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   BFH, 10.05.2012 - X B 71/11   

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https://dejure.org/2012,17554
BFH, 10.05.2012 - X B 71/11 (https://dejure.org/2012,17554)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2012 - X B 71/11 (https://dejure.org/2012,17554)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - X B 71/11 (https://dejure.org/2012,17554)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen - Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen; Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen - Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen - Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen - Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen - Unsicherheitszuschläge und Unsicherheitsabschläge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer finanzgerichtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über die Schätzung des Gewinns unter Anwendung von Unsicherheitszuschlägen oder Unsicherheitsabschlägen

  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen gegen die Richtigkeit von Schätzung führen nicht zur Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1461
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Damit bestehe eine Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des BFH vom 11. Februar 1999 V R 40/98 (BFHE 188, 10, BStBl II 1999, 382), nach dem eine Schätzung dann eine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der Besteuerungsgrundlagen erfordere, wenn das FA erheblich von den Angaben des Steuerpflichtigen abweiche.
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür kann allenfalls in Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich, damit schlechthin unvertretbar ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; siehe auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
    Zum einen ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen im Wege griffweisen Schätzens einen Unsicherheitszuschlag bei steuererhöhenden Merkmalen und einen Unsicherheitsabschlag bei steuermindernden Umständen vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, m.w.N.), wobei der Unsicherheitszuschlag in Höhe von 10 % und der Unsicherheitsabschlag in Höhe von ca. 3 % keinen Bedenken begegnet.
  • BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16

    Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu

    Soweit die Klägerin einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO darin erblickt, dass das FG nicht auf das in der Klageschrift bezeichnete und dieser auch als Anlage beigefügte Senatsurteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 eingegangen sei, rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern unrichtige Rechtsanwendung, die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren --von im Streitfall nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich unbeachtlich ist (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717, und vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16

    Betriebsprüfung: Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels

    Im Rahmen der Bestimmung eines angemessenen und zutreffenden Sicherheitszuschlages ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.05.2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    bb) Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den Einnahmen --wie im Streitfall-- ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461, für steuermindernde Umstände).
  • BFH, 18.03.2015 - III B 43/14

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    Denn die Antwort kann nur im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gegeben werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19

    Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei

    Im Rahmen der Bestimmung eines angemessenen und zutreffenden Sicherheitszuschlages ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012, X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17

    Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand

    Auf der anderen Seite ist aber auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

    Jedoch ist im Rahmen der Bestimmung eines angemessenen und zutreffenden Sicherheitszuschlages auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    bb) Ein pauschaler Unsicherheitsabschlag für steuermindernde Umstände ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461; zum Sicherheitszuschlag bei den Betriebseinnahmen BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51).
  • BFH, 29.11.2017 - VI B 45/17

    Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Denn die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren --von im Streitfall nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

  • BFH, 13.10.2021 - I B 31/21

    Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited

  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15

    Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von

  • BFH, 11.07.2016 - VI B 14/16

    Kein Ermessen bei Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und

  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16

    Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse

  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BFH, 19.03.2018 - VI B 97/17

    Auslegung von Feststellungsbescheiden

  • BFH, 01.03.2013 - II B 83/12

    Fehlende Urteilsgründe i. S. des § 119 Nr. 6 FGO - kraftfahrzeugsteuerliche

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