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   BFH, 10.11.2011 - V R 34/10   

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https://dejure.org/2011,47043
BFH, 10.11.2011 - V R 34/10 (https://dejure.org/2011,47043)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2011 - V R 34/10 (https://dejure.org/2011,47043)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2011 - V R 34/10 (https://dejure.org/2011,47043)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • openjur.de

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht; Kein Flächenschlüssel; Umsatzschlüssel; Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 4 UStG 1993, Art 17 Abs 5 EWGRL 388/77, Art 13 Teil B Buchst f EWGRL 388/77
    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • rewis.io

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein Flächenschlüssel - Umsatzschlüssel - Bindung von Verwaltungsanweisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 4; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
    Sachgerechtheit einer flächenbezogenen Vorsteueraufteilung bei der gemischten Nutzung eines Raums i.R.d. Besteuerung von Spielgeräten; Sachgerechtheit als Voraussetzung für einen Anspruch auf flächenbezogene Vorsteueraufteilung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; flächenbezogene Vorsteueraufteilung nicht sachgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 803
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Juli 2011 V R 36/10 (BFH/NV 2011, 2192) entschieden, dass über die Frage der Vorsteueraufteilung nach der Richtlinie 77/388/EWG zu entscheiden ist, wenn sich ein Unternehmer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen auf eine im UStG nicht zutreffend umgesetzte Steuerbefreiung dieser Richtlinie beruft, und dass der Unternehmer unabhängig davon, ob Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 dieser Richtlinie eine hinreichende Rechtsgrundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist, eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nur beanspruchen kann, wenn diese sachgerecht ist.

    a) Das Senatsurteil in BFH/NV 2011, 2192 führt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht dazu, dass die Richtlinie 77/388/EWG unter Verstoß gegen das nationale Recht zu ihren Lasten angewendet wird.

  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Senats eine Vorsteueraufteilung nach Flächen im Fall einer teils steuerpflichtigen und teils steuerfreien Vermietung eindeutig abgegrenzter Büro- oder Wohnungseinheiten zulässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417).
  • BFH, 04.02.2010 - II R 1/09

    Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966).
  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a. (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, beantragte der Ehemann der Klägerin mit Schreiben vom 27. Juli 2005 die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre nach Maßgabe dieser Rechtsprechung und dementsprechend die Herabsetzung der Umsatzsteuer für 1996 um 169.113,52 DM und für 1997 um 154.215,69 DM.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966).
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a. (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, beantragte der Ehemann der Klägerin mit Schreiben vom 27. Juli 2005 die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre nach Maßgabe dieser Rechtsprechung und dementsprechend die Herabsetzung der Umsatzsteuer für 1996 um 169.113,52 DM und für 1997 um 154.215,69 DM.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

    b) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine Vorsteueraufteilung nach einem Flächenschlüssel nicht sachgerecht, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 20).

    Die Flächenaufteilung innerhalb seiner Spielhallen erfolgte nicht nach --aufgrund von z.B. Bauanträgen, Baugenehmigungen oder Bauanzeigen-- feststehenden baulichen Gesichtspunkten, sondern nach den durch Stellwänden oder größeren Pflanzen abgegrenzten Teilbereichen, was --wie bei der Aufteilung nach Gerätestandflächen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25 ff.; in BFH/NV 2012, 803, Rz 20)-- den Anforderungen an ein objektiv nachprüfbares Aufteilungsverfahren auch dann nicht genügt, wenn sie --wie der Kläger nunmehr vorbringt-- nicht jederzeit leicht verändert werden konnte.

    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966; in BFH/NV 2012, 803).

    Ein derartiger Spielraum steht der Finanzverwaltung bei Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG aber nicht zu (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 803).

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966; vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803).

    Ein derartiger Spielraum steht der Finanzverwaltung bei Anwendung von § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG aber nicht zu (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 803).

  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

    Die dort vertretene Rechtsauffassung ist für die Gerichte im finanzgerichtlichen Verfahren zudem ebenso unbeachtlich, wie eine amtlich veröffentlichte Verwaltungsanweisung, der nur norminterpretierender Charakter zukommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, m.w.N.).
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