Rechtsprechung
BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- openjur.de
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten; Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 82, ZPO § 450, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO §§ 450 ff
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- Bundesfinanzhof
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 82 FGO, § 450 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 82 FGO, § 450 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung - rewis.io
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- ra.de
- rewis.io
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verfahrensmangel wegen einer unterlassenen Beteiligtenvernehmung des Gerichts - datenbank.nwb.de
Bei abweichendem Sachverhalt liegt keine die Revisionszulassung gebietende Divergenz vor; unterlassene Beteiligtenvernehmung kein Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1059/07
- BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 282
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 28.02.2001 - I R 12/00
GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Diese Voraussetzungen sind im Streitfall im Hinblick auf das von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) herangezogene BFH-Urteil vom 28. Februar 2001 I R 12/00 (BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468) nicht erfüllt.Auch im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass das FG im angefochtenen Urteil von der BFH-Entscheidung in BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468 in einem entscheidungserheblichen Punkt abgewichen wäre.
- BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02
NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt aber grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336;… vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289). - BFH, 28.11.2008 - VIII B 228/07
Nichtprotokollierung eines Antrags auf Beteiligtenvernehmung und Mitwirkung eines …
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, welche über den schriftlichen Sachvortrag hinausgehenden entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch eine Vernehmung des Klägers voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern diese gegebenenfalls zu einer anderen Entscheidung des FG hätten führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2008 VIII B 228/07, www.Bundesfinanzhof.de).
- BFH, 07.07.2008 - VIII B 106/07
Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch Stellung von im Ausland ansässigen Zeugen …
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Zudem ist eine Beteiligtenvernehmung regelmäßig kein sich aufdrängendes Beweismittel, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann und sie im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch darzulegen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 7. Juli 2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028, m.w.N.). - BFH, 19.07.2005 - X B 30/05
Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Zudem ist eine Beteiligtenvernehmung regelmäßig kein sich aufdrängendes Beweismittel, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann und sie im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch darzulegen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861;… vom 7. Juli 2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028, m.w.N.). - BFH, 19.10.2007 - IV B 163/06
Sonderbetriebsvermögen II bei der Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Eine Zulassung wegen Divergenz setzt insbesondere voraus, dass das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, das über dieselbe Rechtsfrage entschieden hat, die abweichend beantwortete Rechtsfrage für beide Entscheidungen rechtserheblich war und die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2007 IV B 163/06, BFH/NV 2008, 212). - BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02
NZB - Ermessensentscheidung
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt aber grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
- BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 = BFH/NV 2011, 282 und 12.10.2011-III B 56/11). - BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
- BFH, 27.06.2011 - III B 91/10
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i. S. des § 110 Abs. …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 19 AS 94/16
Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftige und …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH, Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 und vom 12.10.2011 - III B 56/11). - BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 19 AS 240/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 = BFH/NV 2011, 282 und 12.10.2011-III B 56/11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16
Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH, Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 und vom 12.10.2011 - III B 56/11). - BFH, 02.03.2011 - III B 106/10
Fahrtkosten bei vorübergehender Auswärtstätigkeit
Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgebliche) Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - BFH, 13.05.2015 - III R 39/14
Verfahrensrevision, Beteiligtenvernehmung
bb) Soweit die Klägerin rügt, es hätte nahegelegen, den Gesellschaftern der Klägerin Fragen zu stellen, um bestehende Unklarheiten auszuräumen, wird nicht berücksichtigt, dass die Vernehmung der vertretungsberechtigten Gesellschafter als Beteiligte regelmäßig kein Beweismittel ist, das sich dem FG aufdrängen muss, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann und im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch darzulegen hat (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282, Rz 5, m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1101/13
- BFH, 30.01.2012 - III B 153/11
Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach § …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 19 AS 1105/14
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für "gemischte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 19 AS 2396/14
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 12 AS 1208/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - L 19 AS 1304/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - L 19 AS 1844/12
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4448/13
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4446/13
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 2 AS 4447/13
Rechtsprechung
BFH, 19.10.2010 - I B 18/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- openjur.de
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- Bundesfinanzhof
FGO § 155, ZPO § 240 S 1, ZPO § 249 Abs 2
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- Bundesfinanzhof
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 155 FGO, § 240 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts - rewis.io
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- ra.de
- rewis.io
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
- rechtsportal.de
ZPO § 240 S. 1; FGO § 155
Wirkung der Unterbrechung eines laufenden Gerichtsverfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Entscheidung des Gerichts - datenbank.nwb.de
Beschluss, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem erkennenden Gericht gefasst, aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben wurde, ist ohne rechtliche Wirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 282
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.02.1964 - IV 295/59 S
Rücknahme oder Änderung einer ohne mündliche Verhandlung getroffenen Entscheidung
Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellte die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338). - BFH, 27.11.2003 - VII B 236/02
FG-Entscheidung trotz Unterbrechung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
Der in der Folge ergangene Beschluss des Senats ist daher unwirksam (§ 249 Abs. 2 ZPO) und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 27. November 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2004, 366, m.w.N.).
- BFH, 10.10.2018 - X R 18/16
Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
Das gleichwohl ergangene Urteil ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Entscheidungen vom 2. Oktober 1986 V R 99/78, BFHE 148, 184, BStBl II 1987, 147, unter II., und vom 19. Oktober 2010 I B 18/10, BFH/NV 2011, 282, Rz 2).Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellt die Entscheidung jedoch nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar (BFH-Entscheidungen vom 21. Februar 1964 IV 295/59 S, BFHE 79, 294, BStBl III 1964, 338, unter II.1.; in BFH/NV 2011, 282, Rz 2; im Ergebnis ebenso BFH-Beschluss vom 10. September 2014 XI B 28/14, nicht veröffentlicht, unter II.1.).
- BFH, 30.06.2021 - I B 43/20
Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des …
- OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
Die Berfung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung kann im …
Nachdem der Bundesfinanzhof (Beschl. v. 28. Dezember 2010 - I B 18/10 -, juris) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hatte, weil das Finanzgericht von der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden in der auch hier streitgegenständlichen Zeit ausgegangen war, ohne sich wenigstens konkludent mit der Möglichkeit telefonischer Kontaktaufnahme zu befassen, hat das Finanzgericht mit Urteil vom 31. Januar 2012 (2 K 155/11) festgestellt, dass die Bescheide mangels wirksamer öffentlicher Zustellung nichtig sind.
Rechtsprechung
BFH, 21.10.2010 - V B 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- openjur.de
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 4
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- Bundesfinanzhof
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 FGO
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 FGO
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten - rewis.io
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rewis.io
Prozessfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
FGO § 62 Abs. 4
Vertretung einer prozessunfähigen Partei durch einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Vertretung einer prozessunfähigen Person durch einen Bevollmächtigten; zur Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 14 K 4977/08
- BFH, 21.10.2010 - V B 67/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 282
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.12.1971 - III R 44/68
Streit über Prozeßfähigkeit - Behandlung als prozeßfähig - Prozeßunfähigkeit …
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - V B 67/10
Zwar ist ein Beteiligter, der sich in einem Revisionsverfahren auf seine Prozessunfähigkeit beruft, für den Streit über seine Prozessfähigkeit als prozessfähig zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1971 III R 44/68, BFHE 105, 230, BStBl II 1972, 541). - BFH, 25.08.2000 - IV B 66/00
Bezeichnung des Rechtsmittels - Prozessunfähige Person - Vertretungszwang - …
Auszug aus BFH, 21.10.2010 - V B 67/10
Daher ist eine Beschwerde, die ein nach § 62 Abs. 4 FGO nicht postulationsfähiger Kläger persönlich einlegt, auch dann als unzulässig zu verwerfen, wenn Zweifel an seiner Prozessfähigkeit bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2000 IV B 66/00, juris).