Rechtsprechung
BFH, 12.06.2012 - VI B 73/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- openjur.de
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- Bundesfinanzhof
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden - IWW
- rewis.io
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
Begriff des Hausstandes i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG - datenbank.nwb.de
Doppelte Haushaltsführung bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff des Hausstandes i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2011 - 2 K 2092/08
- BFH, 12.06.2012 - VI B 73/12
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 1593
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - VI B 73/12
Das angefochtene Urteil weicht nicht vom BFH-Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09 (BFHE 230, 5) ab.Dies gilt sowohl für die Überlassung der Wohnung selbst als auch für die Kostentragung im Übrigen (BFH-Urteil in BFHE 230, 5;… s. auch BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE ..., ..., BFH/NV 2012, 1231).
Das Finanzgericht hat in der angefochtenen Entscheidung das BFH-Urteil in BFHE 230, 5 zwar nicht ausdrücklich erwähnt, die Grundsätze dieses Urteils jedoch beachtet.
- BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10
Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die …
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - VI B 73/12
Dies gilt sowohl für die Überlassung der Wohnung selbst als auch für die Kostentragung im Übrigen (BFH-Urteil in BFHE 230, 5; s. auch BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE ..., ..., BFH/NV 2012, 1231).
- FG Münster, 07.10.2020 - 13 K 1756/18
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen unterhalten junge Arbeitnehmer in …
Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18.12.2017 - VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430; BFH-Beschluss vom 12.06.2012 - VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593). - BFH, 16.10.2012 - XI R 46/10
Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a. …
Die Anerkennung von Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung setzt jedoch voraus, dass tatsächlich zwei eigenständige Haushalte geführt werden (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, und vom 12. Juni 2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593, jeweils m.w.N.). - FG Nürnberg, 18.07.2016 - 4 K 323/16
Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften …
Hatte der Steuerpflichtige schon - etwa im Rahmen einer gefestigten Beziehung oder Ehe - andernorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er diesen aufgibt und wieder eine Wohnung im Haus der Eltern bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2012 VI R 87/10, BStBl II 2012, 800; BFH-Beschluss vom 12.06.2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593). - FG Düsseldorf, 28.05.2020 - 9 K 719/17
Doppelte Haushaltsführung bei Auslandsstudium: Eigener Hausstand im Wohnhaus der …
Ungeachtet der Frage, ob die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wurde, war der Umstand, ob der Arbeitnehmer finanzielle Verantwortung für die Kosten des Haushalts im Übrigen trägt, ein gewichtiges Indiz für das Unterhalten eines eigenen Hausstands i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG in der Fassung bis zum 01.01.2014, jedoch keine zwingende Voraussetzung (BFH, Urteil vom 28.03.2012 VI R 87/10, BStBl. II 2012, 800;… Urteil vom 14.11.2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507; Beschluss vom 12.06.2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593). - FG München, 01.03.2023 - 1 K 2311/20
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Mehrgenerationenhaushalt
fff) Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430 ; vom 12. Juni 2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 7. Oktober 2020 13 K 1756/18 E, juris).Hatte der Steuerpflichtige schon - etwa im Rahmen einer gefestigten Beziehung oder Ehe - andernorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass er einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er diesen aufgibt und wieder eine Wohnung im Haus der Eltern bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553 , BStBl II 2012, 800 ; BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593 ; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 18. Juli 2016 4 K 323/16, juris;… nachgehend: BFH-Beschluss vom 1. März 2017 VI B 74/16, BFH/NV 2017, 903 ).
Rechtsprechung
BFH, 20.06.2012 - X B 165/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 6 Abs 3
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- Bundesfinanzhof
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 6 Abs 3 EStG 2002
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fortführung des gewerblichen Grundstückshandels nach Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- rewis.io
Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR
- ra.de
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung von laufenden Grundstücksaufwendungen als gewerblicher Verlust mangels einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und einer Divergenzentscheidung ... - datenbank.nwb.de
Fortsetzung des gewerblichen Grundstückshandels in Gestalt eines Einzelunternehmens bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR durch einen der beiden Gesellschafter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstückshandel: Betrieb endet mit Verkauf des letzten Objekts!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 9/10
- BFH, 20.06.2012 - X B 165/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 1593
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.08.2009 - X R 25/06
Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X B 165/11
Das FA entnimmt dem Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 25/06 (BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965) zutreffend den Rechtssatz, dass für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung (Eigenqualifizierung), sondern die Wertung nach objektiven Kriterien maßgeblich ist. - BFH, 18.01.2011 - X B 34/10
Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X B 165/11
Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes setzt die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).