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   BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09   

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https://dejure.org/2010,16490
BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09 (https://dejure.org/2010,16490)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2010 - XI B 109/09 (https://dejure.org/2010,16490)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - XI B 109/09 (https://dejure.org/2010,16490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • openjur.de

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 10 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 10 Abs 1
    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • Bundesfinanzhof

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1993, § 10 Abs 1 UStG 1993, § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1999, § 10 Abs 1 UStG 1999
    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • rewis.io

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3
    Unterliegen von Fördermitteln einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Fördermittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer; Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zuschüsse
    Umsatzsteuerliche Behandlung
    Zuwendungen aus öffentlichen Kassen
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 858
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Insbesondere bedarf es der Erläuterung, dass sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpft, sondern eine Vielzahl gleichartiger Fälle betrifft und einer Verallgemeinerung zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, und vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71).
  • BFH, 18.07.2000 - V B 35/00

    Abgrenzung von sog. echten/unechten Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Insbesondere bedarf es der Erläuterung, dass sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpft, sondern eine Vielzahl gleichartiger Fälle betrifft und einer Verallgemeinerung zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, und vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71).
  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung ("Zuschuss") verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IX B 94/07, BFH/NV 2007, 2081).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Kein Entgelt liegt vor, wenn ein sog. Zuschuss lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen soll und nicht der Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07

    Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Entsprechendes gilt für den Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 38).
  • BFH, 14.08.2008 - XI B 44/08

    Öffentliche Fördermittel als umsatzsteuerbare Zuschüsse

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Es ist höchstrichterlich bereits geklärt, nach welchen Grundsätzen zu entscheiden ist, ob Fördermittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer unterliegen (BFH-Beschluss vom 14. August 2008 XI B 44/08).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Ebenso ist geklärt, dass die Besteuerung das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraussetzt und der Leistungsempfänger einen Vorteil erhalten haben muss, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 --Landboden--, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 102; BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
    Ebenso ist geklärt, dass die Besteuerung das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraussetzt und der Leistungsempfänger einen Vorteil erhalten haben muss, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 --Landboden--, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 102; BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    Zahlungen der öffentlichen Hand können auch dann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795; BFH-Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858; vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

    Die Nichtzulassungsbeschwerden hiergegen hätten keinen Erfolg gehabt (BFH-Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 ( XI B 109/09 und vom 16. März 2011 (XI B 59/10).

    Auch in den Entscheidungen XI B 59/10 und XI B 109/09 nehme der BFH nicht auf diese Entscheidungen Bezug.

    Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung (dem Zuschuss) verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu bestimmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2008 XI B 44/08 - juris - und vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).

    Auch der Bundesfinanzhof hat in mehreren insoweit mit dem Streitfall vergleichbaren Entscheidungen nach dem 22. Juli 2010 das Urteil vom 22. Juli 2010 (a.a.O) offenbar als nicht entscheidungserheblich angesehen, sondern vielmehr ausgeführt, dass die Frage, ob eine Leistung an den Hoheitsträger vorliegt, anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden könne (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858; ebenso BFH-Beschluss vom 16. März 2011 XI B 59/10 - juris sowie BFH-Beschluss vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, S. 1406).

  • BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch

    Kein Entgelt liegt vor, wenn die Zahlung lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen soll und nicht der Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).

    bb) Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2007 IX B 94/07, BFH/NV 2007, 2081; in BFH/NV 2011, 858).

    Eine nach Meinung der Klägerin fehlerhafte Würdigung dieser Umstände durch das FG vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 858).

    Dies vermag die Zulassung der Revision aber nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 858).

  • BFH, 06.05.2014 - XI B 4/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten Zuschusses zur

    (1) Die maßgeblichen Grundsätze zur Abgrenzung von steuerbaren Leistungen gegen Entgelt und nicht steuerbaren Zuschüssen bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen sind --entgegen der Ansicht der Klägerin-- durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. September 2010 V R 23/09, BFH/NV 2011, 458, Rz 19; vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, BFH/NV 2013, 486, Rz 15; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BFH/NV 2014, 626, Rz 41 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).

    Sie gelten auch im Falle einer Weiterleitung von Fördergeldern (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 858, m.w.N.).

  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer

    Die Klägerin wendet sich mit ihrem Vorbringen insoweit lediglich gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG im Einzelfall, was die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

    Eine nach Meinung des Klägers fehlerhafte Einordnung und Würdigung dieser Umstände durch das FA im Streitfall und anschließend durch das FG vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Rechtsfortbildung nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

    Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2017 - 11 K 19/17

    Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht vom Landkreis im Rahmen einer

    Zahlungen der öffentlichen Hand können auch dann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt (BFH, Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BStBl. II 2009, 483; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795; Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2009, 795; vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

    Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
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