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   BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14383
BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12 (https://dejure.org/2012,14383)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2012 - IX B 20/12 (https://dejure.org/2012,14383)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - IX B 20/12 (https://dejure.org/2012,14383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • openjur.de

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich; Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • rewis.io

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 118 Abs. 2
    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des Vorliegens eines Näheverhältnisses zwischen zwei Personen

  • datenbank.nwb.de

    Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses zwischen zwei Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1308
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12
    Es kann nicht allgemein und losgelöst vom jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wann zwischen zwei Personen ein Näheverhältnis besteht, das auf einen Gleichklang wirtschaftlicher Interessen schließen lässt (vgl. zu diesem Beweisanzeichen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, und vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12
    Wie bei der Prüfung der Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses kommt es auf die konkreten Umstände im Einzelfall an, die das Finanzgericht (FG) im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12
    Es kann nicht allgemein und losgelöst vom jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wann zwischen zwei Personen ein Näheverhältnis besteht, das auf einen Gleichklang wirtschaftlicher Interessen schließen lässt (vgl. zu diesem Beweisanzeichen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, und vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18

    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung - Rückwirkender

    Somit ist im Streitfall im Rahmen der Prüfung, ob ein Miet- oder Pachtverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, darauf abzustellen, ob aufgrund des Bestehens eines Näheverhältnisses der Vertragsparteien des Pachtvertrages vom 28. Januar 2002 ein Gleichklang wirtschaftlicher Interessen angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH-Urteil vom 19. November 2014 VIII R 23/11, juris; Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • FG München, 17.10.2013 - 5 K 873/12

    Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12 , BFH/NV 2012, 1308 ; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
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