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   BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11   

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https://dejure.org/2011,5537
BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11 (https://dejure.org/2011,5537)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2011 - IX B 90/11 (https://dejure.org/2011,5537)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - IX B 90/11 (https://dejure.org/2011,5537)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • openjur.de

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens; Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • Bundesfinanzhof

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 1990, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1990, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • rewis.io

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • ra.de
  • rewis.io

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Einwandfreie und vollständige Berücksichtigung des Inhalts der vorgelegten Akten und des Vorbringens der Prozessbeteiligten durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; einzelne Zimmer als Objekt der Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 234
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    a) Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Gericht insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698; und in BFH/NV 2011, 1005).

  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Dazu ist zum einen in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die (Wohn-)Bereiche des Vermieters und des Mieters hinreichend deutlich voneinander getrennt sein müssen, dass ein gemeinsamer (Haus- oder Wohnungs-)Zugang ein bedeutsames Beweisanzeichen für ein gemeinsames Wohnen oder eine (familiäre) Haushaltsgemeinschaft sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262, m.w.N.), aber nicht muss; denn es kommt nicht allein auf die Art des Zugangs zur vermieteten Wohnung an (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Denn unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler --wie im Streitfall-- oder auch Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze reichen als materiell-rechtliche Fehler nicht aus, um die Revision zuzulassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.; vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Dazu ist zum einen in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die (Wohn-)Bereiche des Vermieters und des Mieters hinreichend deutlich voneinander getrennt sein müssen, dass ein gemeinsamer (Haus- oder Wohnungs-)Zugang ein bedeutsames Beweisanzeichen für ein gemeinsames Wohnen oder eine (familiäre) Haushaltsgemeinschaft sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262, m.w.N.), aber nicht muss; denn es kommt nicht allein auf die Art des Zugangs zur vermieteten Wohnung an (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 176/06

    NZB: Verfahrensmangel, Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698; und in BFH/NV 2011, 1005).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    b) Zum anderen ist auch geklärt, dass die Gestaltung und Durchführung von Nebenpflichten des Mietverhältnisses (hier: Nebenkostenabrechnung) eine Rolle spielen kann (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 21. November 2000 IX R 73/97, BFH/NV 2001, 594, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Dabei wird es die BFH-Rechtsprechung zum Leerstand nach auf Dauer angelegter Vermietung (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, m.w.N.) oder die nach erstmaliger Herstellung des Objekts bzw. nach vorangehender Selbstnutzung, also ohne vorherige Vermietung berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Dabei wird es die BFH-Rechtsprechung zum Leerstand nach auf Dauer angelegter Vermietung (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, m.w.N.) oder die nach erstmaliger Herstellung des Objekts bzw. nach vorangehender Selbstnutzung, also ohne vorherige Vermietung berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Unberücksichtigt lässt das FG in diesem Zusammenhang, dass das Objekt der Vermietung nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung sein muss, sondern auch ein bestimmter Teil eines Gebäudes sein kann, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer und Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698; und in BFH/NV 2011, 1005).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 159/07

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - Tatsachenwürdigung und

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

  • BFH, 19.12.2007 - X B 89/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens,

  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 21.10.2009 - X B 249/08

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel -

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 73/97

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Nichteinhaltung der Vertragsmodalitäten

  • BFH, 18.05.2004 - IX B 112/03

    VuV: Vermietung von Räumlichkeiten eines EFH an nahe Angehörige

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist nicht ersichtlich, dass das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der dem schriftlichen Vorbringen der Beteiligten nicht entsprochen hat, oder dass eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, und vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).
  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

    Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Gericht insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234 Rz 4, m.w.N.).

    § 96 FGO gebietet aber nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 234 Rz 4, m.w.N.).

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 234 Rz 4, m.w.N.).

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Eine Nichtanerkennung des Mietverhältnisses würde voraussetzen, dass er die vermietete Wohnung im Souterrain ebenfalls genutzt habe, was nicht der Fall gewesen sei (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703, und vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).

    Das Finanzamt hat trotz der eidesstattlichen Versicherung der E und seiner fortbestehenden Zweifel keine weitere Sachverhaltsaufklärung zur Ermittlung der Gesamtumstände des Streitfalls hinsichtlich der Nutzung des Souterrains in den Streitjahren betrieben, z.B. durch Vernehmung der E (vgl. hierzu z.B. BFH in BFH/NV 2004, 38, und in BFH/NV 2012, 234).

  • BFH, 11.07.2013 - III B 8/12

    Rüge unterlassener Aktenbeiziehung und unzutreffender Würdigung einer

    aa) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann zwar vorliegen, wenn das FG erkennbar Umstände nicht berücksichtigt, die in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen (s. dazu BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).

    § 96 FGO verpflichtet das FG nämlich nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 234).

  • BFH, 27.07.2020 - V B 78/18

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot;

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2015 - V B 87/14, BFH/NV 2015, 662; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19.10.2011 - IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234, m.w.N.).
  • BFH, 23.12.2013 - III B 84/12

    Beratervertrag zwischen nahen Angehörigen

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234; vom 22. November 2012 XI B 113/11, BFH/NV 2013, 564; vom 15. März 2013 VII B 77/12, BFH/NV 2013, 1119).
  • BFH, 12.12.2013 - III B 55/12

    Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der

    Abgesehen davon verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das FG nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).
  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebietet aber nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).
  • BFH, 22.11.2012 - XI B 113/11

    Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung von wesentlichem

    Damit hat das FG einen Umstand nicht berücksichtigt, der in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen und mithin einen Teil des Gesamtergebnisses des Verfahrens nicht seiner Entscheidung zugrunde gelegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234).
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