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   BFH, 16.11.2011 - I R 31/10   

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https://dejure.org/2011,6545
BFH, 16.11.2011 - I R 31/10 (https://dejure.org/2011,6545)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2011 - I R 31/10 (https://dejure.org/2011,6545)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2011 - I R 31/10 (https://dejure.org/2011,6545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • openjur.de

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung; Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • Bundesfinanzhof

    AO § 14 S 1, AO § ... 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Alt 1, AO § 179 Abs 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, KStG § 1 Abs 1 Nr 5, KStG § 3 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 13 Abs 1, KStG § 13 Abs 2, KStG § 13 Abs 3, KStG § 13 Abs 4, KStG § 13 Abs 5
    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • Bundesfinanzhof

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 S 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Alt 1 AO, § 179 Abs 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 1987
    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • IWW
  • rewis.io

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • ra.de
  • rewis.io

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns eines KG-Anteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsfähigkeit einer nicht rechtsfähigen Stiftung bei einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung i.R.d. Zurechnung eines laufenden Gewinnanteils und Veräußerungsgewinns

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Steuerpflicht einer gemeinnützigen unselbständigen Stiftung mit Erbfall; Gewinn aus der Veräußerung der Kommanditbeteiligung nicht steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 786
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Es ist nicht Sache der Gerichte, entsprechend parallele Anwendungsbereiche einer gesetzlich nicht geregelten Ausnahme zu eröffnen (so bereits zur Rücklage für Ersatzbeschaffung Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 I R 79/09, BFHE 231, 529).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Dieses Risiko wird regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2010 IV R 63/07, BFH/NV 2011, 214; Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Durch die Erzielung originär gewerblicher Einkünfte, die nicht ausschließlich auf einer gewerblichen Prägung der i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG beruhen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858), werden die Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllt.
  • BFH, 30.11.2005 - I R 54/04

    GewSt: erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats reicht bereits die Möglichkeit einer solchen mittelbaren Einflussnahme aus (vgl. zur Einflussnahme über einen Beirat Senatsurteil vom 30. November 2005 I R 54/04, BFH/NV 2006, 1148).
  • BFH, 19.07.1995 - I R 56/94

    Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Die Kommanditbeteiligung ist nicht aus dem steuerbefreiten in den steuerpflichtigen Vermögensbereich i.S. eines Wechsels der Steuerpflicht übergegangen, sondern bildete seit ihrer Gründung aufgrund des (Nach-)Erbfalls unmittelbar einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28).
  • BFH, 24.03.1993 - I R 27/92

    Laufende Rente als Stiftungszweck i. S. des § 10 Nr. 1 KStG einer durch Testament

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine nichtrechtsfähige Stiftung errichtet, wenn einer natürlichen oder juristischen Person Vermögensteile von dritter Seite mit der Auflage zugewendet werden, die Erträgnisse für einen bestimmten Zweck zu verwenden (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1993 I R 27/92, BFHE 171, 198, BStBl II 1993, 637, und vom 29. Januar 2003 I R 106/00, BFHE 201, 287).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 78/99

    Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2001 I R 78/99, BFHE 195, 239, BStBl II 2001, 449).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Diese Feststellung betrifft die Höhe des Veräußerungsgewinns, worüber bei Mitunternehmeranteilen im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. zur Erfassung von Veräußerungsgewinnen allgemein BFH-Urteile vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, und vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532).
  • FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05

    Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht einer per Testament errichteten

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Hessische Finanzgericht (FG) die deswegen erhobene Klage mit Urteil vom 8. März 2010  11 K 3768/05 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1242) ab.
  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
    Die Auslegung durch das FG ist verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und missachtet weder Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungssätze (zur Bindung an eine Vertragsauslegung vgl. Senatsurteile vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631; vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94, und vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

  • BFH, 21.07.2010 - IV R 63/07

    Vollmacht eines Treuhandkommanditisten kann Mitunternehmerinitiative vermitteln -

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92

    Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer

  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

  • BFH, 29.01.2003 - I R 106/00

    Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung

  • BFH, 12.10.2010 - I R 17/10

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung und

  • BFH, 11.02.2015 - X R 36/11

    Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe

    Die Entscheidung des BFH vom 16. November 2011 I R 31/10 (BFH/NV 2012, 786) betrifft eine durch letztwillige Verfügung errichtete gemeinnützige unselbständige Stiftung.
  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wird ein Träger (Fiduziar) zivilrechtlicher Eigentümer des Stiftungsvermögens, das er im Rahmen eines Treuhandverhältnisses hält und über das er, ohne wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, nur zur Erfüllung des Stiftungsauftrags verfügen kann (vgl. BFH-Urteile vom 16.11.2011 I R 31/10, BFH/NV 2012, 786; vom 29.1.2003 I R 106/00, BFH/NV 2003, 868, m.w.N; OVG NRW, Urteil vom 23.3.1984 15 A 1620/81, DÖV 1985, 983).
  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten

    NV: Ob eine politische Partei bei der Durchführung einer Veranstaltung (hier: einer Rockveranstaltung mit Musikgruppen) nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 KStG einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. von § 14 AO unterhält, der die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 KStG ausschließt und die Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 GewStG begründet, ist nach Maßgabe einer entsprechenden Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2011 I R 31/10, Rz 46 ff.).

    bb) Außerdem mangelt es insoweit auch an der hinreichenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, weil die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob eine politische Partei bei der Durchführung einer Veranstaltung nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 KStG einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. von § 14 AO unterhält, der die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 KStG ausschließt und die Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 GewStG begründet, nach Maßgabe einer entsprechenden Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. z.B. zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG BFH-Urteil vom 16. November 2011 I R 31/10, BFH/NV 2012, 786, Rz 46 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11

    Nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als Gewerbetreibende

    Zur Erfüllung des Stiftungszweckes wird ein Träger (Fiduziar) zivilrechtlicher Eigentümer des Stiftungsvermögens, das er im Rahmen eines Treuhandverhältnisses hält und über das er, ohne wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, nur zur Erfüllung des Stiftungsauftrags verfügen kann (so für das Steuerrecht BFH, Urteil vom 16.11.2011 - I R 31/10 - juris).

    Die in § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG genannten nicht rechtsfähigen Gebilde (zur Besteuerung fiduziarischer Stiftungen nach dem KStG: Blümich, KStG, Loseblatt Stand 2011, § 1 Rdnr. 91) sind auch nur dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3 KStG; zum Beginn der Körperschaftsteuerpflicht, BFH, Urteil vom 16.11.2011, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 11.06.2013 - 6 K 2867/11

    Kapitalertragsteuer: Beteiligung an gewerblich geprägten Personengesellschaft als

    Auch kommt es nicht darauf an, ob an der Mitunternehmerschaft nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder auch Personen des Privatrechts beteiligt sind (BFH-Urteile vom 9.5.1984 I R 25/81, BFHE 141, 252, BStBl II 1984, 726; vom 27.3.2001 I R 78/99, BFHE 195, 239, BStBl II 2001, 449; vom 16.11.2011 I R 31/10, HFR 2012, 700; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30.9.1997 V 762/97, EFG 1998, 590).
  • FG München, 11.05.2021 - 6 K 1417/19

    Gründung einer öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Stiftung in Bayern

    Die Klägerin verwaltet als Treuhänderin eine nicht rechtsfähige fiduziarische Stiftung des privaten Rechts (vgl. zum Begriff der fiduziarischen Stiftung: BFH-Urteil vom 16. November 2011 I R 31/10, BFH/NV 2012, 786 Rz. 32).
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