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   BFH, 24.11.2011 - V R 20/10   

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https://dejure.org/2011,47607
BFH, 24.11.2011 - V R 20/10 (https://dejure.org/2011,47607)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2011 - V R 20/10 (https://dejure.org/2011,47607)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2011 - V R 20/10 (https://dejure.org/2011,47607)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • openjur.de

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • Bundesfinanzhof

    AO § 130 Abs 1, AO § 251 Abs 3, InsO § 178
    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Abs 1 AO, § 251 Abs 3 AO, § 178 InsO
    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • rewis.io

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer nachträglichen Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der auf einer Forderungsanmeldung zugrunde liegenden Steuerberechnung durch einen Insolvenzverwalter; Prüfungspflichten und Handlungspflichten eines Insolvenzverwalters bei Zugrundelegen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der Eintragung zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 711
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 20/10
    Wie der Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, Der Betrieb --DB-- 2011, 2818, unter II.4.) entschieden hat, ist § 178 Abs. 3 InsO dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zukommt und wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann.

    a) Mit Urteil in BFHE 235, 137 hat der erkennende Senat entschieden, dass der Eintragung in die Insolvenztabelle nach § 178 Abs. 3 InsO die Wirkung einer behördlichen Feststellung nach Bestreiten gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zukommt und wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann.

    Weiter war zu berücksichtigen, dass das FA entsprechend den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 235, 137, unter II.2.

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 20/10
    weiter entschieden hat, unterliegt diese Steuerberechnung nicht den Beschränkungen des insolvenzrechtlichen Aufrechnungs- und Anfechtungsrechts, die --in anderen Fällen als der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG-- bei einer "Verrechnung" mehrerer Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach dem Urteil des VII. Senats des BFH vom 2. November 2010 VII R 6/10 (BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374, Leitsatz) zu beachten wären.
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 9/16

    Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei

    Dass eine widerspruchslose Eintragung zur Insolvenztabelle gemäß § 130 AO ganz oder teilweise zurückgenommen werden kann --und nicht den für die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden geltenden Vorschriften (§§ 172 ff. AO) unterliegt-- (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 41 ff.; vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 9; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 10; a.A. für den Insolvenzplan BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577) hat für die hier zu entscheidende Frage des Anwendungsbereichs von § 166 AO keine Bedeutung.
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

    Er ist daher nach Eintritt der Bestandskraft nur nach §§ 130, 131 AO änderbar (BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, und V R 20/10, BFH/NV 2012, 711; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 68, m.w.N.).

    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; in BFH/NV 2012, 711, und in BFH/NV 2013, 906).

    Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; in BFH/NV 2012, 711; in BFH/NV 2013, 906, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im

    Dass ein Tabelleneintrag gemäß § 178 Abs. 3 InsO nicht nur für das Insolvenzverfahren selbst gilt, sondern etwa auch Auswirkungen auf das finanzgerichtliche Verfahren hat, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24.11.2011 - V R 20/10, BFH/NV 2012, 711; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 1139; vom 10.11.2010 - IV B 18/09, BFH/NV 2011, 650; vom 10.11.2010 - IV B 11/09, BFH/NV 2011, 649).
  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711; vgl. auch Frotscher, a.a.O., S. 312) hat das FA zutreffend berücksichtigt, dass für die Klägerin die Möglichkeit bestand, durch Bestreiten gemäß § 178 Abs. 2 i.V.m. § 257 Abs. 1 InsO den Eintritt der Urteilswirkung zu verhindern.
  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    Allenfalls unter den Voraussetzungen des § 130 der Abgabenordnung (AO) entfällt die Urteilswirkung des § 178 Abs. 3 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 42 und 46; vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 11; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 10; bei Insolvenzplan Änderungsmöglichkeit verneinend BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577).
  • BFH, 16.03.2016 - V B 41/15

    Zur Feststellung einer Insolvenzforderung als "auflösend bedingt"

    Er hat im Feststellungsverfahren eine Verpflichtung zur Prüfung der Forderung zu erfüllen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 13).
  • BFH, 06.12.2012 - V R 1/12

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

    c) Damit liegt im Streitfall ebenso wie in dem in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschiedenen Sachverhalt und anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10 (BFH/NV 2012, 711) entschiedenen Fall keine Ermessensentscheidung vor, die erkennen lässt, dass das FA die den Streitfall betreffenden Ermessensgesichtspunkte gegeneinander abgewogen hat.
  • BFH, 05.07.2018 - XI B 18/18

    Änderung des Tabelleneintrags darf versagt werden, wenn Insolvenzschuldner keinen

    Da für die Klägerin nach der Rechtsprechung des BFH die Möglichkeit bestand, durch einen Widerspruch gemäß § 178 Abs. 2 i.V.m. § 201 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) den Eintritt der Urteilswirkung des Tabelleneintrags zu verhindern (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 2017 VII R 25/16, BFHE 257, 515, BStBl II 2017, 934; vom 27. September 2017 XI R 9/16, BFHE 259, 221, BFH/NV 2018, 75), durfte das FA den auf § 130 AO gestützten Änderungsantrag der Klägerin nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 50; in BFH/NV 2012, 711, Rz 13; in BFH/NV 2013, 906, Rz 13; vom 11. Dezember 2013 XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 31 und 32; vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577, Rz 27) ermessensfehlerfrei ablehnen.
  • FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 1 K 3808/15

    Vollstreckbarkeit von Steuerbescheiden nach der Eröffnung des

    Für den Bereich steuerrechtlicher Insolvenzforderungen hat der BFH in nunmehr ständiger Rechtsprechung entschieden, dass § 178 Abs. 3 InsO dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zukommt und wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann (BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298 und V R 20/10, BFH/NV 2012, 711).

    Dabei übt das FA sein Ermessen in der Regel ermessensfehlerfrei aus, wenn der Adressat die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den Bescheid hätte vorbringen können und keine besonderen Umstände vorliegen, nach denen vom Adressaten die Rechtsverfolgung im Einspruchsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände billigerweise nicht erwartet werden konnte (BFH Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10 BFH/NV 2012, 711).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08

    Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle - Zur Änderung eines

    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10; Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 6 K 107/11

    Berücksichtigung der von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 2 K 2120/12

    Einkommensteuer als Insolvenzverbindlichkeit bei insolvenzbedingter Realisierung

  • FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13

    Unterbrechung des Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Umsatzsteuerbescheid mit der

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