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   BFH, 18.04.2013 - X B 47/12   

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https://dejure.org/2013,13085
BFH, 18.04.2013 - X B 47/12 (https://dejure.org/2013,13085)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2013 - X B 47/12 (https://dejure.org/2013,13085)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2013 - X B 47/12 (https://dejure.org/2013,13085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • openjur.de

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2 Nr 1
    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • Bundesfinanzhof

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 Nr 1 AO
    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • rewis.io

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter Einschaltung eines weiteren Postdienstleisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff der Aufgabe zur Post im Sinne von § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Dreitagesfrist bei einem privaten Postdienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriffsbestimmung der "Aufgabe zur Post" i.S.v. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1218
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564).

    Von der Zugangsvermutung wird vielmehr auch eine Übermittlung des Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 564; Klein/Brockmeyer/Ratschow, a.a.O., § 122 Rz 53, m.w.N.).

    Der Kläger macht in diesem Zusammenhang nur geltend, die von dem FG herangezogenen BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 564, vom 11. August 2008 III B 141/07 (BFH/NV 2008, 1646) und vom 13. Februar 2008 XI B 218/07 (BFH/NV 2008, 742), nach denen auch die Übergabe an einen privaten Postdienstleister die Frist des § 122 AO in Lauf setze, seien mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

    Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Der vom Kläger gemeinte Vorlagebeschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) sowie die BFH-Urteile vom 4. November 2003 IX R 4/01 (BFH/NV 2004, 159), vom 11. März 2004 VII R 13/03 (BFH/NV 2004, 1065), vom 25. Mai 2004 VII R 8/03 (BFH/NV 2004, 1498) und vom 6. Oktober 2004 IX R 60/03 (BFH/NV 2005, 327) werden von dem Rechtssatz getragen, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.

    Auch in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98 (BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898) hat der BFH den Rechtssatz, dass "ein Nachweis der Abholung am Samstag oder am darauf folgenden Montag [generell] nicht mehr erforderlich ist", nicht aufgestellt.

  • BFH, 27.11.2002 - X R 17/01

    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Diese kommt erst dann zur Anwendung, wenn trotz Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts noch Zweifel daran bestehen, dass der Verwaltungsakt innerhalb der Dreitagesfrist zugegangen ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Auch in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98 (BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898) hat der BFH den Rechtssatz, dass "ein Nachweis der Abholung am Samstag oder am darauf folgenden Montag [generell] nicht mehr erforderlich ist", nicht aufgestellt.
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 4/01

    3-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO , Fristende Sonntag

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Der vom Kläger gemeinte Vorlagebeschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) sowie die BFH-Urteile vom 4. November 2003 IX R 4/01 (BFH/NV 2004, 159), vom 11. März 2004 VII R 13/03 (BFH/NV 2004, 1065), vom 25. Mai 2004 VII R 8/03 (BFH/NV 2004, 1498) und vom 6. Oktober 2004 IX R 60/03 (BFH/NV 2005, 327) werden von dem Rechtssatz getragen, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 13/03

    Bekanntgabe - Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Der vom Kläger gemeinte Vorlagebeschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) sowie die BFH-Urteile vom 4. November 2003 IX R 4/01 (BFH/NV 2004, 159), vom 11. März 2004 VII R 13/03 (BFH/NV 2004, 1065), vom 25. Mai 2004 VII R 8/03 (BFH/NV 2004, 1498) und vom 6. Oktober 2004 IX R 60/03 (BFH/NV 2005, 327) werden von dem Rechtssatz getragen, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
  • BFH, 25.05.2004 - VII R 8/03

    Drei-Tages-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Haftungsschuldner; Schätzung

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Der vom Kläger gemeinte Vorlagebeschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) sowie die BFH-Urteile vom 4. November 2003 IX R 4/01 (BFH/NV 2004, 159), vom 11. März 2004 VII R 13/03 (BFH/NV 2004, 1065), vom 25. Mai 2004 VII R 8/03 (BFH/NV 2004, 1498) und vom 6. Oktober 2004 IX R 60/03 (BFH/NV 2005, 327) werden von dem Rechtssatz getragen, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03

    Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Der vom Kläger gemeinte Vorlagebeschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) sowie die BFH-Urteile vom 4. November 2003 IX R 4/01 (BFH/NV 2004, 159), vom 11. März 2004 VII R 13/03 (BFH/NV 2004, 1065), vom 25. Mai 2004 VII R 8/03 (BFH/NV 2004, 1498) und vom 6. Oktober 2004 IX R 60/03 (BFH/NV 2005, 327) werden von dem Rechtssatz getragen, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Hat das FG sein Urteil --wie im Streitfall-- auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

  • BFH, 13.02.2008 - XI B 218/07

    Übermittlung eines Verwaltungsakts durch privaten Briefdienstleister - Keine

  • BFH, 31.03.2008 - III B 151/07

    Verspäteter Zugang einer Einspruchsentscheidung

  • BFH, 11.08.2008 - III B 141/07

    Zugangsvermutung bei Beauftragung einer privaten Zustellfirma

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Das gelte auch bei der Beförderung durch einen privaten Zustelldienst (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).

    Unter "Aufgabe zur Post" i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch eine Übermittlung des Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1218, Rz 17; Müller-Franken in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 122 AO Rz 335, m.w.N.), so dass der Tag der Aufgabe zur Post nicht hinausgeschoben wird.

    Insoweit kann die Einschaltung privater Postdienstleister bei der Frage von Bedeutung sein, ob die Zugangsvermutung als widerlegt gilt, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf die Folge ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1218, Rz 17).

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Die Tatbestandsvoraussetzung "Aufgabe zur Post" in § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist nicht gleichzusetzen mit "Übergabe an die Deutsche Post AG" (vgl. BFH, Beschlüsse vom 07.12.2010, X B 212/09, und vom 18.04.2013, X B 47/12 - zur vergleichbaren Regelung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).

    Die Abholung durch ein Subunternehmen der Deutschen Post steht daher weder der Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X entgegen noch wird dadurch der Aufgabetag im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X hinausgeschoben (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12, und Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.03.2015, 1 L 313/11).

    Anders als in einem vom BFH entschiedenen Fall (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12) hat im vorliegenden Verfahren nämlich die Beklagte mit der Abholung der Post die Deutsche Post beauftragt, nicht einen privaten Postdienstleister, der dann das Schriftstück erst an die Deutsche Post zu übergeben hatte - so der Fall des BFH.

  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18

    Verfahrensrecht - Zur Frage der Zugangsfiktion bei Übersendung einer

    Unter "Aufgabe zur Post" im Sinne des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird zwar auch eine Übermittlung des Verwaltungsaktes durch einen privaten Postdienstleister erfasst (vgl. BFH-Beschluss vom 18.4.2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218 m.w.N).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    b) Bestreitet der Steuerpflichtige im Falle der Übermittlung eines Verwaltungsakts im Inland nicht den Zugang überhaupt, sondern den Erhalt des Bescheids innerhalb des insoweit maßgeblichen Zeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und deshalb Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; BFH-Beschluss vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18

    Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Diese setzt vielmehr voraus, dass das Dokument in die Sachherrschaft eines Unternehmens überführt wird (etwa durch Briefkasteneinwurf, Übergabe an eine Postannahmestelle oder Postabholung), das zur gewerbsmäßigen Erbringung von Beförderungsdienstleistungen betreffend Briefsendungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a PostG) gemäß § 5 Abs. 1 PostG lizensiert ist (siehe auch zu § 122 AO: BFH/NV 2013, 1218 Rn. 17 mwN).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Für das Eingreifen der Fiktion kommt es dabei grundsätzlich nicht darauf an, ob die Bescheide an die "Deutsche Post AG" oder einem privaten Postdienstleister übergeben werden (vgl. BFH, Beschl. v. 18.04.2013 - X B 47/12 -, juris).
  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    Die Übergabe einer Sendung an einen privaten Postdienstleister hindert die Anwendung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO noch nicht (BFH-Beschluss vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).

    In dem vom FG zitierten BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1218, der einen Fall betrifft, in dem ein privater Postdienstleister eine Postsendung an die Y zur Weiterbeförderung übergab, wurde die Bekanntgabefiktion nur deshalb nicht widerlegt, weil eine Stellungnahme des Geschäftsführers des privaten Postdienstleisters vorlag, der zufolge eine Zustellung innerhalb von drei Tagen trotz der Einschaltung des Subunternehmers die Regel war.

  • FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14

    Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, vom 18. April 2013 X B 47/12, und vom 5. September 2017 IV B 82/16, alle m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18

    Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge;

    Sie gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen der Adressat - wie hier die Antragsgegnerin - den Zugang des Schriftstücks überhaupt bestreitet (vgl. BFH, Urteil vom 14.6.2018 - III R 27/17 - juris Rn. 9; Beschlüsse vom 18.4.2013 - X B 47/12 - juris Rn. 14; vom 20.10.2011 - V B 17/11 - ZSteu 2012, R1382 = juris Rn. 14, Senatsbeschluss vom 3.12.2018 - 9 LA 124/18 -).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 1 K 3115/18

    Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine

    Die "Aufgabe zur Post" erfasst auch die Einlieferung bei einem privaten Postdienstleister (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564; vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).
  • BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15

    Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

  • FG Köln, 28.10.2014 - 8 K 731/12

    Keine mehrfache Gebührenfestsetzung wegen gleichlautender verbindlicher Auskunft

  • FG Köln, 28.10.2014 - 8 K 730/12

    Gebührenerhebung für die Bearbeitung eines Antrages auf verbindliche Auskunft im

  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 6 K 1902/15

    Offenbare Unrichtigkeit einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • VG Cottbus, 25.09.2014 - 6 K 831/13

    Friedhofsgebühren

  • FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20

    Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang

  • FG Hamburg, 18.08.2014 - 3 K 11/14

    Finanzgerichtsordnung: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Pflicht zur

  • VG Berlin, 14.09.2022 - 12 K 27.21

    Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage

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