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   BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12   

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https://dejure.org/2012,31896
BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12 (https://dejure.org/2012,31896)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2012 - VIII B 90/12 (https://dejure.org/2012,31896)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2012 - VIII B 90/12 (https://dejure.org/2012,31896)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • openjur.de

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 2, BewG § 9
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 EStG 1997, § 9 BewG 1991
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • rewis.io

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung eines in Sachgütern gewährten Veräußerungserlöses nach § 16 Abs. 2 EStG mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Veräußerungserlöses nach § 16 Abs. 2 EStG bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Veräußerungsgewinn
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns
    Veräußerungsgewinn i.S.d. §§ 16 Abs. 2 EStG
    Definition des Veräußerungsgewinns
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12
    Die Kläger berufen sich diesbezüglich auf das Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 IV R 3/07 (BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182), auf das in seiner Entscheidung auch das FG Bezug genommen hat.

    Vielmehr folgt das FG in seiner Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182), nach der mit dem Begriff "Veräußerungspreis" in § 16 Abs. 2 EStG der tatsächlich erzielte Erlös aus der Betriebsveräußerung gemeint ist, so dass eine Anrechnungsabrede nicht zur Folge hat, dass lediglich die von den Vertragsparteien veranschlagte Höhe des Gesamtkaufpreises als Gegenleistung für die Veräußerung anzusehen wäre.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12
    Vielmehr folgt das FG in seiner Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182), nach der mit dem Begriff "Veräußerungspreis" in § 16 Abs. 2 EStG der tatsächlich erzielte Erlös aus der Betriebsveräußerung gemeint ist, so dass eine Anrechnungsabrede nicht zur Folge hat, dass lediglich die von den Vertragsparteien veranschlagte Höhe des Gesamtkaufpreises als Gegenleistung für die Veräußerung anzusehen wäre.
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Der VIII. Senat des BFH hat für den Fall, dass die Gegenleistung in börsennotierten Aktien besteht, auf den Börsenkurs im Zeitpunkt der Abtretung der Aktien abgestellt (BFH-Beschluss vom 19. September 2012 VIII B 90/12, BFH/NV 2012, 1962).

    Das Schrifttum spricht sich überwiegend dafür aus, eine bis zum Erfüllungszeitpunkt eingetretene Wertveränderung zu berücksichtigen (so ausdrücklich Reiß in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 16 Rz 254 unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1962; ders., in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 16 Rz E 91 (Stand: August 1992); Schmidt/Wacker, EStG, 34. Aufl., § 16 Rz 279; a.A. Bordewin, Finanz-Rundschau --FR-- 1994, 555, 560).

  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

    Auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung kommt es für die Bewertung an, wenn diese von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns abweichen (BFH, Urteil vom 13.10.2015, IX R 43/14, BStBl. II 2016, 212; Beschluss vom 19.09.2012, VIII B 90/12, BFH/NV 2012, 1962).
  • FG Münster, 02.10.2014 - 1 K 1611/11

    Veräußerungsgewinn aus einem Aktientausch - und der Zeitpunkt der Wertermittlung

    Eine andere Entscheidung ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht unter Berücksichtigung des von den Klägern herangezogenen Beschlusses des BFH vom 19.09.2012 (BFH/NV 2012, 1962).
  • FG Münster, 15.12.2014 - 1 K 1611/11

    Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch

    Eine andere Entscheidung ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht unter Berücksichtigung des von den Klägern herangezogenen Beschlusses des BFH vom 19.09.2012 (BFH/NV 2012, 1962).
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