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   BFH, 02.07.2012 - III B 243/11   

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https://dejure.org/2012,21406
BFH, 02.07.2012 - III B 243/11 (https://dejure.org/2012,21406)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2012 - III B 243/11 (https://dejure.org/2012,21406)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - III B 243/11 (https://dejure.org/2012,21406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt - Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt; Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt - Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt - Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt - Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei nicht vergleichbarem Sachverhalt - Betriebsausgabenabzug für auf eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke entfallende Aufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs für die gemischte Nutzung von Bereichen des Wohnzimmers als Arbeitszimmer mangels objektivierbarer Kriterien für eine Aufteilung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nur bei vergleichbarem Sachverhalt; Aufwendungen für eine in der Wohnung eingerichtete PC-Ecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    Ein Abweichen in der Würdigung von Tatsachen oder eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen, genügt nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    d) Schließlich ist auch eine Divergenz zur Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) nicht gegeben.
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10

    Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    Insoweit hat das FG Köln zwar zunächst aus dem zu den Kosten eines Auslandsprachkurses ergangenen Urteil des BFH vom 24. Februar 2011 VI R 12/10 (BFHE 233, 123, BStBl II 2011, 796 Rz 22) den Passus wiedergegeben, dass keine Bedenken bestünden, von einer hälftigen Aufteilung sämtlicher mit der Reise verbundenen Kosten auszugehen, wenn kein anderer Aufteilungsmaßstab erkennbar sei.
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    c) Eine Divergenz in dem vorbezeichneten Sinne besteht auch nicht zu der von dem Kläger genannten Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 2. Februar 2011  7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055).
  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    b) Soweit sich der Kläger auf das Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410) als Divergenzentscheidung beruft, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt.
  • FG Hamburg, 08.06.2011 - 6 K 121/10

    Aufwendungen für gemischtgenutzten Raum

    Auszug aus BFH, 02.07.2012 - III B 243/11
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 2131 veröffentlichten Entscheidung als unbegründet ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Greifen nämlich die nicht unbedeutenden betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, so kommt ein Abzug der Aufwendungen auch nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH insgesamt nicht in Betracht (vgl. z. B.: BFH-Beschluss vom 5. Februar 2010 IV B 57/09, BFH/NV 2010 Seite 880; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2012 III B 243/11, BFH/NV 2012 Seite 1597; BFH-Urteil vom 7. Mai 2013 VIII R 51/10, BStBl II 2013 Seite 808).
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