Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.03.2012

Rechtsprechung
   BFH, 17.02.2012 - V B 77/11   

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https://dejure.org/2012,13221
BFH, 17.02.2012 - V B 77/11 (https://dejure.org/2012,13221)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2012 - V B 77/11 (https://dejure.org/2012,13221)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - V B 77/11 (https://dejure.org/2012,13221)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 197/08

    Beeidigung von Zeugen

    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129; vom 7. Oktober 2008 I B 110/08, juris; vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906).
  • BFH, 07.10.2008 - I B 110/08

    Verfahrensfehler: Nichtbeachtung der Feststellungslast, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129; vom 7. Oktober 2008 I B 110/08, juris; vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 22.05.2007 - X B 143/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 73/94
    Auszug aus BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129; vom 7. Oktober 2008 I B 110/08, juris; vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2012 - V B 10/11   

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https://dejure.org/2012,13222
BFH, 14.03.2012 - V B 10/11 (https://dejure.org/2012,13222)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2012 - V B 10/11 (https://dejure.org/2012,13222)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2012 - V B 10/11 (https://dejure.org/2012,13222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • openjur.de

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler; Willkürliche Beweiswürdigung; Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG; Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG § 2 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 96 Abs 1
    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 2 Abs 1 UStG 1999, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • rewis.io

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Abgrenzung selbständiger Tätigkeiten von unselbständigen Tätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit eines Mitarbeiters einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft bei der Bearbeitung von Fördermittelvorgängen

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen offensichtlicher materieller und formeller Fehler; willkürliche Beweiswürdigung bei schwerwiegenden Fehlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1315
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 20.07.2011 - IV B 19/10

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Zur Darlegung einer Divergenz sind aus der Vorentscheidung einerseits und dem Urteil, von dem das FG abgewichen sein soll, andererseits, abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten und einander in der Weise gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2011 IV B 19/10, BFH/NV 2011, 2077; vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234).

    Damit macht er im Grunde die unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall geltend, die jedoch --wie bereits dargelegt-- nur dann zur Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen kann, wenn ein Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen und greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung gerügt wird, der geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 2077; vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Gleichwohl hat der in der mündlichen Verhandlung vor dem FG durch einen Steuerberater fachkundig vertretene Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit sein Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 V B 10/10, BFH/NV 2011, 276; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).

    Auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50; in BFH/NV 2008, 2022; vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Soweit der Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt des Unterlassens einer Amtsermittlung rügt (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43; vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74), ist dieser Verstoß nicht gegeben.

    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht greift auch deshalb nicht durch, weil es auf den Dienstausweis nach der maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht ankam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, unter 3.b; in BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Damit macht er im Grunde die unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall geltend, die jedoch --wie bereits dargelegt-- nur dann zur Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen kann, wenn ein Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen und greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung gerügt wird, der geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 2077; vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 09.11.2011 - II B 105/10

    Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt aber nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254; vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11

    Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Damit war eine weitere Sachaufklärung in Bezug auf den Dienstausweis für das FG nicht veranlasst und damit entbehrlich (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891).
  • BFH, 06.10.2010 - V B 10/10

    Rügeerfordernis bei Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Gleichwohl hat der in der mündlichen Verhandlung vor dem FG durch einen Steuerberater fachkundig vertretene Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit sein Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 V B 10/10, BFH/NV 2011, 276; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein hoheitlicher Rechtsträger als Auftraggeber auftritt und der Auftragnehmer in dessen Auftrag für einen Hoheitsbereich tätig wird, weil für Leistungen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts insoweit keine Besonderheiten gelten (BFH-Urteile vom 2. September 2010 V R 23/09, BFH/NV 2011, 458; vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534).
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 10/11
    Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt aber nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254; vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

  • BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09

    Beweiskraft einer Privaturkunde und des Sitzungsprotokolls - Keine Verletzung der

  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht;

  • BFH, 06.09.2006 - VIII B 187/05

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verweigerung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 03.11.2005 - V B 9/04

    Bekanntgabe von Bescheiden; Inhaltsadressat

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

  • FG Hamburg, 08.04.2004 - II 367/02

    Umsatzsteuer: Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu Einkünften

  • BFH, 15.05.2018 - I B 114/17

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung

    Eine Tatsachen- oder Beweiswürdigung erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nur dann, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315).
  • BFH, 11.11.2015 - V R 3/15

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile in BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433, Rz 20; in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, Rz 17; in BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, Rz 23; in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, Rz 10; vom 30. Mai 1996 V R 2/95, BFHE 180, 213, BStBl II 1996, 493; BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 7).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Die beanstandeten Argumente haben die Begründung des FA lediglich ergänzt, so dass die Beweiswürdigung im Ergebnis keine so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2016 - X B 73/15

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt geht der Kläger zutreffend davon aus, dass eine Beweiswürdigung willkürlich ist --und damit die Voraussetzungen für die Annahme eines schwerwiegenden Rechtsfehlers erfüllt, der zur Zulassung der Revision führen kann--, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.3.; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rz 76).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren

    Eine Beweiswürdigung ist nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.3., und vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, unter II.2.a, beide m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    Eine Tatsachenwürdigung ist jedoch nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Tatsachenwürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315; vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 6/14

    Unternehmereigenschaft kann beim Verkauf von Schmuckstücken über "ebay" begründet

    Denn eine Beweiswürdigung ist nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2019 - X B 56/19

    Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen bei privater Basis-Krankenversicherung

    Dann müssen die Voraussetzungen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers --vor allem die besonderen Umstände, die den Rechtsfehler als einen "schwerwiegenden" und die Vorentscheidung als unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar kennzeichnen-- aber in der Beschwerdebegründung hinreichend dargelegt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.11.2011 - II B 105/10, BFH/NV 2012, 254, unter 1.a, und vom 14.03.2012 - V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Eine Beweiswürdigung ist nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781; vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, unter 2.a, m.w.N.).
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