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   BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10   

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https://dejure.org/2012,25894
BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10 (https://dejure.org/2012,25894)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2012 - VII R 12/10 (https://dejure.org/2012,25894)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - VII R 12/10 (https://dejure.org/2012,25894)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • openjur.de

    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 64 Abs 1, FGO § 67... Abs 1, FGO § 67 Abs 3, ZK Art 66, ZK Art 150 Abs 2, ZKDV Art 251 Nr 1c Ss 2, ZKDV Art 508, EWGV 2454/93 Art 251 Nr 1c Ss 2, EWGV 2454/93 Art 508, EWGV 2913/92 Art 66, EWGV 2913/92 Art 150 Abs 2, ZKDV Art 59 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 59 Abs 1
    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • Bundesfinanzhof

    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 FGO, § 67 Abs 1 FGO, § 67 Abs 3 FGO, Art 66 ZK, Art 150 Abs 2 ZK
    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • rewis.io

    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 150 Abs. 2 Hs. 2
    Erhebung von Einfuhrabgaben für aus Drittländern wieder eingeführte Veredelungserzeugnisse

  • datenbank.nwb.de

    Einbeziehung eines sich noch im Einspruchsverfahren befindenden Verwaltungsakts in laufendes Klageverfahren; Einfuhrabgabenbefreiung für Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung von Einfuhrabgaben für aus Drittländern wieder eingeführte Veredelungserzeugnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.07.2011 - VII R 13/10

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    b) Der erkennende Senat hält an seiner mit Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10 (BFHE 234, 83, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 297) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass Art. 150 Abs. 2 Halbsatz 2 ZK nicht die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben für aus Drittländern wieder eingeführte Veredelungserzeugnisse erlaubt, deren Vormaterialien nicht in das Zollverfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind.

    c) Die vom Senat mit Urteil in BFHE 234, 83, ZfZ 2011, 297 für Fälle der vorliegenden Art in Betracht gezogene Möglichkeit einer Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung und ihrer Ersetzung durch eine Anmeldung zur passiven Veredelung gemäß Art. 66 ZK i.V.m. einer entsprechenden Anwendung der Art. 251 Nr. 1c Anstrich 2 und Art. 508 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZKDVO) kann im Streitfall der Klage nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Voraussetzungen des Art. 508 ZKDVO nicht erfüllt sind.

    Soweit die Revision --anders als der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 234, 83, ZfZ 2011, 297-- meint, diese äußerste Jahresfrist gelte nicht im Fall des Art. 508 Abs. 2 ZKDVO, bedarf dies keiner Erörterung, weil der Streitfall den in Art. 508 Abs. 2 ZKDVO genannten Umständen nicht entspricht und dessen --auch nur analoge-- Anwendung vorliegend nicht in Betracht kommt.

  • BFH, 10.07.2007 - VII S 25/07

    Hauptzollämter; Zuständigkeit für Vollstreckung für Forderungen der Bundesagentur

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    Die Entscheidung, eine Änderung der Klage zuzulassen, ist gemäß § 67 Abs. 3 FGO nicht selbstständig anfechtbar, jedoch in einem aus anderen Gründen zugelassenen Revisionsverfahren überprüfbar (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 67 Rz 17; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2007 VII S 25/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2240, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    Die Abgabe dieser Erklärung in der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen prozessual wirksamen Form ersetzt die Schriftform (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1962 V C 92.61, BVerwGE 14, 259; und vom 16. Februar 1972  V C 6.71, BVerwGE 39, 314; ebenso Gräber/ von Groll, a.a.O., § 64 Rz 31).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    Die gegen die Senatsentscheidung gerichteten Einwendungen der Revision geben weder Anlass, diese Rechtsprechung aufzugeben, noch wecken sie Zweifel an der Auslegung vorgenannter Vorschrift des Unionsrechts, welche die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) notwendig erscheinen lassen (vgl. dazu: EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982  283/81 --C.I.L.F.I.T.--, Slg. 1982, 3415, 3430).
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    Die Abgabe dieser Erklärung in der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen prozessual wirksamen Form ersetzt die Schriftform (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1962 V C 92.61, BVerwGE 14, 259; und vom 16. Februar 1972  V C 6.71, BVerwGE 39, 314; ebenso Gräber/ von Groll, a.a.O., § 64 Rz 31).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-411/01

    GEFCO

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
    ee) Daraus folgt schließlich auch, dass --selbst wenn man mit der Revision Art. 150 Abs. 2 ZK im Streitfall für grundsätzlich anwendbar hielte-- nicht der der Schuldnerin obliegende Nachweis erbracht wäre, dass die unterbliebene Überführung der Vormaterialien in den passiven Veredelungsverkehr ohne Folgen für das reibungslose Funktionieren des Verfahrens geblieben ist, denn ein solcher Nachweis muss insbesondere die zweifelsfreie Feststellung ermöglichen, dass die Veredelungserzeugnisse aus den Waren der vorübergehenden Ausfuhr hergestellt wurden (EuGH-Urteil vom 2. Oktober 2003 C-411/01 --Gefco--, Slg. 2003, I-11547, Rz 52).
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Zulässig ist eine solche Klageänderung in Form der Klagehäufung allerdings nur, wenn sowohl das ursprüngliche Klagebegehren als auch das geänderte (neue) Klagebegehren die übrigen Sachentscheidungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 267; in BFHE 158, 11, BStBl II 1989, 981; vom 19. Mai 2004 III R 35/02, BFH/NV 2005, 60; BFH-Beschluss vom 10. September 1997 VIII B 55/96, BFH/NV 1998, 282), insbesondere also die ggf. erforderliche Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nach Maßgabe des § 44 Abs. 1 FGO oder dessen Entbehrlichkeit nach § 46 Abs. 1 FGO gegeben sind (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 VII R 12/10, BFH/NV 2012, 1845).
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