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   BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09   

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https://dejure.org/2011,50721
BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09 (https://dejure.org/2011,50721)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2011 - IV R 2/09 (https://dejure.org/2011,50721)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2011 - IV R 2/09 (https://dejure.org/2011,50721)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i. d. F. des StEindämmG - Anhörung des ...

  • openjur.de

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung; Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung; Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG; Anhörung des Steuerpflichtigen bei ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § ... 169 Abs 2 S 2, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 171 Abs 4 S 1, AO § 378, EStG § 4 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, EStG § 55 Abs 1, EStG § 55 Abs 6, EStG § 4 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, EStG § 55 Abs 1, EStG § 55 Abs 6, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 143 Abs 2, EStG § 4 Abs 3 S 4, FGO § 96 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, EStG § 4 Abs 3 S 4, FGO § 96 Abs 2, EStG § 52 Abs 10 S 3
    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG - Anhörung des Steuerpflichtigen ...

  • Bundesfinanzhof

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG - Anhörung des Steuerpflichtigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 169 Abs 2 S 2 AO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO, § 171 Abs 4 S 1 AO, § 378 AO
    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG - Anhörung des Steuerpflichtigen ...

  • rewis.io

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG - Anhörung des Steuerpflichtigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Einnahmeüberschussrechnung - Anwendung der Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei gestreckter Veräußerung - Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des StEindämmG - Anhörung des Steuerpflichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung eines durch Tausch und Erbschaft erhaltenen Kiesgrundstücks als Privatvermögen und Betriebseinnahme bei der Ermittlung des nichtabzugsfähigen Verlusts

  • datenbank.nwb.de

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung; Verlustausschlussklausel in § 55 Abs. 6 EStG bei einer gestreckten Veräußerung von Grund und Boden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1309
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Ändert sich --wie im Streitfall-- nachträglich die Gegenleistung, ist dies ggf. als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu werten (vgl. zu einer nachträglichen Kaufpreisminderung bei einer Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 EStG: BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, unter II.2.c).
  • BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87

    Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    aa) Leichtfertig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch Steuern verkürzt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1988  3 StR 450/87, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 1988, 196; BFH-Urteil vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 14/09

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG hinsichtlich des subjektiven Tatbestands können in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit richtig erkannt wurde und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich dieses individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Die Gesamtwürdigung durch das FG bindet das Revisionsgericht auch dann, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842).
  • BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    aa) Leichtfertig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch Steuern verkürzt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1988  3 StR 450/87, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 1988, 196; BFH-Urteil vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Von einer Anhörung des Klägers hätte das FG für seine Überzeugungsbildung nur dann absehen dürfen, wenn sich z.B. aus Äußerungen des Klägers, Urkunden oder sonstigen Indizien eindeutig die Leichtfertigkeit ergeben hätte (vgl. für die Bejahung von Hinterziehungsvorsatz: BFH-Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9, unter 2.b bb).
  • BFH, 23.03.2007 - IX B 114/06

    Ap; Bescheidänderung nach § 164 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Der Abschluss des notariellen Kaufvertrags und die Eintragung einer Auflassungsvormerkung reichen für den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums noch nicht aus (BFH-Beschluss vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272); daher ist es auch ohne Bedeutung, ob der Kauf der Grunderwerbsteuer unterliegt.
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG ergänzt die pauschale Wertermittlung des Grund und Bodens nach § 55 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1978 IV R 181/77, BFHE 126, 191, BStBl II 1979, 103; vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Veräußerung ist die Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) an einem Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl II 1995, 635, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII B 50/93

    Durch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei Immobilienverkauf

    Auszug aus BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
    Das ist der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 65/84, BFH/NV 1988, 86; vom 10. November 1989 VI R 155/85, BFH/NV 1990, 290; BFH-Beschluss vom 23. März 1994 VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786; vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

  • BFH, 10.11.1989 - VI R 155/85

    Einnahmen durch den geldwerten Vorteil aus dem verbilligtem Erwerb eines

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 65/84

    Anforderungen an die Versteuerung von Arbeitslohn - Voraussetzungen für das

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

  • BFH, 10.08.1978 - IV R 181/77

    Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert wegen Wertminderung eines nach §

  • FG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 K 87/07

    Umwandlung eines Eigentumsverschaffungsanspruch des Rechtsvorgängers in einen

  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 24/16

    Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten nach gescheitertem

    Bei teilweiser Zurückverweisung der Sache muss das FG im zweiten Rechtszug erneut über die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens entscheiden (Einheitlichkeit der Kostenentscheidung, vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309).
  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen

    Da der Senat die Vorentscheidung für die Hinterziehungszinsen für das 1. und 2. Quartal 2012 aufhebt und die Sache insoweit an das FG zurückverweist und die Revision im Übrigen unbegründet ist, hat das FG eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2011 - IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, Rz 50).
  • BFH, 24.07.2014 - V R 44/13

    Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt - Leichtfertige

    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist und dem sich danach aufdrängen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt (BFH-Urteile vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731, und vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, unter II.4.b aa).
  • BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18

    Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs.

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 50).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von

    Um den subjektiven Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung feststellen zu können, muss das FG den Steuerpflichtigen jedenfalls in Grenzfällen persönlich anhören, wenn sich nicht bereits aus dokumentierten Äußerungen, Urkunden oder sonstigen Indizien die Leichtfertigkeit eindeutig ergibt (BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, unter II.4.b cc).
  • BFH, 20.04.2021 - IV R 3/20

    Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 50).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16

    Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 50).
  • BFH, 20.04.2021 - IV R 20/17

    Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 50).
  • BFH, 16.05.2023 - II R 35/20

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der

    Fehlen besondere persönliche Fähigkeiten im Bereich der betreffenden Steuern, handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, und dem sich deshalb aufdrängen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt (BFH-Urteile vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 46; vom 24.07.2014 - V R 44/13, BFHE 246, 207, BStBl II 2014, 955, Rz 15 und vom 17.11.2015 - X R 35/14, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16

    Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine

  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • BFH, 22.06.2016 - V R 32/15

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum

  • BFH, 09.12.2020 - III R 31/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.12.2020 III R 73/18 - Anrechnung

  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

  • BFH, 09.12.2020 - III R 43/18

    Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld

  • BFH, 17.03.2020 - III R 31/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 - Kindergeld;

  • BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18

    Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09

    Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3

  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

  • BFH, 13.10.2023 - VIII B 99/22

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei nachträglich

  • BFH, 22.10.2019 - III B 149/18

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Übersehen eines

  • FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15

    Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter

  • FG Nürnberg, 09.04.2021 - 7 K 1009/20

    Bezug Kindergeld im Ausland und Begehung einer Steuerverkürzung - Qualifizierung

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - 6 K 3775/08

    Auf den Bodenschatz eines veräußerten forstwirtschaftlichen Betriebs entfallender

  • FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 1884/13

    Grunderwerbsteuer: Mittelbarer Gesellschafterwechsel im Sinne von § 1 Abs. 2 a

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