Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.03.2011

Rechtsprechung
   BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10   

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https://dejure.org/2011,11616
BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • openjur.de

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte; Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • rewis.io

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 27 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Bauliche Aufteilung einer zur Produktion genutzten Industriehalle in mehrere kleine Funktionseinheiten als ein der Errichtung eines Gebäudes gem. § 27 Abs. 2 UStG gleichstehender Umbau eines Altbaus

  • datenbank.nwb.de

    Bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte keine Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 997
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Die geltend gemachte Abweichung von dem BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 V R 32/02 (BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) liegt nicht vor.

    Danach steht der grundlegende Umbau eines Altbaus dann einer Errichtung eines (neuen) Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes gleich, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben oder wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28, unter II.5.a).

    Denn das FG hat in dem angefochtenen Urteil die in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280, und in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) zum Ausgangspunkt seiner konkreten Würdigung genommen und ist lediglich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung zu einem von dem Kläger nicht für zutreffend gehaltenen Ergebnis gelangt.

  • BFH, 30.10.2009 - III B 6/08

    Korrektur des Zusammenveranlagungsbescheids für einen geschiedenen

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2010 - X B 113/09

    Zulässigkeit einer Außenprüfung, wenn regelmäßige Festsetzungsfrist bereits

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung entwickelten und auch der vorgeblichen Divergenzentscheidung zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 137/75

    Selbstverbrauchsteuer bei Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Denn das FG hat in dem angefochtenen Urteil die in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280, und in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) zum Ausgangspunkt seiner konkreten Würdigung genommen und ist lediglich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung zu einem von dem Kläger nicht für zutreffend gehaltenen Ergebnis gelangt.
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke -

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    In einem derartigen Fall liegt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 169/11

    Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines

    Denn nach der Rechtsprechung liegt die Errichtung eines Neubaus durch den grundlegenden Umbau eines Altbaus auch dann vor, wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt (BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997; BFH-Urteil vom 05.06.2003 V R 32/02, BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28).

    (1) Eine derartige wesentliche Funktions- und Zweckänderung kann z. B. eintreten beim Umbau einer einfachen Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280), einer Mühle zu einem Wohnhaus (vgl. Ellrott/Brendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 7. Aufl., § 255 HGB Rz. 378, unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808), eines Getreidespeichers zu einer Wohnung (BFH-Urteil vom 12.03.1996 IX R 48/95, BFHE 180, 134, BStBl II 1996, 514), einer bisher eigengenutzten, sich über zwei Geschosse erstreckenden Wohnung in zwei nunmehr fremdvermietete Arztpraxen (BFH-Urteil vom 23.11.2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543) oder einer als Produktionsbetrieb genutzten Industriehalle zu einem in einzelne Wirtschaftseinheiten unterteilten und von einer Vielzahl von Mietern nicht industriell, sondern für Büros, Werkstätten, Lager, Schulungen und Therapien genutzten Gebäude (so FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010 16 K 439/09, EFG 2011, 81, nachgehend BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10).

    (c) Der Streitfall ist daher vergleichbar mit dem der Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 19.08.2010 16 K 439/09, EFG 2011, 81, nachgehend BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine als Produktionsbetrieb genutzte, eingeschossige Industriehalle zu einem in einzelne Wirtschaftseinheiten unterteilten und von einer Vielzahl von Mietern nicht industriell, sondern für Büros, Werkstätten, Lager, Schulungen und Therapien genutzten Gebäude umgebaut und aufgeteilt wurde.

  • BFH, 14.06.2011 - V B 24/10

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz,

    Dies erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere ein oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).

    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung entwickelten und auch der vorgeblichen Divergenzentscheidung zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 997).

  • BFH, 31.08.2011 - II B 14/11

    Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz

    Eine die einheitliche Rechtsprechung gefährdende Divergenz liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als ein anderes Gericht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2011 - III R 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18799
BFH, 04.03.2011 - III R 44/09 (https://dejure.org/2011,18799)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2011 - III R 44/09 (https://dejure.org/2011,18799)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2011 - III R 44/09 (https://dejure.org/2011,18799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • openjur.de

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 126 Abs 1, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
    Anforderungen an die Revisionsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 997
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.04.2010 - VI R 44/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III R 44/09
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Ist die Revision unzulässig, weil sich --wie hier-- im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist der Wiedereinsetzungsantrag als erfolglos erweist, ist die Revision gemäß § 126 Abs. 1 FGO durch Beschluss zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606; vom 4. März 2011 III R 44/09, BFH/NV 2011, 997; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 97 FGO Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2011 - III R 85/10

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Hinweis auf Weisungsgebundenheit nicht

    Der Revisionskläger muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III R 44/09, BFH/NV 2011, 997).
  • BFH, 22.07.2011 - III R 46/09

    Nicht ausreichende Revisionsbegründung

    Der Revisionskläger muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III R 44/09, BFH/NV 2011, 997).
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