die Entstehung der Schuld auf eine "Verwaltungsmaßnahme" des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein müsse (BFH-Urteile vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111), kann dies jedenfalls auf Fälle der Zwangsverwaltung nicht übertragen werden.

    DerArbeitslohn beruht vielmehr allein auf der Arbeitskraft des Beigeladenen, die nicht zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).

  • BFH, 19.01.2023 - III R 44/20

    Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden

    Deshalb hat der BFH mit Urteil vom 24.02.2011 - VI R 21/10 (BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, Leitsatz und Rz 15 ff.) entschieden, dass gegenüber dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ein Teil der Einkommensteuer festzusetzen ist (so auch BFH-Urteil vom 27.07.2011 - VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111, Rz 13 und 15; Senatsurteil in BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251, Rz 19 f.).
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 3457/15

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides im Rahmen des Ziehens der

    Gegenüber dem Insolvenzschuldner kann auch dann noch ein Steuerbescheid erlassen werden, soweit die Einkommensteuerschulden keine Masseverbindlichkeiten darstellen, bspw. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

    a) Hierfür ist erforderlich, dass die Entstehung der Einkommensteuerschuld auf eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 2321, 318, BStBl II 2011, 520; BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).

    Anders als in den BFH-Urteilen (in BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, und in BFH/NV 2011, 2111) resultiert die als Masseverbindlichkeit geltend gemachte Steuerschuld des Insolvenzschuldners allein aus der sich infolge der Zusammenveranlagung ergebenden Gesamtschuldnerschaft und ist auf die Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch den Kläger als Insolvenzverwalter zurückzuführen.

  • FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13

    Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im

    Aus der Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse folgt danach nicht, dass die mit dieser Forderung zusammenhängenden Verbindlichkeiten stets Masseverbindlichkeiten sind (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.2011 - VI R 21/10, BStBl. II 2011, 520, und BFH-Urteil vom 27.07.2011 - BFH/NV 2011, 2111, dort jeweils zu Einkünften gem. § 19 EStG, die dem Lohnsteuerabzug unterlagen).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1324/21

    Einkommensteuer / Insolvenzrecht - Stellt ein nicht durch den Lohnsteuerabzug

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Arbeitseinkommen des Insolvenzschuldners, mit Ausnahme des pfändbaren Teils, insolvenzfreies Vermögen ist und die Einkommensteuer, soweit sie auf nichtselbständigen Einkünften beruht, nicht zu den Masseverbindlichkeiten gehört (BFH-Urteile vom 24.02.2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 und vom 27.07.2011 VI R 9/11).
  • FG München, 27.09.2018 - 11 K 2862/16

    Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide

    Die auf das Arbeitseinkommen des Insolvenzschuldners als Neuerwerb anfallende Einkommensteuerverbindlichkeit stellt keine Masseschuld dar, sondern richtet sich gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520, und vom 27. Juli 2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).
  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
    Dies erklärt sich daraus, dass die Arbeitskraft eines Insolvenzschuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört (z.B. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299), weshalb der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, unter II.a; in BFH/NV 2010, 2114, unter II.3.c; vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b bb; BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 38/10, BStBl II 2012, 270; vom 27. Juli 2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).
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