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   BFH, 20.05.2010 - V R 5/09   

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https://dejure.org/2010,5292
BFH, 20.05.2010 - V R 5/09 (https://dejure.org/2010,5292)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2010 - V R 5/09 (https://dejure.org/2010,5292)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - V R 5/09 (https://dejure.org/2010,5292)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • openjur.de

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung; Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 17 Abs 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil C Abs 1, UStG § 10 Abs 1
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Art 11 Teil C Abs 1 EWGRL 388/77, § 10 Abs 1 UStG 1999
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Art 11 Teil C Abs 1 EWGRL 388/77, § 10 Abs 1 UStG 1999
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • rewis.io

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Uneinbringlichkeit eines Entgelts nach seiner Vereinnahmung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes ( UStG ) im Hinblick auf eine Verpflichtung des Unternehmers zur Herausgabe des vereinnahmten Entgelts nach den bei der Vereinnahmung vereinbarten Rückzahlungsvoraussetzungen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Uneinbringlichkeit vereinnahmten Entgelts bei Rückgewähr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Uneinbringlichkeit einer Forderung nach ihrer Vereinnahmung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Uneinbringlichkeit einer Forderung: keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 77
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 5/09
    Leistender Unternehmer und Leistungsempfänger können die zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage führende Vereinbarung auch nach vollständiger Vereinnahmung des Entgelts abschließen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250).

    Aufgrund dieser Rechtsfolgenverweisung kann es --ebenso wie bei der Änderung der Bemessungsgrundlage nach Entgeltvereinnahmung gemäß § 17 Abs. 1 UStG (BFH-Urteil in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250)-- auch zur Uneinbringlichkeit nach Entgeltvereinnahmung kommen.

  • BFH, 13.01.2005 - V R 21/04

    Uneinbringlichkeit von Forderungen

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 5/09
    Im Hinblick auf die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit entsprechend Art. 11 Teil C Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ist es im Übrigen entgegen der Auffassung des FA unerheblich, ob der ursprüngliche Entgeltanspruch bereits durch die Zahlung des Kreditinstituts zivilrechtlich erloschen ist und daher zivilrechtlich nicht wieder aufleben kann (BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 21/04, BFH/NV 2005, 928, unter II.3.).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 5/09
    Gibt der Leistende das über einen Dritten vereinnahmte Entgelt wieder an den Dritten heraus, ohne dass über die Kreditfinanzierung des Leistungserwerbs durch Abschluss eines Darlehensvertrages hinaus eigene Aufwendungen durch Tilgungsleistungen des Leistungsempfängers vorliegen, hat weder der Leistungsempfänger Aufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG getätigt noch der Leistende i.S. von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG etwas erhalten (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c).
  • BFH, 20.07.1967 - V 233/64

    Vorliegen einer Entgeltsrückgewähr

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 5/09
    Dementsprechend hat der Senat bereits zum UStG 1951 für den Fall der kreditfinanzierten Warenlieferung, bei der der Abnehmer einen Kredit für die Entrichtung des Kaufpreises aufnimmt und eine Ausfallhaftung des liefernden Unternehmers gegenüber der den Kredit gewährenden Bank besteht, entschieden, dass eine Entgeltrückgewähr vorliegt, wenn der Empfänger das Entgelt an denjenigen wieder herausgibt, der es gezahlt hat (BFH-Urteil vom 20. Juli 1967 V 233/64, BFHE 89, 492, BStBl III 1967, 687, Leitsatz).
  • BFH, 20.07.2006 - V R 13/04

    Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 5/09
    Eine Entgeltforderung ist uneinbringlich, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts i.S. von § 10 Abs. 1 UStG nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 V R 13/04, BFHE 214, 471, BStBl II 2007, 22, Leitsatz).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein vom Leistenden bereits vereinnahmtes Entgelt aufgrund einer Rückgewähr nachträglich uneinbringlich werden und zu einer Steuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 UStG führen (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 5/09, BFH/NV 2011, 77, Rz 16).

    Zum anderen kommt es zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei einem bereits entrichteten Entgelt erst durch die Entgeltrückgewähr (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 77, Rz 20), nicht aber bereits durch die Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr.

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    Dies kann auch durch eine nachträgliche Rückgewähr an den Schuldner eintreten (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 5/09, BFH/NV 2011, 77, Rz 16).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 49/10

    Zum Begriff der Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 UStG - Grundsatz der Bindung an

    a) "Uneinbringlich" ist eine Forderung, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 I R 5/09, BFH/NV 2011, 77, unter II.2.; vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, unter II.4.b dd; in BFHE 214, 471, BStBl II 2007, 22, unter II.1.a; in BFH/NV 2005, 928; in BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684).
  • FG Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 1 K 2073/21

    Keine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG,

    Uneinbringlich i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist ein Entgelt, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20.05.2010 V R 5/09, BFH/NV 2011, 77, DStRE 2011, 758, und vom 13.02.2019 XI R 19/16, BFH/NV 2019, 928, MwStR 2019, 790, Rn. 21 f., je m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2023 - V R 29/21

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im

    Ein Entgelt kann auch nach seiner Vereinnahmung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich werden, wenn es zu einer Rückgewähr des Entgelts kommt und der Unternehmer seinen Entgeltanspruch auch nicht anderweitig durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20.05.2010 - V R 5/09, BFH/NV 2011, 77, Rz 15; vom 15.12.2016 - V R 26/16, BFHE 256, 571, BStBl II 2017, 735, Rz 14).
  • FG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 1 K 3204/11

    Kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bauleistungen bei Verweigerung

    "Uneinbringlich" ist eine Forderung, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 I R 5/09, BFH/NV 2011, 77 und vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn und ggf. soweit der Leistungsempfänger das Bestehen dieser Forderung ganz oder teilweise substantiiert bestreitet und damit erklärt, dass er die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) nicht bezahlen werde (BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 I R 5/09, BFH/NV 2011, 77 und vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260 m.w.N.).

  • BFH, 13.11.2018 - V B 60/18

    Umsatzsteuer in der Insolvenz

    Eine nur zwischenzeitliche Vereinnahmung ändert am letztlichen Fehlen der Vereinnahmung nichts, wie der erkennende Senat unter Beachtung der Wortlautgrenze bereits ausdrücklich in anderem Zusammenhang entschieden hat (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 5/09, BFH/NV 2011, 77, Rz 16).
  • FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch

    Auch ein bereits vereinnahmtes Entgelt kann uneinbringlich werden, wenn der Unternehmer verpflichtet ist, es herauszugeben, das Entgelt tatsächlich herausgibt und er den Anspruch auch nicht anderweitig durchsetzen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Mai 2010, BFH/NV 2011, 77).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 133/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

    Zum anderen kommt es zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei einem bereits entrichteten Entgelt erst durch die Entgeltrückgewähr (BFH-Urteil vom 20.05.2010, V R 5/09 NV, BFH/NV 2011, 77), nicht aber bereits durch die Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr.
  • FG Sachsen, 29.05.2019 - 8 K 1108/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der vormaligen Organträgerin für eine

    In diesem Sinne können auch bereits vereinnahmte Entgelte nachträglich uneinbringlich werden, wenn die Entgelte wieder zurück zu gewähren sind (BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 V R 5/09, BFH/NV 2011, 77 ).
  • FG Sachsen, 15.09.2016 - 2 K 234/15

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch

  • FG Sachsen, 10.01.2013 - 6 K 1332/10

    Bestand einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei nachlassender wirtschaftlicher

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