Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.03.2011

Rechtsprechung
   BFH, 11.03.2011 - III B 30/10   

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https://dejure.org/2011,19000
BFH, 11.03.2011 - III B 30/10 (https://dejure.org/2011,19000)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2011 - III B 30/10 (https://dejure.org/2011,19000)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2011 - III B 30/10 (https://dejure.org/2011,19000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • openjur.de

    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung; Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1 S 2, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2
    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • Bundesfinanzhof

    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 S 2 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • rewis.io

    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung - Gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Erlass von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer; Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes des erstinstanzlichen Gerichts gegen die Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf mündliche Verhandlung; gerichtliche Prüfung von Ermessensentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 998
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.05.2008 - V B 30/07

    Keine Entscheidung über Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, wenn sie

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Über die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde braucht nicht entschieden zu werden, wenn die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344; vom 19. Mai 2008 V B 30/07, juris).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind für die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545; vom 22. Januar 2008 VIII B 92/07, juris).
  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Hierfür hätte er schlüssig vortragen müssen, inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf unterlassener Sachaufklärung beruhe (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206).
  • BFH, 22.01.2008 - VIII B 92/07

    Verfahrensmängel - Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind für die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545; vom 22. Januar 2008 VIII B 92/07, juris).
  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Über die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde braucht nicht entschieden zu werden, wenn die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344; vom 19. Mai 2008 V B 30/07, juris).
  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 30/10
    Im Übrigen verlangen der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2010 VI B 91/10, BFH/NV 2011, 280).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist u.a. dann verletzt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, obwohl die Beteiligten hierauf nicht nach § 90 Abs. 2 FGO verzichtet haben (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 208; Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 30/10, BFH/NV 2011, 998).
  • FG München, 24.02.2015 - 6 K 299/14

    Anfechtung eines Leistungsgebots - Haftungsbescheid - Gerichtliche Nachprüfung

    Von der späteren Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse oder auch der Erkenntnisse der ermessensausübenden Behörde hängt die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung dagegen nicht ab (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396; Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973 und vom 11. März 2011 III B 30/10, BFH/NV 2011, 998; Lange in Hübschmann, Hepp, Spitaler FGO § 102 Rz. 61-64).
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   BFH, 10.03.2011 - X B 20/11   

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https://dejure.org/2011,21517
BFH, 10.03.2011 - X B 20/11 (https://dejure.org/2011,21517)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2011 - X B 20/11 (https://dejure.org/2011,21517)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2011 - X B 20/11 (https://dejure.org/2011,21517)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • openjur.de

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 6, FGO § 128, GKG § 21 Abs 1 S 1
    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • Bundesfinanzhof

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 6 FGO, § 128 FGO, § 21 Abs 1 S 1 GKG
    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • rewis.io

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • rechtsportal.de

    FGO § 125 Abs. 1 analog
    Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Beschwerde gegen einen Beschluss des Finanzgerichts (FG)

  • datenbank.nwb.de

    Kein Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei Einlegung einer "sofortigen Beschwerde" gegen FG-Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 998
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