Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.02.2012

Rechtsprechung
   BFH, 28.02.2012 - III B 115/10   

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https://dejure.org/2012,8686
BFH, 28.02.2012 - III B 115/10 (https://dejure.org/2012,8686)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2012 - III B 115/10 (https://dejure.org/2012,8686)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - III B 115/10 (https://dejure.org/2012,8686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • openjur.de

    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2
    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • Bundesfinanzhof

    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • rewis.io

    Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 32a Abs. 1 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit eines Familiensplittings im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe

  • datenbank.nwb.de

    Einführung eines sog. Familienrealsplittings verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Tarif
    Splittingtarif
    Allgemeines
    Familienleistungsausgleich
    Allgemeiner Überblick
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 874
  • BFH/NV 2012, 942
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.07.1997 - VI R 114/96

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1991 ist

    Auszug aus BFH, 28.02.2012 - III B 115/10
    So hat der BFH aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653), wonach der Gesetzgeber von Verfassungs wegen lediglich verpflichtet ist, Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Existenzminimums der Kinder von der Besteuerung auszunehmen, ausdrücklich gefolgert, dass mit dieser Aussage zugleich die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe (hierzu z.B. Jachmann, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 31 Rz A 55) verfassungsrechtlich nicht geboten ist (BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 114/96, BFHE 183, 549, BStBl II 1997, 697).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 28.02.2012 - III B 115/10
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 26.08.2008 - III B 153/07

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - kein Anspruch auf ein

    Auszug aus BFH, 28.02.2012 - III B 115/10
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage --und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift--, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz angenommen wird (z.B. Senatsbeschluss vom 26. August 2008 III B 153/07, BFH/NV 2008, 2009, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 28.02.2012 - III B 115/10
    So hat der BFH aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653), wonach der Gesetzgeber von Verfassungs wegen lediglich verpflichtet ist, Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Existenzminimums der Kinder von der Besteuerung auszunehmen, ausdrücklich gefolgert, dass mit dieser Aussage zugleich die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe (hierzu z.B. Jachmann, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 31 Rz A 55) verfassungsrechtlich nicht geboten ist (BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 114/96, BFHE 183, 549, BStBl II 1997, 697).
  • BFH, 27.07.2017 - III R 1/09

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags,

    cc) Der Kläger hat schließlich auch keinen (verfassungsrechtlichen) Anspruch auf eine gemeinsame Besteuerung mit seiner Ehefrau und seinen Kindern als Gesamtfamilie; denn die Verfassung gebietet nicht die Einführung eines dahingehenden Familienrealsplittings (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 114/96, BFHE 183, 549, BStBl II 1997, 697, unter 4., und Senatsbeschluss vom 28. Februar 2012 III B 115/10, BFH/NV 2012, 942, Rz 5 ff., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung

    Ein Familiensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2012, III B 115/10 BFH/NV 2012, 942, Beschluss vom 17.10.2012 III B 68/12 a.a.O.).
  • FG Niedersachsen, 14.10.2014 - 4 K 81/14

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung alleinerziehender Elternteile nach dem

    Die Anwendung des Splittingverfahrens (§ 32a Abs. 5 EStG) auf Alleinstehende ist im Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich nicht geboten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2012 III B 115/10, BFH/NV 2012, 942, und vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Mai 2013 7 K 114/10, EFG 2014, 928; Revision unter Az. III R 62/13 anhängig).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8676
BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11 (https://dejure.org/2012,8676)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2012 - IX B 143/11 (https://dejure.org/2012,8676)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - IX B 143/11 (https://dejure.org/2012,8676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • openjur.de

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, FöGbG § 3, FöGbG § 4 Abs 2, WoEigG § 8
    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 3 FöGbG
    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • rewis.io

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung einer Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anwendung der Rechtsprechung auf "reine Umwandlungsfälle" als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anwendung der Rechtsprechung auf "reine Umwandlungsfälle" als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Herstellung einer Eigentumswohnung nicht bereits durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen nach § 8 WEG; Anschaffungsfälle i.S.d. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 FördG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 942
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    Im Übrigen ist die Rechtsfrage geklärt; denn eine Eigentumswohnung wird --so auch das Finanzgericht (FG)-- nicht allein schon durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes hergestellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795).

    Vielmehr hat das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1795; vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762) zutreffend entschieden, dass im Streitfall die von den Klägern erworbene, noch zu erstellende Wohneinheit (Eigentumswohnung Nr. 2) unter Verwendung vorhandener Bausubstanz neu hergestellt wurde und daher lediglich eine Sonderabschreibung in Höhe von 25 % zu gewähren ist.

  • BFH, 24.11.1992 - IX R 62/88

    Eigentumswohnung nicht schon durch rechtliche Umwandlung eines bestehenden

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    Im Übrigen ist die Rechtsfrage geklärt; denn eine Eigentumswohnung wird --so auch das Finanzgericht (FG)-- nicht allein schon durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes hergestellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    Vielmehr hat das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1795; vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762) zutreffend entschieden, dass im Streitfall die von den Klägern erworbene, noch zu erstellende Wohneinheit (Eigentumswohnung Nr. 2) unter Verwendung vorhandener Bausubstanz neu hergestellt wurde und daher lediglich eine Sonderabschreibung in Höhe von 25 % zu gewähren ist.
  • BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07

    Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    Letztlich setzen die Kläger ihre eigene Rechtsansicht an die Stelle der des FG und rügen mit ihren --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision indes grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297, unter 2. letzter Absatz; vom 6. April 2010 IX B 213/09, BFH/NV 2010, 1280, unter 2.).
  • BFH, 06.04.2010 - IX B 213/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verlustabzugs-Feststellung; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    Letztlich setzen die Kläger ihre eigene Rechtsansicht an die Stelle der des FG und rügen mit ihren --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision indes grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297, unter 2. letzter Absatz; vom 6. April 2010 IX B 213/09, BFH/NV 2010, 1280, unter 2.).
  • BFH, 29.06.2011 - IX R 35/10

    Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue

    Auszug aus BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11
    c) Die Kläger übersehen bei ihrer Argumentation vor allem, dass in Anschaffungsfällen für § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 des Fördergebietsgesetzes danach zu differenzieren ist, ob Modernisierungsmaßnahmen und nachträgliche Herstellungskosten "an" einem Gebäude oder solche Baumaßnahmen --wie im Streitfall nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und daher gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG-- unter Verwendung vorhandener Bausubstanz zur Herstellung "von" (neuen) unbeweglichen Wirtschaftsgütern erbracht werden (dazu insbes. BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 IX R 35/10, BFH/NV 2011, 1860, unter II.2.b).
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