Rechtsprechung
BFH, 30.11.2011 - II B 60/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- openjur.de
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, FGO § 69 Abs 3
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- Bundesfinanzhof
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 69 Abs 3 FGO
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
- rewis.io
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- ra.de
- rewis.io
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungssteuerbescheids wegen ernsthafter Zweifel an einer "freigebigen Zuwendung" i.R.e. Kettenschenkung - rechtsportal.de
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungssteuerbescheids wegen ernsthafter Zweifel an einer "freigebigen Zuwendung" i.R.e. Kettenschenkung - datenbank.nwb.de
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
- Allgemeiner Überblick über die Steuerpflicht
- Besonderheiten bei der Schenkungsteuer
Verfahrensgang
- FG München, 30.05.2011 - 4 V 548/11
- BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 548
- BFH/NV 2012, 580
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 13.10.1993 - II R 92/91
Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine …
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128;… vom 10. März 2005 II R 55/03, BFH/NV 2005, 1309).Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).
Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).
- BFH, 09.12.2009 - II R 22/08
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an; denn die Schenkungsteuer ist eine Verkehrsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa). - BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 2010 I B 49/10, BFHE 230, 445, BStBl II 2011, 826).
- BFH, 26.09.1990 - II R 150/88
- Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung …
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Die Eintragung des S im Grundbuch war hierfür nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320). - BFH, 10.03.2005 - II R 55/03
SchSt: Durchgangserwerb - Zuwendung an Schwiegersohn
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128; vom 10. März 2005 II R 55/03, BFH/NV 2005, 1309). - BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Insoweit ist unerheblich, dass auch bei einer Zuwendung von Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe Rückforderungsansprüche der Eltern nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und nach Bereicherungsrecht entstehen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2010 XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190). - BFH, 14.03.1962 - II 218/59 U
Einheitlicher Steuerbescheid gegen mehrere Beschenkte
Auszug aus BFH, 30.11.2011 - II B 60/11
Dies gilt auch dann, wenn der Zuwendende weiß oder damit einverstanden ist, dass der Bedachte den zugewendeten Gegenstand unmittelbar im Anschluss an die Schenkung an einen Dritten weiterschenkt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1962 II 218/59 U, BFHE 74, 554, BStBl III 1962, 206).
- FG Hamburg, 20.08.2019 - 3 K 123/18
Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender …
Für die Annahme einer Weitergabeverpflichtung des Bedachten reicht es jedoch nicht aus, dass der Zuwendende weiß oder damit einverstanden ist, dass der Bedachte den zugewendeten Gegenstand unmittelbar im Anschluss an die Schenkung an einen Dritten weiterschenkt (BFH, Beschluss vom 30. November 2011, II B 60/11, BFH/NV 2012, 580).