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   BFH, 11.07.2012 - X B 41/11   

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https://dejure.org/2012,24983
BFH, 11.07.2012 - X B 41/11 (https://dejure.org/2012,24983)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - X B 41/11 (https://dejure.org/2012,24983)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - X B 41/11 (https://dejure.org/2012,24983)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • openjur.de

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO); Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 6, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 6 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    (Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO)

  • rewis.io

    (Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO)

  • ra.de
  • rewis.io

    (Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil verfahrensfehlerhaft; Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Vorliegen eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1634
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und in BFH/NV 2012, 767).

    Nicht ausreichend ist, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht oder lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1083; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels liegt nur vor, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und in BFH/NV 2012, 767).

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Ein solcher Mangel begründet ebenso wie eine fehlerhafte Beweislastentscheidung keinen Verfahrensverstoß, sondern stellt eine Verletzung materiellen Rechts dar (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
  • BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99

    Rüge der Nichtberücksichtigung des Akteninhalts

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Es fehlt bereits an dem Erfordernis, dass im Fall der Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO genaue Angaben der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten zu machen sind und anzugeben ist, welche sich hierbei ergebenden Tatumstände das FG nicht berücksichtigt hat (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200, und vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Zum anderen hat das FG mit seinem Hinweis, die Kläger hätten zum im Streitfall verwirklichten Sachverhalt keine konkreten und damit einer weiteren Beweisaufnahme zugänglichen Angaben gemacht, ersichtlich lediglich darauf hinweisen wollen, dass nach der ständigen BFH-Rechtsprechung zwischen der Mitwirkungspflicht der Beteiligten und der Intensität der richterlichen Sachaufklärungspflicht eine Wechselwirkung besteht (Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, und BFH-Beschluss vom 2. Februar 2010 VI B 117/09, BFH/NV 2010, 879).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Denn es entspricht der ständigen BFH-Rechtsprechung, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 18. August 2009 X B 14/09, ZSteu 2009, R1144, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und in BFH/NV 2012, 767).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 135/05

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Es liegt demgemäß nicht der Fall vor, dass in dem Urteil die gebotene Beweiswürdigung zur Gänze fehlt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797).
  • BFH, 08.04.2008 - X B 40/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Hierzu hätte es u.a. substantiierter Ausführungen bedurft, warum die Kläger, die in der mündlichen Verhandlung sachkundig vertreten waren, nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt haben und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2008 X B 40/07, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R494-R496).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
    Ein solcher ist nach der gefestigten BFH-Rechtsprechung nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, und Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

  • BFH, 02.02.2010 - VI B 117/09

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Wechselwirkung zwischen

  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13

    Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische

    Dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen der Klägerin entspricht, begründet keinen Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634; vom 11. Mai 2015 XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 11).
  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 53/18

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Verfügung gemäß § 79b Abs. 2 FGO

    Ein solcher ist nach der gefestigten BFH-Rechtsprechung nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, und vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634).

    Ein schwerwiegender Mangel im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen verlangt, dass die Schätzung gegen das Willkürverbot verstößt, dass das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist oder überhaupt nicht erkennbar ist, dass und ggf. welche Schätzungserwägungen das FG vorgenommen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1634, Rz 10).

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Selbst wenn es sich um eine unzutreffende Beweiswürdigung handelte, wäre dies ein materiell-rechtlicher Mangel, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, Rz 8).
  • BFH, 15.12.2021 - XI R 31/21

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und

    b) Im angefochtenen Urteil wurde die Urteilsbegründungspflicht nicht verletzt, da eine lückenhafte, fehlerhafte oder nicht überzeugende Begründung keinen Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO darstellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2010 - VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, Rz 15; vom 11.07.2012 - X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, Rz 3; vom 24.04.2014 - IX B 23/14, BFH/NV 2014, 1081, Rz 3; vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 22).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Ein Verfahrensmangel wird nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben (BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767; vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2017 - III B 7/16

    Divergenz bei Schätzung durch das FG - Fehlen der Urteilsbegründung

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634).
  • BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • BFH, 28.05.2013 - V B 51/12

    Entscheidungen ausländischer Behörden

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