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   BFH, 26.10.2011 - X B 12/11   

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https://dejure.org/2011,12631
BFH, 26.10.2011 - X B 12/11 (https://dejure.org/2011,12631)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - X B 12/11 (https://dejure.org/2011,12631)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - X B 12/11 (https://dejure.org/2011,12631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • openjur.de

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10b Abs 1 S 1, AO § 163
    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • Bundesfinanzhof

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10b Abs 1 S 1 EStG 2009, § 163 AO
    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • rewis.io

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der fehlenden Differenzierung der Einkünfte nach dem Alter des Steuerpflichtigen bei Schaffung des § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen bei sehr hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Müssten solche Maßnahmen --wie hier die von der Klägerin begehrte Differenzierung zwischen älteren und jüngeren Steuerpflichtigen-- ein Ausmaß erreichen, dass sie die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöben, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3., und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Müssten solche Maßnahmen --wie hier die von der Klägerin begehrte Differenzierung zwischen älteren und jüngeren Steuerpflichtigen-- ein Ausmaß erreichen, dass sie die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöben, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3., und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Müssten solche Maßnahmen --wie hier die von der Klägerin begehrte Differenzierung zwischen älteren und jüngeren Steuerpflichtigen-- ein Ausmaß erreichen, dass sie die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöben, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3., und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • BFH, 19.05.2011 - X B 184/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Müssten solche Maßnahmen --wie hier die von der Klägerin begehrte Differenzierung zwischen älteren und jüngeren Steuerpflichtigen-- ein Ausmaß erreichen, dass sie die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöben, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3., und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa).
  • BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit -

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit nur BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Wären derartige Maßnahmen, wie die Klägerin meint, aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich und müssten sie --wie hier die von der Klägerin begehrte allgemeine Regelung einer Stromsteuerentlastung bei Forderungsausfällen-- ein Ausmaß erreichen, das die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöbe, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3, und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa, und vom 26. Oktober 2011 X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
  • BFH, 05.12.2012 - X B 169/11

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig -

    Aus den genannten Gründen scheidet auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus, bei der es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
  • FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18

    Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung

    Eine Berücksichtigung über den für alle Steuerpflichtigen geltenden Höchstbetrag hinaus und damit ein Verzicht auf die 20 %-Kappungsgrenze des § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG würde zu einer Bevorzugung des Klägers führen und wäre aus diesem Grund in Anbetracht von Art. 3 GG nicht zu rechtfertigen (s. BFH, Beschluss vom 26.10.2011 - X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 18/13

    Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind mit Unterhaltsanspruch gegen den

    c) Aus den genannten Gründen scheidet auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus, bei der es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache handelt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
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