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   BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10   

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https://dejure.org/2013,11620
BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10 (https://dejure.org/2013,11620)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - VIII R 8/10 (https://dejure.org/2013,11620)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - VIII R 8/10 (https://dejure.org/2013,11620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, ASiG § 3, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, FGO § 119 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 3 ASiG, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Voraussetzungen der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1096
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1396/07

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10
    Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 698 veröffentlichten Urteil ab.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das angefochtene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. März 2009  2 K 1396/07 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2002 vom 15. Juli 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2007 dahin zu ändern, dass bei der Ermittlung der Einkünfte der Klägerin aus selbständiger Arbeit insgesamt Aufwendungen für den betrieblich genutzten Raum in Höhe von 8.929,25 EUR als weitere Betriebsausgaben abgezogen werden und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird.

  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10
    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10
    Dazu gehört nicht nur, dass sie nicht in sich widersprüchlich oder sonst mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind, sondern auch, dass sie auf einer nachvollziehbaren Anwendung von rational einsichtigen Grundsätzen der Beweiswürdigung beruhen (BFH-Urteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, m.w.N).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10
    Vielmehr darf es Vorbringen der Beteiligten aus formellen und materiellen Gründen unbeachtet lassen (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2009 - VIII B 222/08

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10
    Die Sache wird an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO), um diesem Gelegenheit für eine erneute Prüfung zu geben, ob eine Abzugsbegrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bereits deshalb ausscheidet, weil es sich nach den von der Rechtsprechung des BFH herausgearbeiteten Kriterien nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, sondern um eine ärztliche Praxis handelt, die erkennbar besonders für die Untersuchung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. April 2009 VIII B 222/08, BFH/NV 2009, 1421, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Vielmehr darf es Vorbringen der Beteiligten aus formellen und materiellen Gründen unbeachtet lassen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2013 VIII R 8/10, BFH/NV 2013, 1096, Rz 16).
  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 7/15

    Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf

    Das FG hat keine Feststellungen getroffen, die diese Beurteilung tragen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2013 VIII R 8/10, BFH/NV 2013, 1096).
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