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   BFH, 04.10.2010 - III B 82/10   

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https://dejure.org/2010,5949
BFH, 04.10.2010 - III B 82/10 (https://dejure.org/2010,5949)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2010 - III B 82/10 (https://dejure.org/2010,5949)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - III B 82/10 (https://dejure.org/2010,5949)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken; Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG; Verfahrensrüge

  • Bundesfinanzhof

    AufenthG § 23 Abs 1, AufenthG § 81 Abs 5, EStG § 62 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 3 Abs 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 AufenthG, § 81 Abs 5 AufenthG, § 62 Abs 2 EStG 2009, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 AufenthG, § 81 Abs 5 AufenthG, § 62 Abs 2 EStG 2009, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken - Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG - Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines geduldeten Ausländers mit einer Fiktionsbescheinigung auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung zur Frage der Kindergeldberechtigung von Ausländern; kein Anspruch auf Kindergeld für geduldete Ausländer oder Ausländer, die erstmals eine sog. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG erhalten haben - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 38
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.07.2002 - I B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert neben der Formulierung einer Rechtsfrage den konkreten und substantiierten Vortrag, aus welchen Erwägungen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 2002 I B 119/01, BFH/NV 2002, 1600).
  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 16/05

    Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass geduldete Ausländer oder Ausländer mit einer Fiktionsbescheinigung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. April 2008 III R 16/05, BFHE 221, 43, BStBl II 2009, 918) nicht kindergeldberechtigt sind.
  • BFH, 22.09.2005 - X B 58/05

    Betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der dort vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der behauptete Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (BFH-Beschluss vom 22. September 2005 X B 58/05, BFH/NV 2005, 2193).
  • BFH, 16.10.2008 - III B 81/08

    Ruhen des Verfahrens - Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Jahresgrenzbetrag

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    b) Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 III B 81/08, BFH/NV 2009, 169).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 1/08

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    An dieser Rechtsansicht hat sich auch durch die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit ergangen sind, nichts geändert (s. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    c) Im Übrigen hat sich der Senat bereits in den Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) mit der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG auseinandergesetzt.
  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    c) Im Übrigen hat sich der Senat bereits in den Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) mit der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG auseinandergesetzt.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    An dieser Rechtsansicht hat sich auch durch die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit ergangen sind, nichts geändert (s. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 68/03

    NZB: fehlerhafte Schätzung

    Auszug aus BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
    b) Die Rüge eines entsprechenden Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • BFH, 21.05.2013 - III B 59/12

    Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung bei

    Hat der BFH die Rechtsfrage noch nicht entschieden, muss der Beschwerdeführer darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (s. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).

    Abgesehen davon hat sich der Kläger nicht mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats auseinandergesetzt, nach der § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht gleichheitswidrig ist (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 38; Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134, m.w.N.).

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Hat der BFH die Rechtsfrage (vermeintlich) noch nicht entschieden, muss der Beschwerdeführer darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 21. Mai 2013 III B 59/12, BFH/NV 2013, 1447).
  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).

    Hierzu hätte mit Blick auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats, nach der § 62 Abs. 2 EStG n.F. verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht gleichheitswidrig ist, Anlass bestanden (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 38; Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134, m.w.N.).

  • BFH, 02.03.2011 - IX B 88/10

    Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist -

    Denn nach der für die Prüfung des Verfahrensverstoßes maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 13. April 2005 IX B 153/04, BFH/NV 2005, 1356, m.w.N.) zur fehlenden Wiedereinsetzungsfähigkeit von Feststellungsfristen (s. oben unter 1.a) sowie zum Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsverlustes war eine weitere Aufklärung des Sachverhalts mangels Beweiserheblichkeit nicht erforderlich (s. FG-Urteil S. 10 unten, S. 14 Mitte).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

    Hat der BFH die Rechtsfrage noch nicht entschieden, muss der Beschwerdeführer darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; in BFH/NV 2013, 1447).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 38; in BFH/NV 2013, 1447; vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; in BFH/NV 2013, 1447; vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller

    b) Macht ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 19.07.2016 - III B 123/15

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    aa) Soweit die Kläger mit ihrem Vorbringen, sie fühlten sich durch das angegriffene Urteil in ihren Grundrechten verletzt und diskriminiert, den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung) geltend machen wollten, fehlt es sowohl an der Formulierung einer Rechtsfrage als auch an Darlegungen dazu, weshalb die Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (s. zu diesen Anforderungen z.B. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).

    Soweit mit diesem Vorbringen verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend gemacht werden sollten, fehlt es überdies an einer substantiierten, an den Vorgaben des Grundgesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs (BFH) orientierten Auseinandersetzung mit der Problematik (s. zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 38).

  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501; vom 24. Juli 2008 II B 38/08, BFH/NV 2008, 1817; vom 20. September 2010 V B 105/09, BFH/NV 2011, 53; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    Macht ein Beschwerdeführer --wie der Kläger im Streitfall-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken geltend, so erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2016 V B 66/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, sowie vom 9. November 2011 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372; vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).
  • BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

  • BFH, 13.06.2013 - III B 156/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit

  • BFH, 12.07.2011 - III B 111/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behauptetem Gleichheitsverstoß - Kein

  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

  • BFH, 31.07.2014 - III B 13/14

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen

  • BFH, 07.07.2014 - X B 135/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland

  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

  • BFH, 26.03.2013 - III B 158/12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit

  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

  • BFH, 14.08.2012 - III B 58/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen

  • BFH, 09.04.2014 - III B 143/13

    Berücksichtigung einer Halbwaisenrente als kindergeldschädliche Einkünfte und

  • BFH, 05.08.2011 - III B 158/10

    Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags

  • BFH, 08.10.2013 - X B 217/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1

  • BFH, 30.10.2012 - III B 151/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Gesamtergebnis des Verfahrens - Rechtliches

  • BFH, 05.04.2016 - III B 137/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

  • BFH, 21.03.2012 - III B 52/11

    Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

  • BFH, 20.04.2012 - III B 36/11

    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße

  • FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11

    Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche

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